Ungleichbehandlung bei der Pflegeversicherung für Kinderlose

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
petras10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungleichbehandlung bei der Pflegeversicherung für Kinderlose

Wir sind Kinderlos der Wunsch nach eigenen Kinder hat sich leider nie erfüllt.
Jetzt müssen wir einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung bezahlen.
Kinderlose werden immer mehr von unseren Gesetzen benachteilig das muss ein Ende haben!
Wer sieht das genauso wie wir?


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25 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Petras,

sorry, ich sehe es anders. Wenn jemand keine Kinder haben kann, sollte er nicht mehr Abgaben zahlen müssen oder sonstwie benachteiligt werden!!!

Aber... es gibt genügend freiwillig Kinderlose und dass die "anders" leben, wie jetzt z.B. ich (36-jährig - Kind fast 3 Monate alt), steht außer Frage... Konsum, Reisen, Partys, Ungebundenheit, Unabhängigkeit stehen eben folgenden Dingen gegenüber: Angebundenheit, höhere Lebenshaltungskosten, Erziehungsarbeit und Verantwortung!

Dazu kommt, dass mein Sohn irgendwann arbeiten wird - und... was für Vater Staat eben entscheidend ist, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen wird...

Das ich während der Elternzeit nur die Pflichtsätze entrichte, d.h. die Erziehungsgeldstelle kommt derzeit dafür auf, ist auch als Verlust zu werten - irgendwo muss das Geld - die Differenz für die PV der "ausfallenden" Mütter und Väter ja schließlich herkommen.

Kinderlose haben schlicht und ergreifend mehr Geld zur Verfügung. Im Übrigen finde ich es krass, hier 0,25 % zu diskutieren... Wieviel muss jemand verdienen, um davon überhaupt etwas zu spüren?

Und Frage 2: spürt man ab 5.000,-- Euro brutto noch etwas in einer Größenordnung von 12,50 Euro monatlich für die Pflegeversicherung????

Nicht wirklich!

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-- Editiert von nefertari1968 am 09.01.2005 23:36:02

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Was mich wirklich aufregt ist, dass es heißt, Familien würden entlastet. Wo wird bitte eine Familie dadurch entlastet, wenn sie so viel wie bisher bezahlt, während Kinderlose mehr bezahlen???

Und kann mir mal einer erklären, wie diese Milchmädchenrechnung aufgehen soll: ich zahle mehr, weil ich berufstätig bin und keine Kinder habe (aus welchen Gründen auch immer). Wenn ich Kinder bekomme und zunächst erst einmal nicht arbeiten kann, kann ich auch keinen Beitrag in die Pflegekasse leisten. Wo sollen dann die Gelder herkommen? Also frage ich mich schon, wieso das ganze den Charakter einer Bestrafungsaktion bekommt. Familien sollten in jedem Fall entlastet werden. Aber muss das gleichzeitig heißen, dass die bösen Kinderlosen auch bestraft werden? Gerade für Leute wie Petras10, die gern Kinder hätten, aber nicht bekommen können, ist das doch eine doppelte Ohrfeige.

Wenn unsere Politiker es schaffen würden, dass wir flächendeckend eine umfassende Kinderbetreuung schon im Kleinstkindalter und zu bezahlbaren Konditionen hätten, wie es unsere Nachbarländer schon seit Jahren schaffen, wäre es für viele Frauen auch nicht mehr eine Entweder-Oder Entscheidung, ob sie Kinder bekommen oder berufstätig sein sollen. Da man aber in Deutschland großes Glück haben muss, wenn man eine vernünftige UND bezahlbare Kinderbetreuung sucht, läuft es unweigerlich darauf hinaus, dass eine Entscheidung zwischen Beruf und Familie getroffen werden muss. Natürlich kann man (frau) halbtags arbeiten oder später wieder voll einsteigen. Aber seid mal ehrlich: das klappt auch nur in der Seifenoper. In den meisten Fällen hat die Frau dann das Nachsehen und kann lange nicht dort anknüpfen, wo sie aufgehört hat. Ich habe hart gekämpft, um beruflich dahin zu kommen, wo ich heute stehe. Es mag egoistisch klingen, aber es fällt mir schwer, das nun alles aufzugeben. Andererseits macht es mich wütend, dass ein Kind automatisch das berufliche Aus bedeuten würde.

Ratlose Grüße
karamel

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Nefertari,

unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Wie kommst du bitte auf 5000 Euro brutto?

