Ungewollter deckackt

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)
Ungewollter deckackt

Fiktiver Fall

Frau A geht mit läufige Hündin am Hundeauslauf Gebiet spazieren mit leine. Frau B' s nicht Kastrierter Rüde rennt sofort zur Läufigen Hündin, der ohne Leine im hundeauslauf spielt.
Der Deckackt wird vollzogen. Frau B konnte nicht schnell genug reagieren. Frau A hat den deckackt nicht verhindert.

Nun möchte Frau A keine Abtreibung.
Frau B soll nun anteilig die Kosten der Welpenaufzucht tragen.

Ist dies rechtens?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119496 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Angvel):
Ist dies rechtens?

Ja, beide können eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Was soll daran nicht rechtens sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Angvel):

Nun möchte Frau A keine Abtreibung.
Frau B soll nun anteilig die Kosten der Welpenaufzucht tragen.

Ist dies rechtens?

Der Halter eines Hundes, der einen anderen Hund gegen den Willen des Eigentümers deckt, kann schadensersatzpflichtig sein (§833 BGB ).

Schadensersatzansprüche setzen allerdings immer einen bezifferbaren materiellen Schaden voraus. Dieser Schaden könnte in den durch die Trächtigkeit der Hündin verursachten Kosten liegen. Der Wert der Welpen, wenn sie verkauft werden können, wäre ggf. gegenzurechnen.
Außerdem hat der Geschädigte grundsätzlich eine "Schadensminderungspflicht". D.h. er muss, soweit es ihm zumutbar ist, den Schaden so gering wie möglich halten.
Wenn die "Abtreibung" in so einem Fall die kostengünstigste Variante wäre, dann könnte der Schädiger m.E. durchaus verlangen, daß dieser Weg gewählt wird bzw. den Schadensersatz auf die Kosten einer solchen "Abtreibung" beschränken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Angvel):
Frau A hat den deckackt nicht verhindert.
Zitat (von Angvel):
Frau B soll nun anteilig die Kosten der Welpenaufzucht tragen.
Ich sehe hier keinerlei Grund warum Frau B zahlen sollte. Frau A hätte ja anscheinend jederzeit den Akt verhindern/unterbrechen können. Frau B halt also billigend in Kauf genommen, dass deren Hündin geschwängert wird. Frau B darf natürlich gerne Forderungen gegenüber Frau A stellen. Wenn ich Frau A wäre würde ich Frau B aufgrund ihrer völlig abstrusen Forderung komplett ignorieren. Andererseits könnte es aber sein, dass Frau A Schadenersatzforderungen gegenüber Frau B erreichen kann. Hier kommt es auf die genauen Umstände an, also z.B. ob Frau B die Situation ausgenutzt hat um ihre Rassehündin von einem zur Zucht zugelassenen Rassehund decken zu lassen ohne dafür bezahlen zu wollen. Da gibt es so viele Dinge die eine Rolle spielen, dass mit den bisherigen Angaben alles eigentlich nur Kaffeesatzleserei ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

U.U. wäre eine Trennung nicht möflich gewesen, da sich die Hunde "verhaken" und nur mit Schmerze nudn evtl. Verletzungen voneinander zu lösen sind.

Aber jeder vernünftige Hundehalter besitzt eine Tierhaftpflicht und wenn man einen Rüden besitzt zahlt man ein paar Cent mehr und ist gegen Deckschäden abgesichert ;-)

Also der Haftplicht melden, die kümmerst sich um den Rest. Entweder durch Zahlung oder durch Abwehr der nicht gerechtfertigten Forderungen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von eh1960):

Wenn die "Abtreibung" in so einem Fall die kostengünstigste Variante wäre, dann könnte der Schädiger m.E. durchaus verlangen, daß dieser Weg gewählt wird bzw. den Schadensersatz auf die Kosten einer solchen "Abtreibung" beschränken.


