Universum Inkasso: Bahncard 25 verpennt zu überweisen

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rainbow91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Universum Inkasso: Bahncard 25 verpennt zu überweisen

Hallo allerseits,
hab dieses Jahr wie immer die neue BC25 bekommen, habe aber da ich zwischen mehreren Wohnungen und Hotels pendele, völlig vergessen die Gebühr von 39€ zu überweisen - Frist war der 16.02.17 bereits mit einer Verzugsgebühr von 2,50€.
Nun habe ich am 25.02.17 bei der DB angerufen, dort sagte man mir dass am 20.02.(bin mir nicht sooo sicher) das Ganze an Universum Inkasso weitergeleitet wurde.
Ich habe daraufhin sofort noch am 25.02. die Überweisung von 41,50€ an die DB getätigt. Hab das ja schließlich nicht mit Absicht nicht gezahlt...

Heute habe ich dann bei UI angerufen ob man den Vorgang noch irgendwie abbrechen/entschleunigen könnte, da ich einfach aufgrund meiner Situation den Brief nicht mehr im Hinterkopf hatte.
Antwort: Nein, das geht nicht, ein Betrag von ~50€ als Bearbeitungsgebühr (oder so ähnlich) ist dennoch zu zahlen.
Ich habe aber bis jetzt noch keinen Brief von UI erhalten.

Frage:
Was wird passieren, jetzt wo ich den Betrag an die DB überweisen habe?
Wenn UI Kosten in Rechnung stellt, sind diese zu begleichen? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Oder ist es "einfacher" es als Lehrgeld abzuschreiben und die ~50€ an UI zu zahlen?

Vielen Dank an alle die Antworten,
Rainbow91

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich würde die Inkassogebühren nicht zahlen. Stattdessen würde ich schriftlich widersprechen, sollte ein Brief eintrudeln.
Dass die Gebühren dann eingeklagt werden ist extrem unwahrscheinlich - die Erfolgsaussichten für das Inkasso sind sehr sehr gering. Wahrscheinlicher wäre noch ein Mahnbescheid - diesem muss man binnen 14 Tagen widersprechen (Briefkasten also besser im Auge behalten!)

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#2
 Von 
Rainbow91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort, fm89.
Auf welcher Grundlage nimmst du an, dass die Erfolgsaussichten bei einer Einklage der Inkasso-Gebühren sehr gering sind?
Will mich ja nicht auf etwas verlassen das keine Basis hat :P

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Solange du keinen Brief vom Inkasso erhalten hast, war es ja auch noch nicht tätig.
Du warst im Verzug, hast aber bezahlt, bevor es zur Inkasso-Mahnung kam.

Ich würde mich erst dann mit dem Inkasso auseinandersetzen, wenn ein Brief kommt. Ansonsten: Man telefoniert in Rechtsangelegenheiten nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Rainbow91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, danke.
Ja, warten werde (muss) ich erstmal.

Das mit dem Telefonat erschien mir im Nachhinein auch etwas einfältig, ich habe halt darauf gehofft dass sie etwas Nachsicht zeigen, gerade auch weil der Vorgang bei UI noch nicht sooo lange eingegangen war (vielleicht hat sich ihm noch niemand angenommen und er kann nun sofort geschlossen werden?).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Auf welcher Grundlage nimmst du an, dass die Erfolgsaussichten bei einer Einklage der Inkasso-Gebühren sehr gering sind?


- Die Einschaltung war nicht zwingend nötig, du hast bereits vor Eintreffen des Briefes gezahlt
- Die DB als Großunternehmen ist nicht auf die Hilfe eines Inkassos angewiesen, sondern hat selbst genug Ressourcen
- Das was dort betrieben wird ist Massengeschäft ohne Einzelfallprüfung, somit ist die 1,3 Gebühr überhöht. Oft arbeitet das Inkasso auf Erfolgsbasis und es entsteht dem Gläubiger kein Schaden

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Telefonmitarbeiter hat tatsächlich Recht, er/sie kann den Vorgang ersteinmal nicht aufhalten, selbst wenn er wöllte.
Ich würde einfach die Schreiben der UI ignorieren. Einen Eintrag in einer Auskunftei wird es nicht geben und ein MB sollte eigentlich auch nicht raus gehen. Falls doch einfach WI binnen 14 Tagen. Eine Klage wird es definitiv nicht geben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rainbow91
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Danke für eure Antworten.

Am 27.02. ist ein Brief von UI eingetrudelt, hab ihn gestern aus der Post nehmen können.
Eröffnet wird der Brief mit dem freundlichen Wort INKASSOVERFAHREN...
Forderung gesamt ~90€, davon ~41€ für die DB (was ich ja direkt am 25.02. noch überwiesen habe).

Anbei ist auch ein Antwortschreiben mit folgenden Ankreuzmöglichkeiten (vereinfacht):
[_] Ich erkenne die Forderung an und werde diese bis zum _______ überweisen
[_] Ich erkenne die Forderung an, kann sie aber nur in Raten zahlen....
[_] Ich bitte die Forderung abzubuchen (SEPA)
[x] Ich habe die Forderung bereits an den Gläubiger bezahlt. Ein Nachweis ist beigefügt
[_] Ich erkenne die Forderung nicht an, weil...

Ich habe nun mein Kreuz gesetzt und die Quittung vom Überweisungsautomaten beigefügt, meine IBAN habe ich natürlich bis auf die letzten beiden Ziffern unkenntlich gemacht.
Das werde ich heute abschicken womit das Thema wohl beendet sein dürfte.

Oder wäre es besser das letzte Kästchen anzukreuzen und der (Gesamt-)Forderung zu widersprechen, da die Hauptforderung der DB schon beglichen wurde?

Oder wäre es NOCH besser einfach nichts zu unternehmen?

Grüße, Rainbow91

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#8
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ich würde entweder das Antwortschreiben nicht nutzen oder das Kreuzchen an letzter Stelle setzen. Die Forderung beträgt 90 Euro und die hast Du nicht bezahlt und möchtest diese auch nicht bezahlen. Ein eigenes Briefchen aufsetzen und denen mitteilen, dass Du die Hauptforderung an die DB gezahlt hast und deren Forderung zurückweist sowie Telefonkontakt und den Eintrag in sämtliche Schuldnerverzeichnisse untersagst.

-- Editiert von hausfrau66 am 02.03.2017 09:52

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Zahlung an die Bahn wird irgendwann der UI gemeldet. Dann geht ein Schreiben raus mit der RF und warum du die zahlen müsstest.
Schickst du den Beleg hin, wird die Zahlung auch bei der UI gemeldet und es geht ein Schreiben raus warum du den Rest zahlen müsstest.
Es macht keinen wirklichen Sinn zu reagieren. Ein MB sollte nicht raus gehen und falls doch diesem komplett widersprechen und gut ist.

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