Uniscore Mahnung

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)
Uniscore Mahnung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich erhielt am Di. einen Mahnbescheid von Uniscore Inkasso, wo ich aus ursprünglich 25€ jetzt 200€ zahlen soll.

Nunja, ich hatte damals nicht richtig aufgepasst, und die 25€ sind gerechtfertigt.

Als ich mit Uniscore telefonischen Kontakt aufnahm, wurde mir zugetragen, dass es jetzt 240€ sein.

Die Forderung ist von Nov 2009

Nun meine Frage, ist es gerechtfertigt, dass das Inkassounternehmen folgende 2 Punkte haben will:

-Inkassogebühr: 35€
-vorger. Tätigkeit RA: 40€

habe irgentwo gelesen, dass entweder nur Inkasso oder Rechtsanwaltgebühr verlangt werden dürfen.

Bitte um schnelle antwort, da ich wenn ich den Mahnbescheid wiedersprechen will, schnell reagieren muss!

Würde auch sofort die ganze Forderung zahlen, jedoch habe ich Angst, (So wie oft im Internet behauptet) das das Inkassounternehmen unseriös sei, und es auch mit den 240€ nicht erledigt sei, im Gegenteil, wenn ich den Mahnbescheid nicht wiederspreche, können die mir gleich einen Vollstreckungsbescheid schicken.

:(

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43 Antworten
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#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Handelt es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht) oder um ein Schreiben des Inkassobüros?
Führe bitte einmal die genaue Kostenaufstellung auf oder scanne das Schreiben und stelle es anonymisiert hier herein.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#2
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Es handelt sich um einen Mahnbescheid vom Gericht (Zugestellt letzten Di). Mir ist bewusst, dass, wenn etwas nicht stimmt schnell reagieren muss.
Der Mahnbescheid liegt bei mir zuhause. ich kann im mom leider keine genauen Zahlen außer die Inkasssokosten und RA Kosten nennen.

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""

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#3
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Da sind halt auch die Kosten für den Mahnbescheid drinnen (glaub das waren so 35€)


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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Mit "Ich glaube, da könnte das vielleicht aufgeführt worden sein" kommen wir nicht weiter. Poste die Aufstellung, wenn du sie vor dir hast. Dann kann man etwas substantierter einen Kommentar abgeben.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#5
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)


Also hier die Auflistung:

1) Sind die Kosten gerechtfertigt?
2) Es kann sein, dass die Forderung von 24,24€ gerechtfertigt ist (muss auf meinem Kontoauszug von 2009 Warten)
3) Was sollte ich tun, wiedersprechen oder nicht?
3) Wenn auf dem Briefkopf Zugestellt am 12.06.12 steht, muss er dann am 26.06.12 eingehen, oder reicht es, wenn ich ihn spätestens am 26.06.12 losschicke.
4) Wenn ich die Summe komplett zahle, muss ich dann damit Rechnen, dass die dann daherkommen, und noch mehr Geld wollen. (evtl. sogar mit Zwangsvollstreckung)

Es tut mir leid, dass ich soviele Fragen habe, aber ich blicke da leider nicht dahinter, das überlastet mich total!


--------------------------------------------------------

Mahnbescheid: (Gericht)


Gebühr($$3,34): 23,00 Eur
Vegütung Inkasssodienstl. $4 Abs.4 S.2 RDGEG: 25,00 Eur
---
48,00 Eur


I. Hauptforderung:
Warenlieferung vom 26.03.09: 24,24 Eur

II. Kosten wie Nebenstehend: 48,00 Eur

III. Nebenforderungen:
1) Mahnkosten: 18,00 Eur
2) Inkassokosten: 45,00 Eur
3) Anwaltsverg. für vorger. Tätigkeit aus mitgeteiltem Streitwert von 24,24 Eur : 39,00 Eur
4) Kontoführungskosten: 21,63 Eur

IV. Zinsen:
vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen (26.03.09 bis 06.06.12): 4,09 Eur

laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen:
zu I.) Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 24,24 Eur vom 07.06.12 bis 08.06.12 : 0,01 Eur

