Unitymedia & Infoscore

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
AngewandtePhy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unitymedia & Infoscore

Hallo Zusammen,

könnt ihr mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?

Ich hatte einen Vertrag für das Internt bei Unitymedia, welches ich gekündigt hatte. Bei einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin teilte ich mit das ich umgezogen sei und nannte auch meine neue Anschrift. Doch aus unerklärlichen Gründen wurde meine neue Adresse von Unitymedia Seite nicht erfasst.
Nun habe ich folgendes Problem und zwar habe ich versäumt den Router zurück zu senden. Unitymedia hat darauf hin eine Mahnung an mich gesendet, jedoch nicht an meine neue Anschrift. Heute habe ich durch Zufall in meinem Spam Fach meiner E-Mail Adresse eine Mail von dem Inkassounternehmen(Infoscore) gesichtet. Aus Sicherheitsgründen habe ich den Kundenservice von Unitymedia angerufen, weil im Betreff Unitymedia zu lesen war, aber der Absender mir noch nicht bekannt war.
Im Gespräch mit einem Mitarbeiter hatte es sich dann raus gestellt das diese E-Mail keine gefälschte war.
Dieser teilte mir mit,dass es um den Router ginge. Ich lies Ihn wissen das ich nie eine Mahnung erhalten habe und gab ich zu verstehen das ich damals meine neue Adresse mitgeteilt hatte. Er meinte ich müsse mich mit dem Inkassounternehmen auseinandersetzen.
Darauf hin habe ich mich umgehend bei diesem Inkassounternehmen gemeldet. Die Forderung belaufe sich dabei auf ca 108€.
Wie oben genannt konnte ich auf die Mahnung von Unitymedia nicht reagieren, da es beim Informationsaustausch wohl ein Problem gab. Von Unitymedia wurde mir Mitgeteilt das die Mitarbeiterin es nicht vermerkt hat, das ich den Umzug mitteilte.

Da dies nicht mein verschulden ist das die Mahnung mich nicht erreicht hat, wäre meine Frage ob es eine Möglichkeit gäbe nur die Forderung von Unitymedia zu zahlen die in der Mahnung genannt wurde, die ich nie erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von AngewandtePhy):
Da dies nicht mein verschulden ist das die Mahnung mich nicht erreicht hat

Zum einen dürfte eine Mahnung entbehrlich sein, da die Rückgabe bereits in den vertraglichen Vereinbarungen ficiert sein dürfte.
Zum anderen hat man wohl keine Beweise für die gemeldete Adressänderung.
Dann hat man moch den Zugang des Inkassoschreibens bestätigt.


Wie setzen sich denn die Kosten zusammen?
Wie alt ist der Router?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen dürfte eine Mahnung entbehrlich sein, da die Rückgabe bereits in den vertraglichen Vereinbarungen ficiert sein dürfte.


Aber nur, wenn in der Kündigungsbestätigung die Rückgabe gefordert wird. Die pauschale Nennung in den AGB dürfte nicht rechtens sein bzw. keinen automatischen Verzug auslösen.

Zitat:
Zum anderen hat man wohl keine Beweise für die gemeldete Adressänderung.


Nur, wenn er das hier nicht schriftlich hat:
Zitat:
Von Unitymedia wurde mir Mitgeteilt das die Mitarbeiterin es nicht vermerkt hat, das ich den Umzug mitteilte.


Zitat:
Wie setzen sich denn die Kosten zusammen?
Wie alt ist der Router?


Letztere Frage ist für mich erst Mal die falsche. Besser wäre:

Hast du den Router noch?

Wenn ja, würde ich das der Unitymedia mitteilen und einen Rücksendeaufkleber anfordern, um den Router zurückzuschicken. Anschließend würde ich - sofern die Rücksendung nicht explizit in der Kündigungsbestätigung gefordert wurde - der Forderung des Inkassos widersprechen, da kein Verzug vorlag und der Router mittlerweile zurückgesendet wurde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Zum einen dürfte eine Mahnung entbehrlich sein, da die Rückgabe bereits in den vertraglichen Vereinbarungen ficiert sein dürfte.

Den Verzug vermag das trotzdem nicht auszulösen, da bei Vertragsschluss kein Termin nach dem Kalender bestimmbar ist. Darüber hinaus ist keine Geldforderung im Vertrag festgeschrieben und mit der Geldforderung kann man ohne Mahnung erst Recht nicht in Verzug geraten.

Ich würde den Router einfach zurückschicken und dem Inkasso schreiben, dass man die Forderung mangels Verzugs zurückweist und deren Bettelbriefe auch nichts daran ändern werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
AngewandtePhy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend mepeisen,

danke für Ihre Antwort. Es ist so wie Sie es gesagt haben von einen bestimmen Kalender Termin ist nicht die Rede. Es steht nur dran das "Das die Hardware nach Ende der Vertragslaufzeit zurück zu senden ist. Das habe ich nun getan am 19.09.2017. Das Schreiben des Inkassobüros ist jetzt da. Ich weiß das dies nicht Ihre Angelegenheit ist und Sie Ihre Zeit anderweitig nutzen könnte. Zu tiefst wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir wie eine Art Mustervorlage schreiben könnte wie ich den Widerspruch formulieren sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die Hardware wurde zurück gesandt. Ich habe nie eine Mahnung hinsichtlich des Hardware-Rückversandes erhalten. Hinsichtlich einer Geldforderung bekam ich ebenfalls nie eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung. Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht einschüchtern."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go505652-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Mir ist genau das gleiche passiert.
Weiß jemand wie das ganze ausging ? Tendiere einfach zu zahlen .
Grüße

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist kein einziges Gerichtsverfahren auffindbar, wo dieses Geld jemals erfolgreich eingeklagt wurde, nachdem man den Router einfach zurückgeschickt hat.

Signatur:

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