Es ist traurig, dass du dich wegen deines Kindes als benachteiligt empfindest. Und es ärgert mich sehr, dass du automatisch annimmst, wer nicht aus gesundheitlichen Gründen auf Kinder verzichten muss, tut dies aus egoistischen und gewinnsüchtigen Gründen. Zumindest kommt das so rüber. Natürlich gibt es "freiwillige" Kinderlose, die nur an in ihren Spaß denken, aber meinst du nicht auch, dass solche Leute vielleicht wirklich besser keine Kinder in die Welt setzen? Zu deiner Information: ich bin in deinem Alter und habe keine Kinder, aber ich gehe nicht andauernd auf Parties, verreise nur alle zwei Jahre, und fröne auch nicht ungehemmt dem Konsum. Dafür bin ich nämlich abends, wenn ich nach einem 10 Stunden Tag plus 2 Stunden Fahrzeit nach Hause komme, die ich in Kauf nehme um nicht arbeitslos zu sein, viel zu platt.

Klar: dein Sohn wird sich (falls das System nicht vorher kollabiert) einmal in die Renten unserer Generation einbringen. Dafür bringe ich mich in die Renten unserer Eltern ein. Wo siehst du jetzt die Ungerechtigkeit?

Versteh mich nicht falsch: ich bin sehr wohl dafür, dass Familien begünstigt und entlastet werden. Aber das hier ist keine Entlastung, denn kein Verdiener mit Familie zahlt nun weniger, lediglich zahlen andere mehr. Dadurch bekommt das den Charakter einer Bestrafungsaktion, und das finde ich sehr einseitig. Wer fröhlich, absichtlich kinderlos und freiwillig (bevor jetzt jemand schreit: ich meine freiwillig als Gegensatz zu arbeitslos) sein Leben auf dem Sofa mit den Füßen auf dem Tisch vorm Fernseher verbringt, der leistet in der Tat keinen Beitrag zur Gemeinschaft. Wenn ich 50 Stunden in der Woche arbeite, Steuern und Sozialabgaben zahle, dann tue ich sehr wohl für die Gemeinschaft etwas. Und dafür möchte ich mich nicht an den Pranger gestellt sehen.

Eine echte Entlastung wäre es, wenn der Staat nicht das enorme Potenzial gut ausgebildeter junger Frauen verschleudern würde, indem er sie so gut wir gar nicht unterstützt beim Nebeneinander von Familie UND Beruf. Ich bin überzeugt, dass viel mehr Frauen sich für Kinder entscheiden würden, wenn dies nicht gleichzeitig das berufliche Aus oder zumindest einen riesigen Rückschritt bedeuten würde. Heute ist es leider so.

Also bitte nicht immer dieses Pauschalurteil kinderlos = egoistisch und Spaß-süchtig.

Gruß karamel

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Karamel,

und trotzdem: es gibt kein schöneres Gefühl als sein eigenes Kind das erste Mal im Arm halten zu können. Ich frage mich mittlerweile, warum ich die ganzen Jahre "verschenkt" habe und wofür überhaupt... Nie hätte ich erwartet, dass ich einmal so denken und derartiges schreiben würde.

Was die Entlasterei angeht, gebe ich dir natürlich Recht, andere zu belasten, bedeutet noch keine Entlastung für Mütter und Väter!

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Tja unsere Beiträge haben sich wohl wirklich überschnitten... Siehst du an meinem Beitrag nach deinen Beiden... Warum so heftig - ich habe versucht, eine Erklärung zu finden - bis vor kurzem habe ich auch anders gelebt, aber ich wollte mein Kind und wusste, was sich ändert und das danach berufliche Stagnation angesagt ist (wieder eine Phase, in der ich keine PV zahlen kann...).

Die 5000 Euro brutto sind als Rechenbeispiel angedacht, bei dieser Summe sind 12,50 Euro mehr von Kinderlosen an die PV zu entrichten, als von AN die Kinder haben.

Was ich damit verdeutlichen will ist, dass jemand der 5000 Euro brutto verdient (was wohl unbestritten viel Geld ist) einen "Verlust" von 12,50 Euro hat. AN, die weniger verdienen, haben so gut wie kaum Löcher in der Geldbörse über den erhöhten PV-Satz:

Bei 2000 Euro sind es 5 Euro für die PV
Bei 1200 Euro sind noch 3 ganze Euro mehr zu entrichten...

