Hallo,
ich habe einen Unfallwagen verkauft, worauf ich auch deutlich im Inserat und auch im Kaufvertrag hingewiesen habe (Unfallwagen mit Frontschaden)
Ich selber habe den Wagen damals auch so gekauft, wobei mir der Verkäufer damals sagte, dass der Schaden repariert wurde und ebenfalls der Zahnriemen gewechselt wurde (Rechnung beigefügt). Und genauso habe ich das beim Verkaufsgespräch auch weitergegeben.
Jetzt war der Käufer mit dem Wagen NACH dem Kauf in einer Werkstatt, wo festgestellt wurde, dass der Unfallschaden nicht fachmännisch repariert wurde und der Zahnriemenwechsel auch fragwürdig erscheint, da keine Fabrikatnummer zu erkennen ist, die mit der auf der Rechnung zu vergleichen wäre.
Er verlangt jetzt von mir dass ich den Wagen zurücknehme, da ich ja gesagt hätte, dass der Schaden wortwörtlich "gemacht" (/repariert ) wurde.(Er hatte auch einen Zeugen dabei) . Ansonsten schaltet er einen Anwalt ein.
Wir haben im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und nochmals unter "Sondervereinbarungen" notiert dass es keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gibt. Desweiteren wurde nicht notiert dass der Schaden repariert wurde sondern lediglich, dass ein Frontschaden vorlag.
Wer ist jetzt hier im Recht? Ich war ehrlich und habe alles reinen Gewissens so weitergegeben wie ich es wusste.
Unfallwagen verkauft - Käufer will Geld zurück
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatEr verlangt jetzt von mir dass ich den Wagen zurücknehme, :
Auf welcher Grundlage stützt er dieses begehren?
Zitatda ich ja gesagt hätte, dass der Schaden wortwörtlich "gemacht" (/repariert ) wurde. :
Das wurde er ja scheinbar auch.
ZitatIch war ehrlich und habe alles reinen Gewissens so weitergegeben wie ich es wusste. :
Dann dürfte es auch passen.
Zitatich habe einen Unfallwagen verkauft, :
Wie alt, Km und Typ? Wie hoch war der Schaden?
Zitatder Zahnriemenwechsel auch fragwürdig erscheint, da keine Fabrikatnummer zu erkennen ist, die mit der auf der Rechnung zu vergleichen wäre. :
Da muß auch keine Nummer mit der Rechnung vergleichbar sein.
gruß charly
Na eben darauf, dass ich gesagt hätte der Schaden wurde repariert, er laut Werkstatt aber nicht "fachmännisch repariert" wurde.
Es handelt sich um einen Mitsubishi Colt Bj.03 mit 133000 km auf der Uhr. Wie hoch der Schaden war, weiß ich ja auch nicht, da ich den Wagen genauso gekauft habe, wie ich Ihn jetzt wieder verkauft habe, mit Frontschaden. Ich habe damals nicht weiter nachgefragt, da der Wagen fährt und keine Probleme macht, bzw. gemacht hat.
MfG und besten Dank.
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ZitatNa eben darauf, dass ich gesagt hätte der Schaden wurde repariert, er laut Werkstatt aber nicht "fachmännisch repariert" wurde. :
Es wurde ja keine fachmännische Reparatur zugesichert.
Wenn dies für den Käufer von Bedeutung gewesen wäre, dann hätte er das Fahrzeug prüfen lassen müssen.
Von einem Privatverkäufer kann er keine Sach- und Fachkenntnis verlangen die er selbst nicht hat.
gruß charly
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto sein Problem.
Nicht durch Drohungen verunsichern lassen.
Keine Brieffreundschaften mit Anwälten anfangen.
ZitatKommunikation mit Käufer einstellen. Sein Auto sein Problem. :
Nicht durch Drohungen verunsichern lassen.
Keine Brieffreundschaften mit Anwälten anfangen.
