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Union wehrt sich bei Sicherheitsverwahrung gegen FDP-Konzept - 1/1
AFP vom 29.07.2010   |   1341 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Union wehrt sich bei Sicherheitsverwahrung gegen FDP-Konzept

FDP will umstrittenes Instrument weitgehend abschaffen

In der schwarz-gelben Koalition bahnt sich Streit um die Sicherungsverwahrung an. Die Union will im Gegensatz zur FDP an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der "Passauer Neuen Presse". "Das ist jetzt klare Haltung der Union", sagte Herrmann nach einem Treffen von Innen- und Rechtspolitikern aus CDU und CSU.

Laut "Münchner Merkur" einigten sich die Schwesterparteien auf ein Konzept der "nachträglichen Sicherheitsunterbringung". Diese soll dem Bericht zufolge nicht als zusätzliche Strafe gelten und würde somit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen, der die bisherige Regelung beanstandet hatte.

Das Bundeskabinett hatte noch im Juni Eckpunkte von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine weitgehende Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorsieht.




Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger soll sich die Sicherungsverwahrung künftig auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränken. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden. Die vom Kabinett gebilligten Eckpunkte sehen auch die Einführung einer elektronische Aufenthaltsüberwachung wie etwa Fußfesseln für entlassene Straftäter vor, die weiter als gefährlich gelten.

Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung ist auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2009 erforderlich geworden. Die Straßburger Richter entschieden damals, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Bis zum Jahre 1998 konnte sie nämlich nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither kann sie lebenslang bestehen bleiben.

Nach der Reform von 1998 wurden zahlreiche zuvor angeordnete Sicherungsverwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht der Straßburger Richter gegen das Rückwirkungsverbot verstieß. Demnach darf niemand wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass zum Zeitpunkt der Tat noch nicht bestand. Auf Grundlage des Straßburger Urteils müssen nun manche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiterhin als gefährlich gelten.

29. Juli 2010 - 17.39 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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