Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit seinem Vorstoß zur Streichung des Gotteslästerungsparagrafen Empörung bei CDU und CSU ausgelöst. Die Forderung zeige, "dass den Grünen der Respekt vor religiösen Gefühlen abhanden gekommen ist", erklärte CDU-Generalseketär Ronald Pofalla am Donnerstag in Berlin. Religiöse Gefühle müssten ebenso geschützt bleiben wie die Freiheit der Kunst. "Es ist eine der großen Leistungen des Rechtsstaates, den Schutz beider sorgfältig gegeneinander abzuwägen."
CSU-Generalsekretär Markus Söder forderte in der "Netzeitung" vielmehr eine Verschärfung des Paragrafen 166, "um religiöse Symbole besser vor Verunglimpfungen zu schützen". Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU) wertete Becks Vorstoß als "erschreckenden Ausdruck eines fundamentalen Werteverfalls bei den Grünen".
Beck selbst bekräftigte seine Forderung. Die Menschen seien auch ohne den Gotteslästerungsparagrafen rechtlich vor Beleidigung, Volksverhetzung und übler Nachrede geschützt, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Es bedürfe dafür keines zusätzlichen Paragrafen. Zugleich betonte er, dass Respekt für Religionen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und weniger eine Sache des Strafrechts sei. Beck verwies er darauf, dass Frankreich das entsprechende Gesetz schon 1791 abgeschafft habe. Die Erfahrungen mit dem Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches zeigten, "dass seine Wirkung häufig in einer Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit liegt, ohne gesellschaftlich den Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen in Religionsfragen zu fördern".
30. November 2006 - 16.13 Uhr
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