Sehe ich nicht so, da auch gesundheitliche Risiken darstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Angvel):
Frau A hat den deckackt nicht verhindert.
Zitat (von Angvel):
Frau B soll nun anteilig die Kosten der Welpenaufzucht tragen.
Ich sehe hier keinerlei Grund warum Frau B zahlen sollte. Frau A hätte ja anscheinend jederzeit den Akt verhindern/unterbrechen können. Frau B halt also billigend in Kauf genommen, dass deren Hündin geschwängert wird. Frau B darf natürlich gerne Forderungen gegenüber Frau A stellen. Wenn ich Frau A wäre würde ich Frau B aufgrund ihrer völlig abstrusen Forderung komplett ignorieren. Andererseits könnte es aber sein, dass Frau A Schadenersatzforderungen gegenüber Frau B erreichen kann. Hier kommt es auf die genauen Umstände an, also z.B. ob Frau B die Situation ausgenutzt hat um ihre Rassehündin von einem zur Zucht zugelassenen Rassehund decken zu lassen ohne dafür bezahlen zu wollen. Da gibt es so viele Dinge die eine Rolle spielen, dass mit den bisherigen Angaben alles eigentlich nur Kaffeesatzleserei ist.


Hast du Hunde? Anscheinend nicht, sonst wüßtest du, dass man das mit Gewalt schlecht verhindern kann (alleine weil der Rüde sich mit der Hündin verhaken).

Insofern ist deine Aussage totaler quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Kommen wir doch mal zum Ursprung zurück. Beide Hunde befanden sich in einem eingezäunten Areal, in welchem sich Hunde ohne Leine bewegen dürfen. Wenn man sich mit einer läufigen Hündin in so einem Gelände bewegt, dann muss man doch zwingend damit rechnen, dass ein Rüde diese Chance wahrnimmt. Sorry, aber das Problem hat die Eigentümerin der Hündin zu vertreten. Und ob sich Rüde und Hündig verhaken oder sonst was machen, das ist in der Situation doch völlig wurscht. Sie hätte sich eben nicht auf ein Terrain begeben dürfen, wo voraussehbar so etwas passiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kommen wir doch mal zum Ursprung zurück. Beide Hunde befanden sich in einem eingezäunten Areal, in welchem sich Hunde ohne Leine bewegen dürfen. Wenn man sich mit einer läufigen Hündin in so einem Gelände bewegt, dann muss man doch zwingend damit rechnen, dass ein Rüde diese Chance wahrnimmt. Sorry, aber das Problem hat die Eigentümerin der Hündin zu vertreten. Und ob sich Rüde und Hündig verhaken oder sonst was machen, das ist in der Situation doch völlig wurscht. Sie hätte sich eben nicht auf ein Terrain begeben dürfen, wo voraussehbar so etwas passiert.

wirdwerden


Es wird daraus ein Schuh: der Rüdenhalter hätte auch damit rechnen können.

Der Unterschied ist, dass das für einen Schadenersatz unerheblich ist.

Wie du darauf kommst ist für mich ein Rätsel.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Diese eingezäunten Bereiche sind ausdrücklich dafür vorgesehen, dass Hunde frei laufen können und auch sollen. Miteinander rumtollen. Wie soll ein Rüdenbesitzer wissen, dass da jetzt gerade eine läufige Hündin auftaucht? Ich würde die Lage anders einschätzen, wenn das ganze in einem Park mit Leinenpflicht passiert wäre, aber so?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Wir besitzen sowohl eine Hündin, als auch einen Rüden.

Wenn die Hündin heiß ist, dann bleibt sie mit absoluter Sicherheit an der "kurzen" Leine. In der Zeit ist für mich nichtmal Schleppleine drin. Wenn möglich warne ich entgegenkommende Hundebesitzer vor. Meist aber nicht notwendig, die Rüden wissen´s schon ;-)

Ebenso darf unser Rüde (gilt aber auch für die Hündin) nicht ungefragt auf angeleinte Hunde einfach so zulaufen. Es kann ja sein, das es einen Grund für die Leine gibt (Krankheit, Ängstlichkeit, Agressivität, Läufigkeit)

Ich sehe hier bei beiden eine Teilschuld. Beide Hundebesitzer haben sich falsch verhalten. Alles andere soll die Versicherung klären

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ratlose Mama, ich weiss nicht, wie das bei Euch geregelt ist. Bei uns ist es so, dass in allen Parks absolute Leinenpflicht besteht. Und dann gibt es diese eingezäunten, mit Tor versehenen "Hundeareale," an denen ein Schild klar macht, dass dort die Hund frei laufen. In so ein Areal zu freilaufenden Hunden begebe ich mich doch nicht mit einer läufigen Hündin. Noch dümmer geht es doch nimmer.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@wirdwerden

Bei uns gibt es keinen eingezäunten Bereich in dem Arreal wo Hunde frei laufen dürfen.