SUMME: 199,97 Eur

hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5,000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 24,24 Eur ab dem 09.06.12

Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhäng, diese aber nicht erbracht sei.

zu I)
die Forderung ist seit dem 15.11.09 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergangen.
früherer Gläubiger: Internetmarketing Bielefeld GmbH
---------------------------------------------------------




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#6
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn die Hauptforderung berechtigt ist, musst du auch folgende Beträge zahlen:
Kosten wie nebenstehend 48 EUR
Anwaltsvergütung 39,00 EUR
Zinsen

Mahnkosten nur, wenn du von dem Unternehmen selbst gemahnt wurdest (1,50 EUR pro Mahnschreiben). Inkassokosten musst du zusätzlich zu den Rechtsanwaltsgebühren nicht zahlen. Kontoführungsgebühren werden von keinem Gericht in Deutschland anerkannt.

Ich würde den o.g. Betrag plus Sicherheitszuschlang von 3-4 EUR bezahlen und gleichzeitig gegen den Mahnbescheid vollständig Widerspruch einlegen. Man sollte einem solchen Laden besser keinen wirksamen Mahnbescheid überlassen, scheint unseriös zu sein: http://www.verbraucherdienst.com/urteile/urteile.php

Ohne Mahnbescheid und nachfolgendem Vollstreckungsbescheid kann auch nicht die Zwangsvollstreckung gegen dich betrieben werden.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang bei Gericht.

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#7
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort, das sind dann schon mal pi mal daumen 100eur weniger. Aber bist du wirklich sicher, dass die mich nicht vor Gericht ziehen und Recht bekommen? Sonst wirds wirklich Teuer :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Mach och micht strafbar, wenn ich den Mahnbescheid komplett wiederspreche,obwohl mir bewusst ist,dass die Forderung stimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Aber bist du wirklich sicher, dass die mich nicht vor Gericht ziehen und Recht bekommen? Sonst wirds wirklich Teuer


Sicher ist nur der Tod. :schock: Aber wenn du mal zu Inkasso-Gebühren per google oder hier im Forum suchst, dürften meine Aussagen bestätigt werden.

quote:
Mach och micht strafbar, wenn ich den Mahnbescheid komplett wiederspreche,obwohl mir bewusst ist,dass die Forderung stimmt?


Nein.

Und besteht die Hauptforderung überhaupt? Nachdem ich einmal per Google "Internetmarketing Bielefeld GmbH" gesucht habe, hab ich da ganz pauschal doch Zweifel.




0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaub nicht, (hoffentlich ist keine Forderung offen)muss noch auf nen Kontoauszug von 2009 warten. Hoffentlich kommt er demnächst. Spätestens Fr. will ich den Widerspruch losschicken, dass er am Di. Auf jeden Fall im Amtsgericht ist. Also laut google düfte mir nicht viel passieren, die werden dann wahrscheinlich nur drohen, aber soweit ich weiß gehen die nicht vor Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe mal bei druckerpatronen.de bestellt,war glaub ich mal ne rücklastschrift. Ich bilde mir aber ein,dass ich das beglichen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Also ich habe mal bei druckerpatronen.de bestellt,war glaub ich mal ne rücklastschrift. Ich bilde mir aber ein,dass ich das beglichen habe.


Das solltest Du erst mal rausbekommen !
Ansonsten :

Die Im MB aufgelisteten Kontoführungsgebühren sowie Inkassogebühren sind nicht durchsetzungsfähig !

Ist die Hauptforderung unstrittig würde ich dem kompletten MB widersprechen und alles abzüglich den 2 Positionen auf das Konto des RAs überweisen
Den RA schriftlich darüber in kenntnis setzen das diese 2 Positionen Deinerseits nicht übernommen werden
Widerspruch nicht wieder zurücknehmen auch wenn der RA darum "bittet"



-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 18.06.2012 22:21

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#13
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Würd ich gern. Leider hab ich nur Post von Uniscore bekommen. Ich weiss nichtal welcher Anwalt dahinter steht. Nicht mal auf dem Mahnbescheid steht der Anwalt drauf. Als Gläubiger ist auch Uniscore honterlegt. Wie bekomm ich den den Anwalt raus?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann eben auf das uniscore konto überweisen und uniscore über die 2 Positionen schriftlich in Kenntnis setzen

Du kannst auch dem MB teilwidersprechen dann wird der Forderungsinhaber automatisch von den 2 strittigen Positionen in Kenntnis gesetzt



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, vielen Dank!
Ich warte noch ob heut oder Morgen die Kontoauszüge kommen, und wenn nicht ist die Überweisung und der abgelehnte Mahnbescheid am Do weg!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Widerspruch dann ans zuständige Mahngericht schicken
und nicht ans Inkassobüro

(der Fehler wird immer wieder gerne gemacht )

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

also ich habe den Brief fertig für Uniscore:

Uniscore Forderungsmanagment GmbH
Ludwigstr. 85
67059 Ludwigshafen


Nicht erstattungsfähige Kosten AZ:...


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit Ihrer Forderung von 199,97 Eur nicht einverstanden.
Es wurden Gebühren verlangt, die nicht erstattungsfähig sind!

Folgende Kosten sind gerechtfertigt:

Warenlieferung vom 26.03.09: 24,24€
Gebühr (§§3,34): 23,00€
Vergütung Inkassodienstl.§4 Abs.2 RDGEG 25,00€
Mahnkosten: 18,00€
Anwaltsvergütung: 39,00€
Zinsen: (26.03.09 bis 06.06.12) 4,09€
Weitere Zinsen: 0,01€
Sicherheitszuschlag: 5,00€
----------
Summe: 138,25€

Die Inkassokosten, sowie die Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig, und müssen somit nicht von mir getragen werden!
(siehe Urteil Amtsgericht Dortmund Urteil vom 23.03.1995 Az. 125 C 1278/95 )

Den Betrag von 138,25€ habe ich heute auf Ihr Konto überwiesen.

Den Mahnbescheid habe ich laut § 694 ZPO widersprochen, da von Ihnen Kosten verlangt werden, die nicht erstattungsfähig sind, und ich noch ehrlich gesagt Zweifel an dieser Forderung insgesamt habe.

Mir sind die teilweise unseriöse Methoden Ihrer Firma unter anderem durch das Internet bekannt. Bitte beachten Sie, dass ich mit aller Kraft, auch mit Hilfe eines Anwaltes gegen Sie vorgehe, falls sie diesen Vorgang nicht als erledigt ansehen.

Bitte verrechnen Sie die oben genannten Kosten wirklich nur für die Konten, die angegeben sind, falls Sie meinen diese Kosten anders verrechnen zu müssen, werde ich das nicht tolerieren.

Verzichten Sie auf weitere Drohungen in schriftlicher und telefonischer Form, und die Weitergabe meiner Daten an dritte.

Wenn Sie meinen, dass Sie in Recht sind, dann ziehen Sie bitte direkt vors Gericht!







Mit freundlichen Grüßen
...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nicht mal auf dem Mahnbescheid steht der Anwalt drauf. Als Gläubiger ist auch Uniscore honterlegt. Wie bekomm ich den den Anwalt raus? <hr size=1 noshade>


Wie jetzt? Du hast noch kein Schreiben vom Rechtsanwalt erhalten und auf dem Mahnbescheid stehen Rechtsanwaltsgebühren? Das darf nicht sein. Wenn kein Rechtsanwalt nachweisbar tätig geworden ist, musst du auch die Gebühren nicht bezahlen. Wie sollen die den bitteschön angefallen sein?

Die 25,00 EUR "Vergütung Inkassodienstl.§4 Abs.2 RDGEG " muss du meiner Meinung nicht zahlen. Es handelt sich ja um eine eigene Forderung des Inkassoladens, nachdem der ursprüngliche Forderungsinhaber diese an den Inkasso-Laden abgetreten hat. Kosten der eigenen Rechtsverfolgung erhält man jedoch in Deutschland grundsätzlich nicht erstattet (außer vielleicht Auslagen für Porto etc.). Etwas anderes gilt gem. § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nur für Rechtsanwälte, die in eigener Sache tätig werden. § 4 Abs. 4 RDGEG , der für Inkasso-Läden gilt, verweist jedoch nur auf § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Mahnkosten von 18 EUR wie gesagt nur zahlen, wenn du nachweisbar von dem Inhaber der Forderung gemahnt wurdest.

Der Inkasso-Laden dürfte schon gut bedient sein, wenn du neben den Gerichtsbeühren für den Mahnbescheid noch einmal pauschal 20 EUR draufschlägst - und das wars. Ansonsten tut's dein Schreiben auch. Den Sicherheitszuschlag würde ich nicht ausdrücklich erwähnen, sondern nur wortlos mitüberweisen.

-- Editiert Jon Doe am 19.06.2012 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt komm ich durcheinander :(

Was bleibt dann noch, was ich zahlen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Also Vielen Dank an alle, für die Hilfe.

Ich schicke den Brief jetzt so los:

Uniscore Forderungsmanagment GmbH
Ludwigstr. 85
67059 Ludwigshafen


Nicht erstattungsfähige Kosten AZ:...


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit Ihrer Forderung von 199,97 Euro nicht einverstanden.

Es wurden Gebühren verlangt, die nicht erstattungsfähig sind!

Folgende Kosten sind gerechtfertigt:

Warenlieferung vom 26.03.09: 24,24 €
Gebühr (§§3,34): 23,00 €
Mahnkosten: 18,00 €
Anwaltsvergütung: 39,00 €
Zinsen: (26.03.09 bis 06.06.12) 4,09 €
Weitere Zinsen: 0,01 €
Sicherheitszuschlag: 5,00 €
----------
Summe: 113,25 €

Die Kontoführungsgebühren sind nicht erstattungsfähig, und müssen somit nicht von mir getragen werden!
(siehe Urteil Amtsgericht Dortmund Urteil vom 23.03.1995 Az. 125 C 1278/95 )

Außerdem können nur Inkassokosten oder Rechtsanwaltskosten berechnet werden.

Da die Forderung an Sie abgetreten wurde, greift auch die Vergütung laut §4 Abs.2 RDGEG nicht.
(eigene Rechtsverfolgung ist nicht erstattungsfähig)

Auch ist mir nicht bekannt, dass ein Rechtsanwalt tätig gewesen ist, da im Mahnbescheid nur sie als Gläubiger hinterlegt wurden. Da aber Ihre geforderten Inkassokosten etwa genauso hoch sind, überweise ich die Anwaltsvergütung.

Den Betrag von 113,25 € habe ich bereits auf Ihr Konto überwiesen.

Dem Mahnbescheid habe ich laut § 694 ZPO widersprochen, da von Ihnen Kosten verlangt werden, die nicht erstattungsfähig sind, und ich ehrlich gesagt noch Zweifel an dieser Forderung insgesamt habe.

Mir sind die teilweise unseriöse Methoden Ihrer Firma unter anderem durch das Internet bekannt. Bitte beachten Sie, dass ich mit aller Kraft, auch mit Hilfe eines Anwalts, gegen Sie vorgehe, falls Sie diesen Vorgang nicht als erledigt ansehen.

Bitte verrechnen Sie die oben genannten Kosten wirklich nur für die Konten, die angegeben sind. Falls Sie der Meinung sind, diese Kosten anders verrechnen zu müssen, werde ich das nicht tolerieren mit Ausnahme der Anwaltsvergütung, wenn Sie keinen Anwalt beauftragt haben, und diese Kosten somit als Inkassokosten berechnen.

Verzichten Sie auf weitere Drohungen in schriftlicher und telefonischer Form, und die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlichen Grüßen


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Und der Mahnbescheid ist mit vollem Widerspruch per Einschreiben morgen weg. Das Geld und diesen Brief schick ich spätestens am Do nach, falls ich bis dahin meinem Kontoauszug bekommen habe, und die Forderung überprüft habe.

Vielen Dank an allen!

Ich denk so wäre es ok oder?
Habe ich jetzt Zeitdruck, den oben genannten Brief loszuschicken?



-- Editiert werwohl20 am 19.06.2012 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Besserwissermodus eingeschaltet ;-)

Ich würds kürzer bzw weniger ausführlich nmachen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Forderungspositionen werden anerkannt :

Warenlieferung vom 26.03.09: 24,24 €
Gebühr (§§3,34): 23,00 €
Mahnkosten: 18,00 €
Anwaltsvergütung: 39,00 €
Zinsen: (26.03.09 bis 06.06.12) 4,09 €
Weitere Zinsen: 0,01 €
Sicherheitszuschlag: 5,00 €
----------
Summe: 113,25 €

Diese Summe habe ich heute zweckgebunden auf Ihr Konto überwiesen
Inkassokosten sowie Kontoführungsgebühren werden meinerseits nicht anerkannt und müssten eingeklagt werden




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Den einzigen Zeitdruck, den du hast, ist dem Mahnbescheid rechtzeitig zu widersprechen.
Danach würde ich erst einmal kontrollieren, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Das hast du zwar in deinem ersten Posting geschrieben, es aber später wieder relativiert.
Fordere vom Inkassobüro die Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers und den Namen des angeblich eingeschalteten Rechtsanwaltes an.
Außerdem untersage sowohl die Weitergabe deiner Daten nach BDSG als auch eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#24
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hätte nur noch mal eine Frage, zum richtigen Ausfüllen des Widerspruches.

Unter Feld 1 wird das "Datum des Widerspruches" verlangt, muss ich die Ausfüllen, oder macht das das Gericht, wenn der Brief eingeht?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Shihaya hat eigentlich recht. Wegen der paar Tage, die du vielleicht noch auf die Kontoauszüge wartest, muss du dir keinen Stress machen. Wahrscheinlich kriegst du sowieso erst ein bis zwei Briefe vom Inkasso-Laden mit der Aufforderung zur Begründung oder zur Rücknahme des Widerspruchs (wozu du natürlich nicht verpflichtet bist).

Das Datum würde ich wahrscheinlich ausfüllen. Für das Gericht ist das Datum aber sowieso egal. Der Widerspruch wird am Tag des Eingangs bei Gericht mit einem Eingangsstempel verpasst. Das hier stehende Datum ist für das Gericht maßgeblich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Forderung ist gerechtfertigt, leider. Der Einspruch ist weg. Wenn ich jetzt noch die 113.25 eur überweise, muss ich eigentlich die Sache erledigt sein. Meint ihr die schleppen mich vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

So,
Der Wiederspruch ist per Einschreiben/Rückschein losgeschickt,
Der Brief auch per Einschreiben an das Inkasso geschickt, und 113,34 Eur habe ich überwiesen, an das Konto der Uniscore, jetzt bin ich mal gespannt, was passiert. Meint ihr, die ziehen vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
113,34 Eur habe ich überwiesen, an das Konto der Uniscore, jetzt bin ich mal gespannt, was passiert. Meint ihr, die ziehen vor Gericht?


Welcher Verwendungszweck wurde verwendet?
Aufpassen, sondern verrechnet Uniscore dieses Geld zunächst mit den Inkassokosten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12313.10.2017 13:55:49
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 1x hilfreich)

"Aktenzeichen:...... Siehe Einschreiben vom 21.06.12"
Ist doch Richtig so? Da steht ja extra drin dass die Kosten so gebucht werden soll wie angegeben! Hoffentlich war das kein Fehler.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@werwohl20 hat es richtig gemacht
Vermutlich wird sich die gegenseite bald melden und um Rücknahme des Teilwiderspruchs bitten

Dann nochmal posten


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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