Ungeplanter Zeuge

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungeplanter Zeuge

Guten Tag,

bitte Entschuldigen Sie mich, wenn solch ein Beitrag schonmal verfasst wurde, aber ich habe leider nichts dergleichen gefunden.

Ich habe folgendes Problem:
Mein Onkel wurde angeklagt und ist jetzt schon seit Monaten in U-Haft. Endlich wurde ein Gerichtstermin für nächsten Monat geplant und Zeugen wurden eingeladen.
Mein Onkel ist kein heiliger, aber er ist auch kein Monster. Er wurde von Meiner Tante angezeigt und hat viele ihrer Freundinnen zum Gericht als Zeugen eingeladen. Heute habe ich meinen Onkel besucht und er hat mir einiges mehr erzählt als ich bisher wusste.
Dazu gehören, dass meine Tante und die Freundinnen einige lügen über ihn erzählen, was ich gerne widerlegen würde.
Meine Eltern wollen jedoch nicht, dass ich mich da einmische, obwohl ich 20 Jahre alt bin.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich werde zwar beim Gericht erscheinen, doch ich bin kein offizieller Zeuge. Wenn jedoch Lügen erzählt werden, will ich das ungern mitansehen. Könnte ich in diesem Fall ein unangekündigter Zeuge werden, wenn ich einfach dazwischen gehe und darum bitte, etwas sagen zu dürfen?

Andernfalls würde ich den Anwalt fragen, ob er mich nur im Notfall als Zeuge rufen könnte.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 10.08.2017 21:00

-- Thema wurde verschoben am 10.08.2017 21:00

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wenn jedoch Lügen erzählt werden, will ich das ungern mitansehen.
Dann will ich dichmal eines fragen, woher weisst du das es Lügen sind? Kannst du nur sagen, dass es Lügen sind aufgrund deines Gespräches mit deinem Onkel, oder kannst du das auch irgendwie anderst belegen, bzw aussagen?

Woher weisst du denn, dass das was dein Onkel dir erzählt hat wahr ist und das andere nicht?

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#2
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

nicht alle der Lügen kann ich mit einem Beweis widerlegen, aber bei einigen Ereignissen war ich persönlich dabei und die Geschichten wurden nach Meinung meines Onkels zu sehr zu seinem Nachteil abgeändert, aber ich bin mir nicht sicher, ob Sie diese Aussagen auch wirklich machen werden, da ich mit meiner Tante auch nicht mehr so viel Kontakt habe und wir auch nicht über dieses Thema reden.
Auch weil ich selber meinen Onkel kenne, weiss ich, dass er sowas auch niemals tun würde.
Wäre es auch eine Hilfe für ihn -bzw. ist es überhaupt möglich- , wenn ich etwas über seine Persönlichkeit erzählen würde, und das auch zu seinem Gunsten wäre?
Hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb472179-86):
Könnte ich in diesem Fall ein unangekündigter Zeuge werden, wenn ich einfach dazwischen gehe und darum bitte, etwas sagen zu dürfen?

Im Gegensatz zu den TV-Shows ist das in der Regel nicht der Fall.


Warum wendet man sich nicht an den Anwalt des Onkels, der könnte einen entsprechenden Antrag auf Ladung stellen?



Zitat (von fb472179-86):
nicht alle der Lügen kann ich mit einem Beweis widerlegen,

Dann sollte man aufpassen, das man nicht zum ungeplanten Angeklagten wird ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich noch nie im Gericht war, weiss ich leider nicht, wie es dort abläuft. Und ich kenne es wirklich nur vom TV :) deshalb war ich mir auch unsicher

Ich wende mich mal an den Anwalt und hoffe mal, dass er mir weiterhelfen kann.

Und wie meinen Sie das mit ungeplanter Angeklagter? Mich oder die Personen, die Lügen erzählen?

Nochmal vielen Dank für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und wie meinen Sie das mit ungeplanter Angeklagter? Mich oder die Personen, die Lügen erzählen?
Damit bist du gemeint!

Das ist immer so eine Sache mit dem "hörensagen!!!

Du kannst das was du selber miterlebt hast aussagen, aber mehr auch nicht!

Das was du von deinem Onkel erzählt bekommen hast, kann diser selber dem Richter sagen!

Stell dir einfach mal vor, du wärst Richter, was würdest du denken, wenn ein Verwandter des Angeklagten dir erzält er hat von seinem Onkel erzählt bekommen... Da würde dir auch die Storry/Aussage des Onkels genügen oder???

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#6
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Fall gebe ich dir auch vollkommen recht

Was ich auf jeden Fall machen will ist, dass ich die Falschaussagen der 'Zeugen' widerlegen will.
Es wäre in diesem Fall zwar 5 Erwachsene gegen einen Jugendlichen und Verwandten des Angeklagten, aber mir geht es in diesem Fall nur um Gerechtigkeit!
Mein Onkel hat auf jeden Fall was angestellt, was ich hier ungern erwähnen würde, und das will ich auch garnicht bestreiten, aber was ich nicht will ist, dass durch Falschaussagen seine mögliche Strafhaft verlängert wird!

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich persönlich kann nur - ganz ab vom Recht - dazu raten, sich rauszuhalten. Das ist eine Sache zwischen Ihrem Onkel und Ihrer Tante und dort sollte es auch bleiben.

