Unfallwagen für Export verkaufen!? Risiken!?

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Omep20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallwagen für Export verkaufen!? Risiken!?

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Unfallwagen, der nicht mehr fahrtauglich ist und noch angemeldet vor meiner Tür steht.
Nun habe ich über die gängigen Portale (ebay kleinanzeigen, mobile) versucht das Auto noch an den Mann zu bringen.
Habe mit jemandem gesprochen, der das Auto morgen mit einem Anhänger für 250,- abholen würde. Am Telefon sagte er mir, dass das Auto dann mit einem Container nach Georgien gebracht wird. Die angebotenen 250,- sind bis jetzt das höchste Angebot was ich erhalten habe. Die Meisten bieten 100,-.
Mein Plan war jetzt, das Auto morgen früh bei der Zulassungsstelle abzumelden (Ich weiß, dass ich es dann unangemeldet nicht mehr öffentlich stehen lassen darf, aber es wären nur ein paar Stunden und das Risiko würde ich eingehen)

Im Prinzip habe ich den Deal mit dem Georgier festgemacht und nun im Nachhinein im Internet gruselige Sachen bzgl der KfZ-Versicherung gefunden. Meine Frage nun, kann der Käufer auf dem Rücken meiner Versicherung (noch 4-6 Wochen) Unfung mit dem Wagen treiben? Kann ich bzw. meine Versicherung noch haftbar gemacht werden, wenn das Auto vor Verkauf von mir abgemeldet wurde?

Denn meines Wissen braucht man für die Überführung eine gültige Versicherung? Und will er quasi meine dafür nutzen?
Ich habe jetzt echt Angst, dass das nächste Unheil über mich hereinbricht? Sollte ich den Verkauf besser absagen oder besteht da kein Risiko?

Bin für jede Antwort dankbar.

Viele Grüße

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn du das Ding abgemeldet übergibst kann nichts mehr passieren. Diese Sachen die du gefunden hast beziehen sich sicherlich auf den Fall, dass du den Wagen angemeldet übergibst

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Abmelden.
Und einen Kaufvertrag vollständig ausfüllen. Inklusive aller Daten des Käufers mit Vorlage seines Passes. Letzteres abkopieren oder Fotografieren.
Nicht ohne Kaufvertrag abgeben!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,
meld den Wagen ab, die Kennzeichen entsorgst du (oder legst die in deine Wohnung), denn, es ist richtig dass du ein KFZ nicht unangemeldet öffentlich abstellen darfst aber was allerhöchstens passieren könnte wäre ein roter Aufkleber auf dem Wagen mit einer Frist zur Beseitigung.

Zitat (von Omep20):

Habe mit jemandem gesprochen, der das Auto morgen mit einem Anhänger für 250,- abholen würde.

Wenn er das vor hat, dann ist das Blödsinn >>>
Zitat (von Omep20):
Denn meines Wissen braucht man für die Überführung eine gültige Versicherung? Und will er quasi meine dafür nutzen?

Das wäre nötig wenn er das Auto fahrend überführen würde...ABER du schreibst ja dass
Zitat (von Omep20):
der nicht mehr fahrtauglich ist

Zitat (von Au-dee):
Abmelden.
Und einen Kaufvertrag vollständig ausfüllen. Inklusive aller Daten des Käufers mit Vorlage seines Passes. Letzteres abkopieren oder Fotografieren.
Nicht ohne Kaufvertrag abgeben!

Genau so......zudem Gewährleistungen klar ausschließen und KFZ ausdrücklich als Bastler und Unfallwagen welcher nicht fahrbereit ist aufführen.
Zitat (von Omep20):
Im Prinzip habe ich den Deal mit dem Georgier festgemacht und nun im Nachhinein im Internet gruselige Sachen bzgl der KfZ-Versicherung gefunden. Meine Frage nun, kann der Käufer auf dem Rücken meiner Versicherung (noch 4-6 Wochen) Unfung mit dem Wagen treiben? Kann ich bzw. meine Versicherung noch haftbar gemacht werden, wenn das Auto vor Verkauf von mir abgemeldet wurde?

Klares NEIN, du kannst belegen wann der Wagen stillgelegt wurde und anhand des Kaufvertrages und der aufgeführten Übergabe ist das nicht mehr dein Problem.
Aber bitte rück keine Kennzeichen raus, gerade bei diversen Ländern bekomm ich heute noch Bauchschmerzen.
Die sind mit allen Wassern gewaschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Drempels):
aber was allerhöchstens passieren könnte wäre ein roter Aufkleber auf dem Wagen mit einer Frist zur Beseitigung.

Du hast Abschleppkosten, die Verwaltungsgebühren und das Bußgeld bis 500 EUR vergessen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du hast Abschleppkosten, die Verwaltungsgebühren und das Bußgeld bis 500 EUR vergessen ...

Das ist natürlich richtig.

Das sollte aber nicht innerhalb eines Tages geschehen, kommt natürlich darauf an wo das Auto steht.
In der Innenstadt eher als beim TS vor der Haustüre mit etwaigem Parkbuchten.
Zitat (von Omep20):
Habe mit jemandem gesprochen, der das Auto morgen mit einem Anhänger für 250,- abholen würde

und
Zitat (von Omep20):
Mein Plan war jetzt, das Auto morgen früh bei der Zulassungsstelle abzumelden


innerhalb diesen Tages wird man es schaffen sein Auto zu "bewachen", vorausgesetzt der Deal kommt zu Stande.

0x Hilfreiche Antwort

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