Ich finde es allerdings unverantwortlich, dass man die Hündin austragen lassen will. Hier wäre ein Abbruch wohl indiziert und würde uU auch von der Haftpflicht des Rüden bezahlt werden. Sollte das Arreal eingezäunt gewesen sein, sehe ich das wie Sie ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn man es mal genau nimmt, dann ging die Halterin der Hündin "am! Hundeauslaufgebiet" spazieren. Der Rüde war "im! Hundeauslaufgebiet". Vielleicht war da nichts eingezäunt, vielleicht hat der Rüde einen kleinen Zaun überwunden, was weiß ich. Aber laut erstem Beitrag ist die Halterin der läufigen Hündin mitnichten mit ihrer Hündin mitten durch die Spielwiese gelaufen.

Ich halte den Fall allerdings für wirklich sehr fiktiv. Wir sind mit unserem Rüden schon sehr lange in der Hundeschule. Da kommen auch mal läufige Hündinnen und es ist nicht so, dass ein intakter Rüde sofort auf eine läufige Hündin springt, auch nicht während der Standhitze. Wir gehen auch oft wo spazieren, wo es keine Leinenpflicht gibt. Da gibt es auch immer mal läufige Hündinnen - ohne Leine. Es ist nun wirklich nicht so, dass Hunde direkt aufeinander springen ohne jedes "Kennenlernen" und zack, Welpen.

Falls es wirklich in diesem Fall so schnell ging, würde ich erstmal abwarten, ob es überhaupt Welpen gibt. Denn, man glaubt es nicht, auch bei Hunden entsteht nicht aus jedem Deckackt gleich Nachwuchs.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Yogi: das ist von Rüde zu Rüde verschieden, wie ausgeprägt der Trieb ist. Und es gibt Sachen, die kann man auch Hunden nicht abtrainieren, etwa auch einen extremen Jagdtrieb. Nur ganz ehrlich, wenn ich eine heiße Hündin habe (ich hab über Jahrzehnte Hunde gehalten, jetzt nur noch Katzen), dann überlege ich mir doch schon, wo ich mit ihr lang spaziere, oder? Und nach einem ungewollten Deckakt langt doch eigentlich eine Spritze beim Tierarzt, um alles weitere zu verhindern.

Also den Blödsinn vorsichtshalber bei der Versicherung melden und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Yogi: das ist von Rüde zu Rüde verschieden, wie ausgeprägt der Trieb ist. Und es gibt Sachen, die kann man auch Hunden nicht abtrainieren, etwa auch einen extremen Jagdtrieb. Nur ganz ehrlich, wenn ich eine heiße Hündin habe (ich hab über Jahrzehnte Hunde gehalten, jetzt nur noch Katzen), dann überlege ich mir doch schon, wo ich mit ihr lang spaziere, oder? Und nach einem ungewollten Deckakt langt doch eigentlich eine Spritze beim Tierarzt, um alles weitere zu verhindern.

Also den Blödsinn vorsichtshalber bei der Versicherung melden und gut ist.

wirdwerden


Dann nehme ich mal dein Beispiel auf:

Frau zieht sich sexy an und wird von Ausländern vergewaltigt. Richter sagt, sie hätte woanders laufen können, wo keine Ausländer sind...

Ich glaube, du merkst deinen Logikfehler...

Nicht der Geschädigte muss dafür sorgen, dass kein Schaden entsteht, sondern der Verursacher. Das in erster Linie.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Von Ausländern?! Puh, dann hab ich ja Glück, daß ich wohne wo ich wohne - ich dachte bis jetzt immer, Vergewaltigung ist unabhängig von der Nationalität.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Dann nehme ich mal dein Beispiel auf:


Das, was den Menschen vom Tier unterscheidet, hast Du noch nicht so raus oder?

Zitat (von asd1971):
Ich glaube, du merkst deinen Logikfehler...


Dein Post hat mit Logik absolut gar nichts zu tun, klingt eher wie ein Wahlkampfspruch der AFD.....

-- Editiert von spatenklopper am 29.08.2017 13:43

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Ich glaube, du merkst deinen Logikfehler...
Ernst gemeint??? Ich hoffe doch nicht. Vergleichst du hier tatsächlich Hunde mit Menschen???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen