Ungeziefer und Mäuse in Gemeinschaftsräumen

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Christina78
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungeziefer und Mäuse in Gemeinschaftsräumen

Hallo
vielleicht kann mir hier jemand einen guten Rat oder Tipp geben wie ich in der folgenden Situation weiter verfahre.
Ich lebe in einem Mietshaus mit 7 weiteren Parteien.
Eine dieser Parteien stellt ihre gelben Säcke mit stinkendem Müll in die Gemeinschaftsräume ab, die eigentlich für Kinderwagen, Fahrräder etc. gedacht sind.
Etliche Emails an den Vermieter(Wohnbaugesellschaft) haben nicht wirklich was gebracht.
Dort stehen in der Zwischenzeit ca. 15 Säcke. Zugang mit Kinderwagen zum eigenen Kellerabteil nicht mehr möglich. Auch an die Stromleser kommt man nicht mehr ran.
Es stinkt, es laufen Mäuse weg sobald man vorbeiläuft und demnächst kommen wahrscheinlich noch kakerlacken dazu.
Ein Mitarbeiter war da der Wohnbaugesellschaft hat einen Zettel hingehängt das der Müll da nicht stehen darf, das wars. Weiter Säcke sind gestern und heute dazu gekommen, scheint also niemanden zu interessieren.
Wie kann man da weiter vorgehen ? Anzeige erstatten? Bei weim ? Mietminderung ?
Ich vermute halt leider das die Mäuse irgendwann durchs Haus wandern, da es keinen Keller gibt und die Gemeinschaftsräume mit den Kellerabteilen ebenerdig ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

als erstes drängt sich mir die Frage auf, was meint denn der Vermieter dazu ? Ist er doch in erster Linie für die Schädlingsbekämpfung zuständig.

Nun mal einige Fotos machen und ihm zukommen lassen.

Wenn im Mietvertrag das nicht als allgemeiner Abstellraum, auch für Müll bezeichnet ist, sondern explizit für Fahrräder / Kinderwägen dann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt. Der Raum ist im vertraglichen Sinn nicht nutzbar. Am besten alle, denen der Zustand stinkt, im doppelten Sinn, sollten mal einen Brief mit unterschreiben und verlangen, daß das aufhört. Und dass die Mäuse wieder wegmüssen. Und mal allgemein mit Minderung drohen. Und damit drohen das Gesundheitsamt einzuschalten, da ihr Angst habt aufgrund der gleichen Etage könnten Ratten in die Wohnung gelangen.

Gemeinsam eine Mietminderung konkret... "kürze deshalb die Miete ab 01.02.2013 um 5 %, also um z.B. 25 Euro", würde ich aber nciht machen. Das sollte dann jeder für sich schreiben, da ja auch jeder einen Vertrag hat.

Die Beschwerde hat aber mit vielen Unterschriften mehr Gewicht. Konkret auf Abhilfe drängen: "Aufforderung bis 01.02.2013 alle Säcke zu beseitigen und alle Schädlinge in diesem und angrenzenden Raum zu vernichten".

Also Fotos, Beschwerde und dann konkrete Kürzung. Vorsichtshalber aufpassen, daß ihr mit der Kürzung nicht über eine Monatsmiete kommt, dann nur noch unter Vorbehalt zahlen (um einer Kündigung wegen Zahlungrückständen vorzubeugen).

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"Chylla"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Ein Mitarbeiter war da der Wohnbaugesellschaft hat einen Zettel hingehängt das der Müll da nicht stehen darf, das wars."

Eine halbwegs mitdenkende Hausverwaltung hinterlässt auf dem Zettel auch eine Frist, in der der Müll zu entsorgen ist. An dem Punkt sollte dringend nachgehakt werden.

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""

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich denk eben, der Mitarbeiter der Wohnugsbaugesellschaft war eine Hilfskraft, der hängte den Zettel wie beauftragt hin und das wars für ihn.

Die "halbwegs mitdenkende Hausverwaltung" wird das schon ernst nehmen, wenn Mietminderung und Gesundheitsamt angedroht wird.

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"Chylla"

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