Unfallwagen als unfallfrei gekauft

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mariposa11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfallwagen als unfallfrei gekauft

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einen gebrauchten, nur wenige Jahre alten VW (1 Vorbesitzer) bei einem VW-Vetragshändler gekauft. Im Kaufvertrag ist "unfallfrei" (ohne Mängel) zugesichert.

Einige Monate später hat ein anderer/mein Vertragshändler festgestellt, dass der Wagen beim Vorbesitzer einen offenbarungspflichtigen Schaden hatte - ganz konkret durch die VW-Reparaturhistorie belegt.

Ich habe den Verkäufer-Händler aufgefordert, dazu eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Dieser hat alle meine Angaben bestätigt und sich dafür entschuldigt, weist aber eine arglistige Täuschung zurück, da der Vorbesitzer ihm das Fahrzeug als unfallfrei verkauft hat. Er bietet mir eine Wandlung an oder eine Wertminderung/Entschädigung, die leicht über der Wertminderung liegt, die ein Gutachten ausweist, welches im Rahmen des damaligen Unfalls von einem gerichtlich anerkannten Sachverständigenbüro erstellt wurde. Er hat mir dieses Gutachten incl. Fotos zur Verfügung gestellt.

Aus einem weiteren Schreiben geht nun hervor, dass der damalige Unfallschaden, von dem der Händler ja angeblich nichts wusste, sogar bei IHM repariert wurde. Wenn das mal keine keine arglistische Täuschung ist...?

Dazu drei Fragen:

- ich bin mit der Höhe der Wertminderung nicht einverstanden. Welche Möglichkeiten habe ich, eine höhere Wertminderung zu erhalten? Entstehen mir dabei Kosten und wer übernimmt diese?

- Wenn ich einen Anwalt einschalte und es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (ich habe keine Rechtschutzversicherung): trägt der beschuldigte Händler alle Kosten (da er ja alles zugegegen hat) oder muss ich mit einer Kostenteilung rechnen (da er ja bereits Wandlung bzw. eine Wertminderung angeboten hat)?

- Spricht etwas dagegen, dass ich den Händler wegen arglistischer Täuschung anzeige, selbst wenn ich mich mit ihm außergerichtlich auf eine Werminderung geeinigt habe?

Ich bedanke mich jetzt schon sehr für die eine oder andere Antwort...:-)

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-- Editiert Mariposa11 am 04.01.2012 19:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
- ich bin mit der Höhe der Wertminderung nicht einverstanden. Welche Möglichkeiten habe ich, eine höhere Wertminderung zu erhalten?

Verhandeln oder klagen.
Da die Wertminderung aber höher ist als der gutachterlich festgestellte wert, sehe ich da keine großen Erfolgsausichten.



quote:
Entstehen mir dabei Kosten und wer übernimmt diese?

Beim Verhandeln eigentlich keine wenn man es selbst macht, beim Gerichtsverfshren die Kosten der Rechtsverfolgung, letztgenannte trägt der den der Richter bestimmt.



- Wenn ich einen Anwalt einschalte und es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (ich habe keine Rechtschutzversicherung): trägt der beschuldigte Händler alle Kosten (da er ja alles zugegegen hat) oder muss ich mit einer Kostenteilung rechnen (da er ja bereits Wandlung bzw. eine Wertminderung angeboten hat)?
Wenn er bereits alles zugegeben hat und regulieren möchte, also trotzdem mutwillig prozessiert wird, können dir auch alle Kosten auferlegt werden.
Selbst wenn nicht mutwillig prozessiert wird, ist zwischen 0-100% alles an Kostenlast drin.



quote:
- Spricht etwas dagegen, dass ich den Händler wegen arglistischer Täuschung anzeige, selbst wenn ich mich mit ihm außergerichtlich auf eine Werminderung geeinigt habe?

Nein, einen strafrechtliche Verfolgungn kann trotdem in Gang gebracht werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mariposa11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

danke H.v.S. für die Infos.

- entstehen mir Kosten wenn ich Strafanzeige wg. arglistiger Täuschung stelle?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
entstehen mir Kosten wenn ich Strafanzeige wg. arglistiger Täuschung stelle?


Nein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ein Strafantrag bringt überhaupt nichts, und verhärtet nur die Fronten.
Bei einem Strafantrag müssen Sie dem Händler Vorsatz nachweisen können. Und da der Händler sich nicht an jedem Fahrzeug erinnern kann dass er einmal repariert oder verkauft
hat ist ein Beweis schwer zu erbringen.
Geben Sie das Fahrzeug gegen Kostenersatz zurück, oder
tauschen SIE das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges.
Unter den gegebenenen Umständen wir der Händler Ihnen sicher entgegenkommen.


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