Zitat:
weil ich selber meinen Onkel kenne, weiss ich, dass er sowas auch niemals tun würde


Da pfeift der Richter drauf! Sie sind noch jung, Sie werden in ihrem Leben ganz sicher noch lernen, dass jeder Mensch zu allem fähig ist, je nach Situation... Es gibt nichts,was es nicht gibt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach längerem Überlegen habe ich mich doch wieder entschlossen mich komplett rauszuhalten.
Habe mir gedacht, dass auch die möglichkeit besteht was falsches zu sagen, was meinem Onkel eher schadet als hilft und wie man so schön sagt 'alles was ich sage kann gegen mich verwendet werden!'

Vielen Dank für eure Meinungen und Antworten!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ob Du dich raushalten willst, das ist völlig wurscht. Das entscheidet das Gericht. Nur, der Onkel ist anwaltlich vertreten. Der Anwalt kann den Antrag stellen, Dich oder jemand anderes als Zeugen zu vernehmen. Das Gericht entscheidet dann, ob das erforderlich ist. Nach Aktenlage. Auch weisst Du nicht, welche Freundinnen der Mutter geladen worden sind. Du kennst auch die Akte nicht. Und, ich bitte eines zu bedenken. Wenn jemand seit Monaten (!) in U-Haft befindet, dann gibt es nicht nur einen Anfangsverdacht, sondern einen hinreichenden Tatverdacht. Und der Tatvorwurf muss erheblich sein. Für den Diebstahl eines Lippenstiftes bei Rossmann geht man nicht für Monate in U-Haft. Glaub es mir einfach mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb472179-86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt hat mein Onkel mir nahezu alle Informationen gegeben, wer als Zeuge auf Seiten meiner Tante kommen wird und was sie Aussagen werden. Mein Onkel wollte nicht, dass ich miteingemischt werde und hat deswegen alle Informationen über mich als möglichen Zeugen verschwiegen.
Auch weiss ich, dass mein Onkel was angestellt hat und nicht ohne Grund so lange in U-Haft ist (er hat auch vor Jahren mal für 2 Jahre gesessen, was die U-Haft nochmal erhöht hat).
Also bin ich zu 90% aufgeklärt, da ich einerseits auch die Organisationen mit dem Anwalt gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nein die U-Haft nicht nichts, wirklich nichts mit der alten Strafe zu tun. Für die U-Haft, da bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, sind ganz andere Kriterien entscheidend.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb472179-86):
wer als Zeuge auf Seiten meiner Tante kommen wird und was sie Aussagen werden


Zum einen gibt es im Strafverfahren kein "Auf Seiten Ihrer Tante". Das Strafverfahren betrifft in erster Linie den Strafanspruch des Staates. Evtl. ist die Tante Nebenklägerin, wenn sich die Straftat gegen sie richtete.

Und da die Verhandlung ja offensichtlich noch aussteht, kann der Onkel auch nicht wissen, was die Zeugen aussagen. Denn die Aussagen stehen ja noch aus.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der einzig vernünftige Weg wäre hier mit dem Anwalt des Onkels zu sprechen, ob das was Du zur Sache aussagen könntest sachdienlich wäre, oder nicht. Wenn nicht, dann gut. Wenn ja, dann kann der Anwalt einen Beweisantrag stellen Dich als Zeugen zu vernehmen. Dann bist Du "geplanter" Zeuge

Zitat:
Auch weil ich selber meinen Onkel kenne, weiss ich, dass er sowas auch niemals tun würde.


Was Du Deinem Onkel zutraust oder nicht interessiert niemanden (jedenfalls nicht das Gericht). Und ganz ehrlich: Warte mal ab, wie die Sache am Ende aussieht. Vielleicht musst Du Deine Meinung über Deinen Onkel dann ja ein wenig revidieren.

Ich arbeite seit 20 Jahren im Bereich Strafrecht. Was glaubst Du wie oft ich den Satz:

"Das würde der nieeeemals machen"

schon gehört habe ?! Und alle die ihn gesagt haben, waren davon genauso überzeugt wie Du es jetzt bist. In nicht wenigen Fällen kam dann am Ende das böse Erwachen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ach Streetworker, welcome in the club. Ganz toll fand ich mal "Das würde mein Sohn nieeeeeemals machen, als er noch bei mir wohnte, hat er mir immer Samstags einen Blumenstrauß vom Markt mitgebracht. Das muss ich unbedingt vor Gericht aussagen, damit die Richter sehen, was für ein gutes Kind er ist. Seine Ex übertreibt wie immer maßlos." Das gute Kind war wegen versuchten Totschlags angeklagt, die Frau lag im Koma.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Der einzig vernünftige Weg wäre hier mit dem Anwalt des Onkels zu sprechen, ob das was Du zur Sache aussagen könntest sachdienlich wäre, oder nicht. Wenn nicht, dann gut. Wenn ja, dann kann der Anwalt einen Beweisantrag stellen Dich als Zeugen zu vernehmen.

So sieht es aus ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Könnte ich in diesem Fall ein unangekündigter Zeuge werden, wenn ich einfach dazwischen gehe und darum bitte, etwas sagen zu dürfen? Nö. Zeugen werden von den Prozeßparteien benannt.
Wenn ja, dann kann der Anwalt einen Beweisantrag stellen Dich als Zeugen zu vernehmen. Dann bist Du "geplanter" Zeuge Exakt. So wird man Zeuge und nicht als "Selbstmelder".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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