Unitymedia bzw. Infoscore

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Unitymedia bzw. Infoscore

Hallo zusammen,

könnt ihr mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?

Ich bin im Sommer 2015 umgezogen. Für meine neue Adresse konnte mir Unitymedia, bei denen ich bis dahin einen Vertrag für Internet/Telefon hatte, keine Fortführung des Vertrages anbieten, weshalb ich per Sonderkündigungsrecht am 05.09.2015 mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt habe. Unitymedia hatte bis dahin die monatlichen Kosten per Lastschriftverfahren eingezogen und hat dieses daraufhin offensichtlich postwendend eingestellt. Meine neue Adresse war UM bekannt.

Am 20.04. 2016 erhielten meine Eltern (anderes Bundesland) ein Schreiben vom Inkassounternehmen infoscore mit einer Aufstellung über die drei fehlenden Monatsbeträge, zahlreiche angebliche Mahnungen und Inkassogebühren. Ich habe die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen und sowohl infoscore, als auch UM geschrieben. UM machte mich daraufhin darauf aufmerksam, dass die drei Monatsbeträge aus der Kündigungsfrist noch ausstünden (die durch das Versäumnis von UM nicht abgebucht wurden!), sowie UM-Hardware noch zurückgesandt werden müsse. Beides habe ich inzwischen beglichen (nicht über infoscore, sondern direkt an UM).
Bis zum 20.04. 2016 hatte ich weder an meine alte Adresse (da wohnen inzwischen Bekannte von mir), noch an meine neue Adresse (UM bekannt), noch haben meine Eltern (?!?) irgendwelche Schreiben erhalten.

Dennoch werde ich natürlich von infoscore weiter belästigt, inzwischen hat das Unternehmen auch einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Mahnbescheid und Gericht. Wie gehe ich weiter vor?

Vielen Dank schon mal!

-- Editier von rifff am 16.12.2016 08:11

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16 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie gehe ich weiter vor?


Alles außergerichtliche konsequent ignorieren, bei einem Mahnbescheid widersprechen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Wie gehe ich weiter vor?


Alles außergerichtliche konsequent ignorieren, bei einem Mahnbescheid widersprechen


Ich wollte jetzt immerhin dem Anwalt noch einmal antworten, dass ich die Forderungen (erneut) zurückweise. Ist das unklug?
Da ich auch telefonisch (sowohl vom Inkassounternehmen, als auch vom Anwalt) kontaktiert werde - lege ich einfach auf bzw. blockiere ich die Nummern?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte jetzt immerhin dem Anwalt noch einmal antworten, dass ich die Forderungen (erneut) zurückweise. Ist das unklug?


Es ist zumindest unnötig, wenn du bereits widersprochen hast

Zitat:
Da ich auch telefonisch (sowohl vom Inkassounternehmen, als auch vom Anwalt) kontaktiert werde - lege ich einfach auf bzw. blockiere ich die Nummern?


Du kannst schriftlich ein Kontaktverbot aussprechen und bei Weigerung eine Strafanzeige in Aussicht stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie gehe ich weiter vor?

Fordert der Anwalt eigene Kosten zusätzlich zum Inkasso? Dann würde ich folgendes machen:

- Beschwerde beim Aufsichtsgericht (OLG Hamm) mit Antrag auf Lizenzentzug. Begründung: Verbotene Kostendopplung durch Inkasso und Anwälte. Zweite Begründung: Trotz bekannter neuer Adresse wurde immer wieder absichtlich eine völlig alte Adresse verwendet, damit die Kosten extra hoch getrieben werden können. Verzug gibt es nicht und trotzdem hören Inkasso und Anwalt mit den Spielchen und Drohungen nicht auf. So eine Beschwerde kostet nichts.
- Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer wegen demselben Tatbestand. Antrag auf Entzug der Anwalts-Zulassung.