Was meinst du mit Brieffreundschaften? meinst du nicht auf seine Anwaltsbriefe antworten oder was?
Genau das meine ich!Zitatmeinst du nicht auf seine Anwaltsbriefe antworten oder was? :
Ist ein Bestandteil der Strategie "Kommunikation einstellen"
Was würde mich so ein verfahren im schlimmsten fall kosten? Grobe Einschätzung?
ZitatWas würde mich so ein verfahren im schlimmsten fall kosten? Grobe Einschätzung? :
Erstmal müßte man in finanzielle Vorleistung gehen (für den eigenen Anwalt zur Verteidigung) und dann je nachdem wie ein Gericht entscheidet. Kommt auf den Streitwert (hier: Kaufpreis des Autos) an. Prozeßkostenrechner im Internet geben einen ersten Anhaltspunkt.
Nach dieser Schilderung hingegen
Zitatich habe einen Unfallwagen verkauft, worauf ich auch deutlich im Inserat und auch im Kaufvertrag hingewiesen habe (Unfallwagen mit Frontschaden). :
Wir haben im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und nochmals unter "Sondervereinbarungen" notiert dass es keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gibt. Desweiteren wurde nicht notiert dass der Schaden repariert wurde sondern lediglich, dass ein Frontschaden vorlag.
dürfte der Käufer aber die Kosten tragen müssen, weil der vor Gericht abblitzen würde.
Zitat:
Jetzt war der Käufer mit dem Wagen NACH dem Kauf in einer Werkstatt, wo festgestellt wurde, dass der Unfallschaden nicht fachmännisch repariert wurde und der Zahnriemenwechsel auch fragwürdig erscheint, da keine Fabrikatnummer zu erkennen ist, die mit der auf der Rechnung zu vergleichen wäre.
Was eine Werkstatt sagt, interessiert nicht. Die erzählen viel, wenn der Tag lang ist und die eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen. Z.B. einen Zahnriemenwechsel verkaufen wollen oder noch ein wenig am Unfallschaden rumdengeln wollen damit er fachmännisch repariert wird.
Zitat:
Wer ist jetzt hier im Recht? Ich war ehrlich und habe alles reinen Gewissens so weitergegeben wie ich es wusste.
Ruhig bleiben und die bisherigen Ratschläge befolgen.
Das meiste wurde gesagt, das Wichtigste auch - nämlich nicht verunsichern lassen, nicht diskutieren!
Noch zwei Gedankenspiele:
- Es gibt durchaus Ankäufer, die bestimmte "Maschen" haben. Das fängt zu 99,9% damit an, dass jeder Kratzer dramatisiert wird "Da muss isch ganz Auto neu lackieren, koste 3000 EURO!!". Und ein Unfallschaden bietet natürlich eine sehr, sehr große Bühne, um sogar nach dem Kauf Geld noch raus zu holen.
Und die "riechen" ganz genau, wenn sich jemand verunsichern lässt!
- Anders herum gedacht: Mal angenommen den Fall, dass der Unfall verheimlicht worden wäre... selbst dann wäre es schon ein ziemlicher Aufwand für den Käufer, dies zu beweisen, und nachher durchzusetzen. Er müsste nämlich v.a. beweisen, dass du von dem Schaden gewusst, und ihn arglistig verschwiegen hast. Da würde fast jeder Anwalt dem Käufer sagen, "Ich kann das schon übernehmen, aber lass es lieber, es lohnt die Zeit+Mühe nicht. Risiko ist sehr hoch.". Lies mal hier im Forum oder im Netz paar Beiträge dazu...
Zitat:dass der Unfallschaden nicht fachmännisch repariert wurde und der Zahnriemenwechsel auch fragwürdig erscheint
Ja und? Wurde nicht zugesichert. Und selbst wenn: definier mal "fachmännisch".
In diesem Sinne
PS: Vielleicht bist du sogar beim ADAC und hast die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung...?
-- Editiert von Chase_II am 12.02.2017 07:19
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