Unfreiwillige Beihilfe bei einem Ladendiebstahl

18. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
IntroExtro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfreiwillige Beihilfe bei einem Ladendiebstahl

Schönen guten Abend,

gestern war ich mit einem Freund(ist er nun nicht mehr) bei Media Markt. Ich wollte ihm ein Videospiel zeigen was ich dort vor ein paar Tagen gesehen habe und habe das Regal durchsucht als er irgendwann zu mir meinte, dass man ja einfach die Folie abreißen könnte und dann würde es nicht piepen. Ich habe ihm gesagt, dass er sich das sehr gut überlegen soll und ich nichts damit zu tun haben will. Das hat ihn irgendwie gar nicht interessiert. Er stellte sich dann hinter mich und steckte ein Spiel in seine Tasche, nutzt mich also als Deckung. Ich ging einen Schritt zur Seite weil mir das unangenehm war aber er folgte meiner Bewegung.
Dann nahm er noch ein Spiel und fummelte an der Folie rum während er mir durch den Laden folgte.
Und dann riss er ganz offensichtlich die Folie ab und rückte mir wieder auf die Pelle. Das sah ein Verkäufe und wir wurden daraufhin von den Ladendetektiven aufgegriffen und ins Büro gezerrt.

Ich habe den Zettel den sie ausgefüllt haben nicht unterschrieben, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich wollte das ja nicht tun. Aber mein Freund hat kein Wort davon gesagt, dass ich nichts damit zu tun habe.
Und ich habe mir das Überwachungsvideo angesehen und es sieht echt nicht so aus als ob ich mich dagegen gewehrt hätte ihm Deckung zu geben. Aber wie sollte ich denn auch reagieren? Wegrennen? Zur Seite springen? Ich bin immer einen Schritt zur Seite gegangen aber das wars leider auch.

Der Warenwert betrug 80€.

Ich habe jetzt echt Angst davor vielleicht eine Vorstrafe zu bekommen.
Ich bin jetzt 25 Jahre alt, also kann ich sicherlich nicht mit einem Na Na Na vom Richter rechnen... Ich habe mir aber ansonsten nie etwas zu schulden kommen lassen. Eine Kleinigkeit mit 17 aber die hatte was mit Alkohol zu tun und nichts mit einem Diebstahl.

Muss ich mir Sorgen machen? Kann ich vielleicht irgendetwas machen?
Ich habe schon eine Email an Media Markt geschickt und denen meine Situation geschildert, weil ich bitten wollte das sie das Hausverbot vielleicht aufheben. Ich bin Jahrelanger treuer Kunde bei Media Markt und kaufe dort regelmäßig ein. Für mich ist das Hausverbot alleine schon ein Worst Case Szenario, weil ich gar nichts von Online Shopping halte und es hier außer Saturn keine Elektronikfachgeschäfte gibt. Saturn gehört leider auch noch zu Media Markt.
Aber natürlich wäre eine Vorstrafe das aller Schlimmste... Ich bin gerade dabei Bewerbungen zu schreiben für eine zweite Ausbildung. Was wenn ich dann wegen so einer Sch***e alles versaut habe.

Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird und keine Sprüche wie mitgefangen - mitgehangen kommen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorfeld
mfg IntroExtro

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Muss ich mir Sorgen machen? Müssen Sie - die Indizien sprechen ja nun deutlich gegen Sie, und Ihr "Freund" will Sie scheinbar nicht entlasten. Insofern besteht da durchaus die Möglichkeit einer Verurteilung.
Aber natürlich wäre eine Vorstrafe das aller Schlimmste... Nö, wäre sie nicht. Hier wird zwar möglicherweise eine Verurteilung rauskommen, aber nicht in einer Höhe, die ins Führungszeugnis eingetragen würde. Sofern Sie sich also nicht gerade bei der Polizei bewerben, ist eine Verurteilung einer Bewerbung nicht hinderlich.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 19.02.2014 13:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Das Problem ist halt: wenn es auf Außenstehende so aussieht als hättest du Beihilfe geleistet, dann ist es auch wahrscheinlich, daß du deswegen Konsequenzen tragen mußt.

Es wäre ja auch schon recht ungewöhnlich, wenn der angebliche "Freund" (ein offenbar sehr leichtfertig verwendetes Wort) dich nicht entlastet, obwohl er keinen Vorteil davon hat, wenn du als Mittäter angesehen wirst.

(Eher wäre ja noch lebensnah, daß ein wirklicher Freund den tatsächlichen Mittäter durch Falschaussage entlastet, weil er davon keinen Nachteil hat und eben ein guter Freund ist.)

Wenn also dein "Freund" dich nicht entlasten will, was soll ein Außenstehender (Staatsanwalt, Richter, Ladenbesitzer) dann für Schlüsse ziehen?

Das Hausverbot wird wohl in jedem Fall nicht aufgehoben, denn der Besitzer wird auf Nummer Sicher gehen und nicht riskieren, daß nur ein Täter den anderen decken will, selbst wenn dein "Freund" sagt, daß du damit nichts zu tun hattest.

PS. Meine beste Freundin hat auch mal in meiner Begleitung und ohne mein Wissen was gemopst (hat sie mir aber erst draußen gestanden), aber du kannst dir sicher sein, daß sie mich nicht mit reingezogen hätte, wenn sie erwischt worden wäre.

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