Hallo,
mal angenommen, Student A leiht sich bei der Unibibliothek B der Universität C kostenlos ein Buch aus. Student A zieht während der Ausleihe um und meldet die Adresse online bei Universität C um. Student A gibt das Buch 1 Monat zu spät bei Unibibliothek B ab und erfährt, dass er für diesen Monat insgesamt 40€ zahlen muss. 7,50€ Mahngebühr für die erste Mahnung Anfang des Monats, 10€ für die zweite Mahnung Mitte des Monats, 20€ für die 3.Mahnung(Einschreiben)Ende des Monats und Porto. Student A hätte die Ausleihfristsogar sogar 2 mal um jeweils 2 Wochen verlängern können, wäre er erinnert worden. Student A hat aufgrund des Umzugs keine Mahnung erhalten nd auch keine Erinnerung per E-Mail bekommen. Muss Student A die Gebühren zahlen, oder ist das ein Verwaltungsfehler? Und ist diese Verhalten und die Höhe der Mahngebühren für eine öffentliche Einrichtung dieser Art angemessen?
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Unibibliothek, Mahngebühren
10. Juli 2012
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Frage vom 10. Juli 2012 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unibibliothek, Mahngebühren
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#1
Antwort vom 11. Juli 2012 | 07:05
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Das wären ja Hammergebühren
Was steht in den Verleihbedingungen ?
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
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