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Union will Sicherungsverwahrung verschärfen

AFP VOM 9.8.2009 | Nachrichten - Gesetzgebung | 2713 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Sieben unionsgeführte Länder wollen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" schon bald nach der Bundestagswahl die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Sexualstraftäter verschärfen. Eine Arbeitsgruppe habe sich darauf verständigt, bis Oktober einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten, berichtete das Münchner Magazin am Sonntag vorab. So solle die "Rückfall-Verjährungsfrist" auf mindestens zehn Jahre angehoben werden. Bislang gelte: Wer mindestens fünf Jahre nach seiner Haftentlassung straffrei bleibt, kann bei einer erneuten Tat nicht in die praktisch lebenslange Sicherungsverwahrung kommen. Auch Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren sollten künftig leichter dauerhaft weggesperrt werden können.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) nannte die geplanten Änderungen im "Focus" "überfällig". Merk sagte, "die Bundesjustizministerin hätte die immer noch vorhandenen Gesetzeslücken längst schließen müssen".

9. August 2009 - 10.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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