Unions-Politiker lehnen Regierungsplan zur Sicherungsverwahrung ab
AFP VOM 6.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1539 Aufrufe Mehr zum Thema:Sicherungsverwahrung
Justizministerium reagiert mit Unverständnis auf neue Debatte
Die Bundesregierung ist sich bei der Reform der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter weiter uneins. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" von Dienstag, die vom Kabinett gebilligten Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) seien für die Union so doch nicht zustimmungsfähig. Ein Sprecher der Ministerin reagierte mit Unverständnis.
Das Bundeskabinett hatte vor rund zwei Wochen eine Neuregelung der deutschen Sicherungsverwahrungs-Praxis beschlossen. Der von Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Entwurf sieht vor, diese künftig nur noch bei schweren Sexual- und Gewaltverbrechen zu verhängen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, bei der erst während der Haftzeit nach einem Urteil über eine dauerhafte Inhaftierung eines Täters entschieden wird, soll nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden können. Zugleich soll die Möglichkeit einer Überwachung entlassener gefährlicher Straftäter mit elektronischen Ortungsgeräten geschaffen werden.
Nötig geworden war die Reform durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen 52-jährigen deutschen Gewaltverbrecher in einem Urteil als Verstoß gegen das fundamentale Rechtsstaatsprinzip des Verbots rückwirkender Strafen gerügt. Nach deutschem Verständnis handelt es sich bei der Sicherungsverwahrung dagegen nicht um eine Strafe, sondern um einen Freiheitsentzug, mit der als gefährlich eingeschätzte Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Haft aus Sicherheitsgründen theoretisch auf unbegrenzte Zeit festgehalten werden können.
Als Kernziel einer Reform der Sicherungsverwahrung durch die Bundesregierung sei verabredet worden, einen möglichst lückenlosen Schutz vor gefährlichen Straftätern zu gewährleisten, sagte Krings: "Dieses Ziel wird bisher nicht erreicht." Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sprach in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" von einem "Vorpreschen" der Justizministerin, deren Vorschläge jetzt wieder eingesammelt würden.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bezeichnete den Vorstoß als nicht nachvollziehbar. "Es ist unverständlich, warum die Pläne jetzt wieder in Frage gestellt werden", sagte er. Der Vorschlag Leutheusser-Schnarrenbergers sei im Kabinett auch von der Union beschlossen worden. Zudem hätten die Justizminister der Länder deren Entwurf bei ihrer Halbjahreskonferenz in Hamburg vor gut zwei Wochen in einem Beschluss einstimmig - also ebenfalls mit den Stimmen der Union - als "gute Diskussionsgrundlage" begrüßt. Nach Ansicht des Ministeriums handle es sich bei der jetzt geäußerten Kritik um "Stimmen aus dem parlamentarischen Raum, die nicht die Stimmung innerhalb der Koalition widerspiegeln".
Auch der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, verwies auf die bereits erfolgte Zustimmung der Union. Scharfe Kritik an den Forderungen aus den Reihen von CDU und CSU zum Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung äußerte die Linkspartei. "Die Vorschläge sind populistisch, menschlich verantwortungslos und fachlich unseriös", erklärte Fraktionsvorstandsmitglied Wolfgang Neskovic.
6. Juli 2010 - 17.04 Uhr
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