Ich schließe mich gern Diskussionen zu Ungerechtigkeiten an und ich habe auch eingeschränkt, dass es gute Gründe für Kinderlosigkeit geben mag und das das überprüfungswürdig ist, aber bei 3-5 Euro mehr.... tut mir leid, das ist müßig...

Ich gebe locker das Dreifache allein für Windeln aus, für Fahrten zum Kinderarzt, für Bauchwohltee, Bodys, Schnullis und all das, was meinem Kind gut tut, bis es zu Deutschlands fleissigen Ameisen dazustoßen kann, und das ist eben Geld was ich nicht für mich zur Verfügung habe. Das hat nichts damit zu tun, dass ich mich durch mein Kind benachteiligt fühle oder so etwas, das ist einfach Fakt!



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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo zusammen,
karamel, ganz abgesehen davon, ob ich eine Fürsprecherin dieser Gesetzesänderung bin oder nicht: Dein Argument "hinkt" ein wenig: Der kinderlosen Generation unserer Eltern KANN man ja nun einmal keinen höheren Beitrag mehr abfordern, da diese zum großen Teil in Rente sind.
Somit kannst du auch nicht argumentieren, indem du sagst, dass DU ja auch für die Versicherung deiner Eltern aufkommst. Denn: So solls doch auch sein, wenns nach Vadder Staat geht! Hätten deine Eltern ihr Kind 35 Jahre später bekommen, wären sie von der Mehrbelastung befreit gewesen, weil DU heute für sie quasi zahlst.
Übersetzt: Bekommst du heute ein Kind, zahlt dieses Kind später deine Pflegeversicherung über Steuern etc...
Bekommt DEIN Kind keine Kinder, muss es selbst mehr oder minder dafür aufkommen.
( So jedenfalls SOLLTE es sein - ob es in der Realität so sein wird, steht auf einem anderen Blatt )
Ich hab auch keine Lust, jetzt über Beträge zu diskutieren und ob diese gerechtfertigt sind - Der Grundsatzgedanke aber ist m.E. nicht ganz soooo verkehrt und als "Bestrafung" sehe ich es schon allemal gar nicht an.
Der Staat hat lediglich den Fehler gemacht, diese Änderung falsch zu formulieren, indem er sagt, dass Familien entlastet werden. Hätte man allen erst einmal eine Erhöung der Pflegeversicherung aufgebrummt und nach 2 Monaten gesgt: OK, Familien zahlen jetzt weniger, hätte es kein Geschrei gegeben. Das Ergebnis aber wäre das Gleiche gewesen.

Und: Ob jemand nun keine Kinder wollte oder ob er "unverschuldet" kinderlos ist - Für seine Altersversorgung muss gesorgt sein. Und der kinderlose hat i.d.R. mehr Geld zur Verfügung, da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren.

Ehrlich gesagt: Ich weiß nicht, ob ich damit einverstanden sein soll oder nicht - es ging mir lediglich um deine Argumentation.
Schlaft alle trotzdem schön....

PS: Bitte, lieber Kanalmeister,
Ich weiß schon jetzt, was du antworten wirst: Nämlich dass das Geld nicht wirklich in die Pflegeversicherung läuft, sondern anderweitig verwendet wird. Mag sein. Find ich auch nicht toll, wenns so ist. Können wir aber momentan nicht belegen und ist hier auch nicht das Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ehrlich gesagt habe ich kein Problem damit, als kinderlose "Doppelverdienerin" etwas mehr Geld in die Pflegeversicherung einzuzahlen.
Aber mein Partner:
- hat zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren adoptiert und bis zum Ende der Ausbildung finanziert
- darf deren Mutter den Rest seines Lebens mit 400 Euro subventionieren, obwohl die Kinder schon lange aus dem Haus sind
und eigenes Geld verdienen

und jetzt als "Kinderloser" den erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
Das finde ich ungerecht!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

wie schon gesagt: ich habe auch kein Problem damit, mehr zu bezahlen. Ich denke auch, dass Familien deutlich entlastet werden sollen und müssen. Worüber ich mich aufrege ist, dass viel zu wenig getan wird, um Frauen eine Nebeneinander von Familie und Beruf zu ermöglichen und stattdessen das Volk mit solchen populistischen Maßnahmen an der Nase herum geführt wird. Denn seien wir mal ehrlich: durch den erhöhten Verwaltungsaufwand wird doch von den Mehrbeträgen kaum was für die eigentliche Pflegekasse übrig bleiben.

@Nef: meine etwas heftige Reaktion kommt wohl daher, dass ich mich mit meinen 33 Jahren in letzter Zeit immer mehr in der Defensive wieder finde, da mir von Familie, Freunden und sogar (männlichen) Arbeitskollegen vorgehalten wird, ich sei egoistisch, weil ich keine Kinder habe. Das tut weh und ist schlichtweg unverschämt, denn die Gründe dafür sind teilweise auch zu intim, als dass ich sie jedem auf die Nase binden möchte. Da passte der Beitrag jetzt so richtig dazu, und hat mich an einem wunden Punkt getroffen. Dafür kannst du natürlich nichts, ich wollte dich auch nicht persönlich angreifen.

@teufelin: ich will hier nichts aufrechnen. Es geht doch nicht darum, wer wann wieviel wofür einzahlt. Von Kinderlosen aus der Generation unserer Eltern habe ich überhaupt nicht geredet. Mein Argument war, dass ein jeder seinen Beitrag zur Gemeinschaft leistet, ob nun durch Kind oder durch Arbeit erwirtschaftete Beiträge. Das kann und sollte man nicht im direkten Vergleich gegenüber stellen, aber es ist genauso falsch, den kinderlosen Beitragszahlern pauschal Egoismus vorwerfen. Die paar Euro im Monat weniger tun mir und vielen anderen sicherlich nicht weh. Die Diffamierung als konsumg e i l e Egoistin schon.

Ich habe das Privileg genossen, ein kostenloses Studium vom Staat finanziert zu bekommen und bin dafür dankbar. Auf der anderen Seite muss man für den Kindergarten zahlen, und Kinderkrippen für Kleinkinder werden nicht einmal staatlich subventioniert. Mit anderen Worten: der Staat bildet junge Menschen teuer aus und sorgt anschließend nicht einmal dafür, dass dieses Potenzial auch tatsächlich zum Einsatz kommt. Angesichts dieser Tatsache kommt es mir geradezu lachhaft vor, dass mehr Gerechtigkeit durch einen höheren Beitrag entstehen soll.

@hamburgerin: das verstehe ich nicht. Auch Väter (und das ist dein LG ja, wenn er die Kinder damals adoptiert hat), deren Kinder erwachsen sind, müssen dann wieder mehr bezahlen, sobald diese aus der Ausbildung sind??? Ist ja ein Ding... Und andere Frage: Ab welchem Alter schlägt sich das Kinderlos-Sein denn auf die Beitragshöhe durch - muss ein 18-jähriger, der gerade die Ausbildung abgeschlossen hat, auch mehr bezahlen?

Gruß karamel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wer unter Lohnsteuerklasse 1 fällt ist automatisch zu dieser Abgabe verpflichtet, da nicht unterhaltspflichtig und kinderlos.

Das steht ja nirgendwo mehr, was er geblecht hat, um die Kinder erfolgreich groß zu kriegen und dass er bis an sein Lebensende seine Ex subventioniert.

Er ist ledig und kinderlos...

Ein 18-Jähriger muß meines Wissens auch mehr bezahlen, er ist doch auch kinderlos!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@hamburgerin

"Wer unter Lohnsteuerklasse 1 fällt ist automatisch zu dieser Abgabe verpflichtet, da nicht unterhaltspflichtig und kinderlos. "

wirklich?
Es gibt doch auch die Konstellation Steuer Kl.1 + Kinderfreibetrag!

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also ich weiß das nicht 100% aber mit der Steuerklasse 1 nööö oder?

meines Wissens sind ja z. B. Ältere auch befreit und die haben ganz oft Steuerklasse 1 weil die Kinder aus dem Haus sind...


winks

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wie - Lohnsteuerklasse I = nicht unterhaltspflichtig??
Was ist denn mit all den geschiedenen Zahlväter- und Müttern? Haben die etwa StKl. 3 ??

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also...nix mit Steuerklasse...

alle über 23....und Stief-,Pflege-und Adoptivkinder zählen auch...selbst leider verstorbene Kinder...


immer diese Panikmache ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

klar ist diese "Entlastung" auch unter St.-Klasse I möglich; es gibt auch ledige Väter und Mütter.

Die Eintragung der Steuer-Freibeträge rechnen sich ohnehin lediglich für Großverdiener, weil die nur noch Soli- und KiSt.-entlastend wirken..., sind also nicht unbedingt entscheidend.

Ergo: Geburtsurkunde raussuchen und ab damit zum AG!

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#19
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ nefertari

Dein Beitrag hinterlässt mehr Fragen als Antworten.

