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Unglück von Bad-Reichenhall: Erneuter Freispruch

AFP VOM 27.10.2011 | Nachrichten - Allgemein | 836 Aufrufe
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Bad Reichenhall, Eishalle, fahrlässige Tötung

Prozess gegen Gutachter musste neu aufgerollt werden

Fast sechs Jahre nach dem Eishallen-Einsturz von Bad Reichenhall mit fünfzehn Toten ist ein Gutachter zum zweiten Mal vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Auch bei einer erneuten juristischen Aufarbeitung der Katastrophe vom 2. Januar 2006 kam das Landgericht Traunstein nach den Worten eines Gerichtssprechers zu dem Schluss, dass dem Bauexperten keine eindeutige Mitschuld an dem Einsturz nachgewiesen werden kann. Damit folgte das Gericht der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

Der Mann hatte den Zustand der Halle drei Jahre vor dem Einsturz als gut bewertet. Allerdings hatte er von der Stadt nur den Auftrag für ein Billig-Gutachten erhalten und die fehlerhafte Dachkonstruktion deshalb nur oberflächlich angesehen. Bereits in einem ersten Prozess war der Gutachter freigesprochen worden. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aber wegen Rechtsfehlern kassiert und nach Traunstein zurück verwiesen.

Die unter einer dicken Schneedecke liegende Halle war am 2. Januar 2006 kurz vor Ende der Eislaufzeit eingestürzt. Dabei wurden vor allem Kinder und Jugendliche getötet und 34 Menschen verletzt. Im ersten Prozess kam ans Licht, dass Pfusch am Bau das Unglück ausgelöst hatte, die Halle war fehlerhaft konstruiert und obendrein ein Schwarzbau. Es lag nicht einmal eine Prüfstatik vor. Der für die Konstruktion verantwortliche Ingenieur erhielt eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Der Mann hatte als einziger seine Mitschuld an dem Einsturz gestanden und sich bei den Opfern entschuldigt.

Im Fall des Gutachters gilt es als zweifelhaft, ob die Stadt überhaupt bei einer Mahnung etwas unternommen hätte. Das Gericht warf der Stadtverwaltung vor, über Jahre alle Alarmsignale ignoriert zu haben. So standen etwa in der maroden Halle Eimer, die das durch das undichte Dach eindringende Wasser auffangen sollten.

Zu einem Prozess kann es gegen Verantwortliche der Stadt aber nicht mehr kommen: Die Staatsanwaltschaft hatte in den Jahren nach dem Einsturz keinen ausreichenden Anfangsverdacht für Ermittlungen gesehen. Am fünften Jahrestag des Unglücks zu Beginn diesen Jahres verjährten alle juristischen Verfolgungsmöglichkeiten. Angehörige der bei dem Einsturz Getöteten sprachen deshalb im Prozess von einem Justizskandal.

27.10.2011 - 13:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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