Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 

Unionsfraktion: Abgeordneten-Immunität bei Volksverhetzung aufheben

AFP VOM 27.1.2005 | Nachrichten - Gesetzgebung | 3518 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Volksverhetzung, Immunität, Abgeordnete, NPD

- Kritik an Vorhaben aus den Reihen der CDU-Länderinnenminister

Die Unionsfraktion im Bundestag will die Immunität von Abgeordneten bei Volksverhetzung aufheben. "Es muss aufhören, dass gewählte Volksvertreter Volksverhetzung bewusst im Plenarsaal betreiben, weil sie wissen, dass sie deswegen nicht bestraft werden können", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) am Donnerstag der "Netzeitung". Die rot-grüne Koalition rief er auf, sich einer entsprechenden Änderung des Strafrechts nicht zu verschließen. CSU-Generalsekretär Markus Söder sagte: "Auch Abgeordnete gehören hinter Gitter, wenn sie den Holocaust bagatellisieren oder leugnen." Kritisch äußerte sich hingegen Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Hintergrund sind die Auftritte der NPD im sächsischen Landtag.

Bosbach hob hervor: "Wer sich so äußert, wie die NPD-Vertreter im sächsischen Landtag, sollte dies zukünftig nicht tun können, ohne strafrechtlich dafür belangt zu werden." Dazu könnte der Paragraph 36 im Strafgesetzbuch geändert werden. "Wir sollten als CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen", sagte er. Der "Unrechtsgehalt einer Volksverhetzung" sei mindestens so hoch wie bei einer Verleumdung. Die NPD-Abgeordneten im sächsischen Landtag hatten sich am vergangenen Freitag dem Gedenken an die Holocaust-Opfer verweigert und anschließend in Redebeiträgen die Bombardierung Dresdens am 13. Februar 1945 als "Bomben-Holocaust" bezeichnet. Laut Landesverfassung können Abgeordnete für Aussagen im Landtag nicht verfolgt werden, ausgenommen ist der Tatbestand der verleumderischen Beleidigung.

Söder sagte der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag, es sei "unerträglich, dass die üble Hetze der NDP ohne strafrechtliche Konsequenzen" bleibe. Die Staatsanwaltschaft brauche daher eine Handlungsmöglichkeit. Dazu müssten die Verfassungen von Bund und Ländern geändert werden. Die Abgeordneten-Immunität müsse bei Volksverhetzung eingeschränkt werden, "denn hier brauchen Abgeordnete keinen Schutz". Es sei "nicht einzusehen", weshalb Abgeordnete zwar bei verleumderischen Beleidigungen im Parlament, nicht aber "beim viel schlimmeren Fall der Volksverhetzung" gerichtlich verfolgt werden könnten.

Brandenburgs Innenminister Schönbohm hält hingegen nichts davon, die Immunität von Abgeordneten bei Volksverhetzung aufzuheben. Er warne vor "übertriebenem Aktionismus", sagte Schönbohm der "Netzeitung". Die Politiker sollten nach dem NPD-Eklat in Sachsen "jetzt nicht das Kind mit dem Bade ausschütten". Die Immunität der Abgeordneten sei ein "hohes Gut". Die Möglichkeiten der Aufhebung seien gesetzlich ausreichend geregelt. Er verwies auf die Praxis, die im brandenburgischen Landtag gelte, wo auch die rechtsextreme DVU vertreten ist. Die Abgeordneten in Brandenburg hätten "grundsätzlich keine Immunität", sagte er. Sie müsse erst durch einen Landtagsbeschluss hergestellt werden.

27. Januar 2005 - 16.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Klaus-Peter Ciesla
Erfurt
Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?