Ungefragt meine Songs & Texte veröffentlicht

16. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
mu2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungefragt meine Songs & Texte veröffentlicht

Hallo zusammen,

beim folgenden Vorfall geht es nicht um mich persönlich. Der Einfachheit halber, erzähle ich aber mal aus der Ich-Perspektive:

Ich habe bis vor wenigen Jahren in einer Band gespielt (gesungen) und dort maßgeblich zu den Kompositionen (Texte und Melodien) beigetragen. Ich hatte die Band dann aber im beidseitigen Interesse (wegen diverser Uneinigkeiten) verlassen.
Vor einigen Monaten hatte ich erfahren, dass die Band ein Album herausbringen wollte. Beim Blick auf die Titelliste kam ich aus dem Staunen kaum raus, denn man hatte sämtliche "meiner" Texte, inkl. "meiner" Gesangsmelodien, teils sogar abgeändert übernommen (immerhin bei 5 von 7 Songs!). Was mich aber erst recht ärgert, ist, dass ich "nirgends" weder als Mit-/Komponistin noch als ehemalige Beteiligte genannt bin. Weder in der offiziellen Bandhistory (Homepage), noch im Booklet der CD.
In einer Antwort auf meine erste freundliche Anfrage beim Bandleader, ob denn die Urheberrechte berücksichtigt werden (das war noch vor der Veröffentlichung) hieß es, die CD wäre nur als Werk bei der Gema gemeldet, ohne Urheberrechte festzulegen. Das wäre in Anbetracht der kleinen Auflage zu teuer. Sollte die CD ein Erfolg werden, würde man mit mir reden.

Jetzt die großen Fragen :
1. zur Rechtslage: Ist das in Ordnung, dass meine Ideen, ohne mich zu fragen einfach so und ohne Angabe der tatsächlichen Komponisten übernommen wurden?
Irgendjemand verdient doch bereits daran, denn kein Shop oder Versand verkauft die Scheibe aus Nächstenliebe, oder?

2. zur Beweislage: Ich verfüge über Mitschnitte der Songs zu meiner Zeit und andere Ex-Bandmitglieder würden sicher bezeugen, dass ich die tatsächliche Komponistin bin. Auch hatte ich alle Songs in der o.g. Anfrage an den Bandleader aufgelistet und darauf aufmerksam gemacht, dass die Texte und Gesangsmelodien der Songs von mir sind. Er hat ja darauf (per Email) reagiert. Aber würde das alles in einem eventuell aufkommenden Rechtsstreit als Beweis ausreichen?

3. Was tun?: Ich bin leider nicht rechtschutzversichert und zzt. als Studentin finanziell nicht besonders unabhängig. Daher möchte ich zunächst Kosten für einen Anwalt scheuen und hoffe darauf hier ein paar Tipps für die richtige Vorgehensweise zu bekommen.

Ich würde natürlich versuchen wollen, mit dem Ansprechpartner der Band erst noch mal vernünftig ins Gespräch zu kommen. Aber ich würde schon darauf bestehen wollen, dass die Veröffentlichung rechtlich korrekt abläuft und mich als Komponistin und Urheber berücksichtigt. Was das für die Band jetzt, nachdem die Veröffentlichung stattgefunden hat zur Konsequenz hat, kann ich so nicht abschätzen.

Für eine weiterführende Rückmeldung wäre ich äußerst Dankbar. Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
die CD wäre nur als Werk bei der Gema gemeldet, ohne Urheberrechte festzulegen.


Urheberrechte werden nicht "festgelegt". Sie bestehen sobald man ein Werk (Songtext, Foto, Film etc.) erschaffen hat automatisch.
Auch ist eine GEMA-Eintragung nicht nötig, dass etwas dem UrhG unterliegt.

quote:

1. zur Rechtslage: Ist das in Ordnung, dass meine Ideen, ohne mich zu fragen einfach so und ohne Angabe der tatsächlichen Komponisten übernommen wurden?


"Ideen" ansich könnte man sicherlich vielfach legal übernehmen, deine Werke allerdings nicht.
Diese Verwertung wäre selbst dann unzulässig, wenn du als Komponist genannt werden würdest, aber der Verwertung nicht zustimmtest - die Nichtnennung des Urhebers ermöglicht allerdings einen höheren Schadensersatz als die unerlaute Verwertung mit Nennung des Urhebers.

Auch wäre es erstmal sekundär, ob jemand dran verdient oder die CD nur z.B. öffentlich verschenkt werden würde. Ohne Zustimmung des Urhebers ist auch die nichtkommerzielle Verwerung eines Werkes nicht gestattet.

Übrigens ist selbst das unerlaubte Verwerten deiner Songtexte auf der Bandhomepage eine Urheberrechtsverletzung.

quote:

Aber würde das alles in einem eventuell aufkommenden Rechtsstreit als Beweis ausreichen?



Grundsätzlich hört sich die Beweislage nicht schlecht ab, aber ob das ausreicht, bzw. wie glaubwürdig das wäre, wenn die Gegenseite das Gegenteil behauptet, kann man wohl hier kaum bewerten.
quote:

Daher möchte ich zunächst Kosten für einen Anwalt scheuen und hoffe darauf hier ein paar Tipps für die richtige Vorgehensweise zu bekommen.


Naja, du könntest selber ohne Anwalt abmahnen, kannst hier auch die finanzielle Vergütung einer Nachlizensierung, bzw künftige Unterlassungen verlangen.
Das Problem wäre hierbei, dass wenn die Gegenseite diesen Forderungen nicht nachkommt, kann es passieren, dass man die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung nicht erstattet bekommt und somit gleich den Klageweg wählen sollte, was natürlich ein höheres finanzielles Risiko wäre, als gleich eine anwaltliche Abmahnung zu wählen.

quote:
Ich würde natürlich versuchen wollen, mit dem Ansprechpartner der Band erst noch mal vernünftig ins Gespräch zu kommen.


Das wäre zu empfehlen und es wäre wohl immer das Beste, wenn man es ohne Anwalt oder gar gerichtlich klären könnte. Rechtlich bist du im Recht...



-- Editiert seba79 am 16.04.2012 23:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mu2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo seba79,
es geht ja auch weniger um Schadenersatz und auch nicht darum der Band jetzt unnötig zu schaden. Wir wissen natürlich nicht, ob die da einfach so naiv drangegangen sind, oder es in Kauf genommen haben. Aber dass die Sängerin so aus dem ehemaligen Inventar der Band gestrichen wurde und sie als Komponistin sogar in Interviews (auf direkte Fragen zu den Songwritern) verleugnet wird, ist – vor allem in Anbetracht des hohen Anteils an den Songs - schon sehr sehr dreist.
Wir werden es wohl erst nochmal auf die diplomatische Tour versuchen und dann schauen wie die Band reagiert.

Vielen Dank jedenfalls für die sehr nützlichen Rückmeldungen und Ratschläge.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

UrhG § 8 Miturheber
"(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern."

UrhG § 32 Angemessene Vergütung
"(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. [...]"

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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