Die Eintragung welcher Steuerfreibeträge meintest du? Ich nehme an Kinderfreibeträge.
Dann stimmt es nämlich, dass dieser bisher kaum entlastend gewirkt hat, jetzt aber wohl doch wichtig sein kann.

"Geburtsurkunde raussuchen und ab damit zum AG! "

Verstehe ich nicht - zum Arbeitgeber ???
zum Amtsgericht??
zum Arbeitsgericht???

nachgefragt

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#20
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

zum Arbeitgeber natürlich. Hat mein Partner, Vater meines Kindes und nicht mit mir verheiratet, auch vollzogen. Der Arbeitgeber berücksichtigt dann den Tatbestand bei der Berechnung der PV (oder gibt die Unterlagen an seinen Steuerberater weiter und dieser rechnet eben anders ab).

Sorry, war schlampig formuliert, natürlich meinte ich die Kinderfreibeträge. Wenn da jetzt doch steuerliche Entlastung möglich sein sollte, interessiert mich das - hast du da Quellen an der Hand @nachgefragt? Der Sachbearbeiter vom FA meinte, dass lohnt sich alles nicht, vielleicht irrt er sich - wäre ja zur Abwechslung mal ganz nett.

Für den Kirchensteueraustritt hat mein Partner 24 Euro Gebühren entrichtet (hirnrissig...), Soli zahlt er nicht, weil er zu wenig verdient....

Danke!

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#21
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

also, ich bezweifel, dass du mit der Geburtsurkunde zum Arbeitgeber gehen kannst und die dann den Kinderfreibetrag berücksichtigen.
Das musst Du schon beim Finanzamt oder Einwohnermeldeamt (weiß nicht genau, wer von beiden zuständig) machen lassen.

Na, und du hast es doch schon gesagt: du brauchst nun den Kinderfreibetrag, um dich vom erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag befreien zu lassen.

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

hmm... warten wir einfach mal die nächste Abrechnung von meinem Partner ab. Bin selbst sehr gespannt auf das Ergebnis.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

@nachgefragt
Jetzt bring nicht wieder alles durcheinander. Die Aussagen von träne und nefertari1968 waren völlig korrekt.

Es geht hier nicht um den Kinderfreibetrag, sondern um den Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Am einfachsten ist der Umstand, dass man ein Kind hat, dadurch nachzuweisen, dass auf der Steuerkarte ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.

Wenn das Kind aber nicht mehr eingetragen ist, weil es zu alt und nicht mehr in Ausbildung ist oder gar verstorben ist, dann reicht gegenüber dem Arbeitgeber jeder andere Nachweis, dass man Elternteil ist.

Folgende andere Nachweise werden dabei anerkannt:
- Geburturkunde des Kindes
- Abstammungsurkunde
- Auszug aus dem geburtenbuch des Standesamtes
- steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Kindergeldbescheid
- Kontoauszug, aus dem sich die Auszahlung des Kindergeldes ergibt
- Erziehungsgeldbescheid
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Nachweis der Inanspruchnahme von Elternzeit
- Lohnsteuerkarte (mit Eintragung eines Kinderfreibetrages)
- Sterbeurkunde des Kindes
- Feststellungsbescheid der Rentenversicherun über Kindererziehungs- oder Kinderberücksichtigungszeiten

Kopien dieser Unterlagen sind zugelassen.Nur bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit sind die Originale oder beglaubigte Kopien vorzulegen

Der Elternbegriff für die Befreiung vom Zuschlag für die Pflegeversicherung ist sehr weit gefasst. Er gilt auch für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder und sogar für verstorbene Kinder. Er muss bezahlt werden, wenn man nach dem 01.01.1940 geboren wurde und das 23. Lebensjahr vollendet hat. Wie alt das Kind ist und ob es sich noch in der Ausbildung befindet, spielt keine Rolle.

Da die Steuerklasse nichts über die Eigenschaft als Elternteil aussagt, kann natürlich auch jemand mit Steuerklasse I und ohne Eintragung eines Kinderfreibetrages vom Zuschlag zur Pflegeversicherung befreit werden.

Einen Kinderfreibetrag kann natürlich je nach Sachlage nur das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt eintragen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

http://www.big-direkt.de/de/mitgliederservice/info_mitglieder/pflegeversicherung_2005.html

hh hat das sehr gut beschrieben! Nachweis gegenüber dem AG reicht aus! Obige Web-Page ist auch sehr interessant.

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#25
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

OK, hast mich überzeugt.

Gruß,
nachgefragt

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