Ungerechte Mahnung vom Anwalt. Wie handeln?

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
optimus
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
Ungerechte Mahnung vom Anwalt. Wie handeln?

Nach einem Behandlungsfehler hat A einen Anwalt für Medizinrecht aufgesucht.
Anwalt B hat den Fall angenommen. Nach ein Paar Jahren entscheidet ein Gutachten der Krankenkasse zugunsten des Arztes.
B stellt eine Rechnung an A in Höhe von 750€. A versucht B zu erreichen, aber der ist seit Beginn leider kaum für A verfügbar.
Da A wirtschaftlich nicht gut dasteht, schlägt er er eine Teilzahlung von monatlich 30.- vor.
Die Sekretärin will das B weiterleiten. A besteht auf eine schriftliche Vereinbarung, also den Vorschlag schriftlich zussenden.
Nach 2 Monaten bekommt A ohne Warnung einen Mahnbescheid in Höhe von 900.-.
A kontaktiert den B, der laut Sekretärin nicht anwesend ist.
Nun bitte A erneut um eine schriftliche Vereinbarung der Teilzahlung und überweist 30.-.
Nach ein Paar Tagen bekommt A ein Schreiben vom Anwalt mit einer Forderung von einer Teilzahlung von 50.- monatlich.
A sendet dem Anwalt eine email mit einer Stellungnahme.
b antwortet verärgert und zeigt kein Entegegnkommen, sondern droht mit einer weiteren Anzeige wegen Täuschung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor Beauftragung. B würde das Mandat nie aufnehmen.
Allerdings hat B auch Fälle von hilfsbedürftigen angenommen und bearbeitet.

Wie kann B jetzt handeln?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Allerdings hat B auch Fälle von hilfsbedürftigen angenommen und bearbeitet.

Na und? Vielleicht hatte der Anwalt dort mit seinen Mandanten Prozesskostenhilfe beantragt...

Zitat:
Wie kann B jetzt handeln?

Der Anwalt kann, da offenbar dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, Vollstreckungsbescheid beantragen und dann einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken.

Die Anzeige ist möglich, wenn A tatsächlich getäuscht hat und seine finanziellen Probleme komplett unerwähnt lies.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die einzige Frage, die sich mir hier stellt ist, wie kommt der Anstieg von 750 auf 900 €? Sollen das Mahngebühren sein?

Wie auch immer, A hat kein Anrecht auf eine Ratenzahlung. Wenn der Anwalt da nicht einwilligt, dann ist das so. Wenn der Anwalt vorgibt, ab welcher Ratenhöhe er in einen Ratenzahlungsplan einwilligen würde, dann ist das so. Alternativ wird er eben einfach Ihr Konto beziehungsweise ihr Gehalt pfänden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die 150€ könnten sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen setzen. Kann man vielleicht nochmal im Detail drüber schauen. Dass jedoch ein Anwalt beim verfolgen seiner eigenen Gebühren bei einer Rechtsvertretung durchaus die RVG-Kosten aufschlagen darf, das habe ich schon öfter gelesen.

Signatur:

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#4
 Von 
optimus
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

A hat schon eine Zahlung von 30.- getätigt.
Und wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gut sind
Die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist noch nicht zu Ende
A verspricht B sobald die wirtschaftlichen Verhältnisse sich bessern mehr zu zahlen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Anwalt muss diese 30€ nicht akzeptieren. Und versprechen kann der Schuldner, was er will.

Man kann es auch anders drehen: Schließlich hat der Schuldner monatelang Zahlungen versprochen, die er nie getätigt hat. Erst jetzt, beim Mahnbescheid, fängt er plötzlich mit Zahlungen an. Seine Versprechungen sind also nicht viel Wert.

Ich würde den Mahnbescheid akzeptieren, stur weiter zahlen. Was weg ist, ist weg. Und schauen, dass man es irgendwie abbezahlt bekommt.

-- Editiert von mepeisen am 03.10.2017 07:45

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was bitte ist an der Mahnung ungerecht?

Ungerecht ist, Leute für sich arbeiten zu lassen ob wohl man sie nicht bezahlen kann. Das ist unter bestimmten Umständen sogar strafbar.



Zitat (von mepeisen):
Ich würde den Mahnbescheid akzeptieren, stur weiter zahlen. Was weg ist, ist weg. Und schauen, dass man es irgendwie abbezahlt bekommt.

Genau so.
Und schon mal rein vorsorglich ein P-Konto beantragen.



Zitat (von optimus):
Allerdings hat B auch Fälle von hilfsbedürftigen angenommen und bearbeitet.

Ist für den eigenen Fall nicht relevant.



Zitat (von optimus):
Da A wirtschaftlich nicht gut dasteht, schlägt er er eine Teilzahlung von monatlich 30.- vor.
Die Sekretärin will das B weiterleiten. A besteht auf eine schriftliche Vereinbarung, also den Vorschlag schriftlich zussenden.

Das hätte man vor Erteilung des Auftrage machen müssen.
Hinterher ist das immer problematisch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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