Ich würde als Begründungen für die verbotene Kostendopplung folgendes anführen:
-> Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 48/10
-> Ablehnung durch Mahngericht AG Coburg v. 3. 3. 2016 – 15-7790975-00-N, ZVI 2016, 431
-> Ablehnung durch Mahngericht AG Mayen v. 17. 5. 2016 – 16-6487620-0-1, ZVI 2016, 430
-> Jäckle, VuR 2016, 60, 62 f. und Vollkommer, in: Seitz, Inkasso-Handbuch, 4. Aufl., 2015, Kap. 23 Rz. 69, 70

Dem Anwalt würde ich folgendes schicken: "Werter Anwalt. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den zwischen Ihnen und dem Inkasso geschlossenen Vertrag (vollständig) in Kopie vorzulegen. Des Weiteren werden Sie aufgefordert, den zwischen Arvato und dem Gläubiger geschlossenen Vertrag (vollständig) in Kopie vorzulegen. Beides benötige ich für die Sachprüfung, welche RVG-Gebühr ggf. gefordert werden darf. Des Weiteren steht noch die Sachbegründung aus, warum die bekannte neue Adresse nicht verwendet wurde für die Anschreiben. Zudem wollen sie mir unverzüglich den Eintritt des Verzuges nachweisen. bei Weigerung gehe ich von einer absichtlichen Verwendung von falschen Adressen aus und werde den Betrugsversuch anzeigen."

Ich Grunde braucht man gar nichts schreiben. Das, was ich da machen würde dient eher, die richtig zu verärgern.

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#5
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Fordert der Anwalt eigene Kosten zusätzlich zum Inkasso?


Ja, der Anwalt fordert seine Gebühren ein und stellt zudem weitere Kosten in Aussicht.

Zitat (von mepeisen):
Ich Grunde braucht man gar nichts schreiben. Das, was ich da machen würde dient eher, die richtig zu verärgern.


Wenn das Verärgern hilft, dass sie mich in Ruhe lassen, würde ich das in Erwägung ziehen. Erhöht das die Chancen?

Wie wäre denn jetzt das weitere Prozdere? Schicken die wirklich irgendwann einen Mahnbescheid? Ich widerspreche - und was passiert dann?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Erhöht das die Chancen?

Meiner Meinung nach ja. denn die wissen zu 100% dass das nicht in Ordnung ist, was sie machen.
Und es geht um das Signal, was man aussendet. Und das heißt "Ich lass mich nicht verarschen, ich habe mich informiert und ich kann für euch unangenehm werden."

Zitat:
Ich widerspreche - und was passiert dann?

Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Sobald du dem Mahnbescheid widersprichst, sind sie genauso weit wie jetzt. Sie haben also nichts an der Hand. Meist kommt dann ein weiterer Brief mit Aufforderung, seinen Widerspruch zu begründen (musst du aber nicht tun, du musst nur einem Gericht antworten, keinen Anwälten) oder zurück zu ziehen (was man auch nicht tut). Sie kündigen weitere Kosten an usw. Spätestens dann ist aber Ruhe.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! So mache ich das :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Erhöht das die Chancen?

Meiner Meinung nach ja. denn die wissen zu 100% dass das nicht in Ordnung ist, was sie machen.
Und es geht um das Signal, was man aussendet. Und das heißt "Ich lass mich nicht verarschen, ich habe mich informiert und ich kann für euch unangenehm werden."


Und weiter geht's :-D

UM hat mir endlich geantwortet, es täte ihnen leid, sie könnten leider nichts für mich tun. Ihr Inkassopartner würde mir bestimmt gerne weiterhelfen (...).
Soll ich UM noch einmal darauf hinweisen, dass sie nie Mahnungen geschickt und es deshalb nicht rechtens war, das Inkassounternehmen zu beauftragen?

Das Inkassobüro hat geschrieben und bietet "aus Kulanz" (!!) einen niedrigeren Forderungsbetrag an, wenn ich sofort bezahle. ;-)

Ich hatte damit gedroht, gegenenenfalls die von dir angeratenen Schritte zu vollziehen (Anwaltskammer, Aufsichtsgericht). In der Kostenaufstellung sind immer noch Inkassokosten plus Rechtsanwaltsgebühren aufgeführt. Soll ich mich dahingehend noch weiter bemühen oder einfach abwarten?

Vielen Dank schon mal für deine/eure Hilfe!

-- Editiert von rifff am 17.01.2017 08:07

-- Editiert von rifff am 17.01.2017 08:07

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Drohungen bringen nur etwas, wenn man sie auch wahr macht.
Ich würde an deiner Stelle jetzt die beiden Briefe schreiben, wie es von @mepeisen vorgeschlagen wurde.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Stimme zu. Statt dem Inkasso nun Briefe zu schicken oder UM, lieber mal zur Kammer und zum Aufsichtsgericht schicken. Wie gesagt kostet so eine Beschwerde nichts. Und unterm Strich ist das Briefporto so deutlich besser investiert.

Man kann in den Beschwerde ruhig die Briefe anhängen, also sowohl dass man angekündigt hat, sich wegen der Kostendopplung zu beschweren als auch, dass die trotzdem daran festhalten. Ich würde argumentieren, dass die so erkennbar mit Vorsatz gegen geltendes Recht verstoßen.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Sobald du dem Mahnbescheid widersprichst, sind sie genauso weit wie jetzt. Sie haben also nichts an der Hand. Meist kommt dann ein weiterer Brief mit Aufforderung, seinen Widerspruch zu begründen (musst du aber nicht tun, du musst nur einem Gericht antworten, keinen Anwälten) oder zurück zu ziehen (was man auch nicht tut). Sie kündigen weitere Kosten an usw. Spätestens dann ist aber Ruhe.


Mahnbescheid ist gekommen, habe widersprochen und habe jetzt exakt ein solches Schreiben erhalten. Ich bin von deiner 100%igen Vorhersage ganz fasziniert ;-) und möchte mich noch mal dafür bedanken. Ich hoffe, dass es das jetzt gewesen ist (lassen die sowas auch nach längerer Pause/Jahren noch mal aufleben?). :)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von rifff):
Mahnbescheid ist gekommen, habe widersprochen und habe jetzt exakt ein solches Schreiben erhalten. Ich bin von deiner 100%igen Vorhersage ganz fasziniert ;-) und möchte mich noch mal dafür bedanken. Ich hoffe, dass es das jetzt gewesen ist (lassen die sowas auch nach längerer Pause/Jahren noch mal aufleben?). :)


Wurden die beiden Aufsichtsbeschwerden angestoßen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich bin nicht dazu gekommen. Die Verträge hatte ich (wie oben geraten) angefordert, das wurde ignoriert. Ebenso die Nachfrage zur Begründung der Verwendung der falschen Adresse.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich mich nun mal beschweren. Nochmal zusammengefasst die Beschwerdegründe:
1) Verbotene Kostendopplung
2) Trotz nicht vorliegendem Verzugs wird man permanent belästigt
3) Ständigen Verwendung einer völlig veralteten Adresse trotz bekannter neuer Adresse

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rifff
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

nachdem ich nun schon wieder Post bekommen habe (...) werde ich die entsprechenden Beschwerden nun einlegen. An welches OLG muss ich mich wenden? Aus meinem Bundesland (Hessen) oder aus dem der Anwälte (Baden-Würtemberg)? Gleiche Frage bezüglich der Anwaltskammer. Ich finde dazu nirgends schlüssige Infos.
Beschwerde an den BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) würde ich dann auch direkt machen.

Noch was? Den Clowns noch mal antworten?

Vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Infoscore: OLG Hamm
Anwalt Haas: Anwaltskammer Freiburg

Dort, wo sie gemeldet sind. Findest man auch via Suche auf www.rechtsdienstleistungsregister.de und www.rechtsanwaltsregister.org
bzw. auch als Pflichtangabe in den Impressums der Homepages.

Zitat:
Beschwerde an den BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) würde ich dann auch direkt machen.

Bringt meiner Meinung nach nichts. Ist in etwa so, als würde man sich beim Papst darüber beschweren, dass man nur ene Frau heiraten darf...

Zitat:
Noch was? Den Clowns noch mal antworten?

Wieso? Meiner Meinung nach genügt es, genau ein mal seine Position darzulegen. Und wenn die das nicht kapieren wollen, ist es deren Sache, nicht deine. Brieffreundschaften geht man mit Leuten die, die man irgendwie mag. Diese Inkassos und deren Anwalts-Hampelmänner gehören nicht dazu.

Signatur:

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