Hallo liebe 123Rechtler,
mir ist vorhin jemand in die Seite gefahren. Der Unfallverursacher streitet seine Schuld allerdings ab.
Zum hergang:
Wir standen beide an der Ampel und wollten nach links abbiegen. Er links nebenmir. Es handelte sich um eine 2 Spurige Abbiegung.
Als die Ampel grün wurde, sind wir beide losgefahen. Ich etwas schneller als er (vielleicht 5-7km/h unterschied). In dem knick nach links, stand der Herr aufeinmal links in meiner Tür und hat mir Kratzer + Seitenschweller eindrücken verursacht.
Der Herr machte den anschein als wenn er geradeaus fahren wollte, sagte aber dass er die Kurve schon eng genommen hat. Was defakto nicht der Fall gewesen ist. Dieses konnte auch durch meine Beifahrerin bezeugt werden.
Dennoch wies er jede Schuld von sich.
Wir haben direkt die Polizei angerufen. Diese sagten uns, dass wir von der Kreuzung runtermüssen und seitlich an den Fahrband Rand fahren sollten, die Kollegen sein gleich da.
Als nun die Polizei angekommen ist, konnte natürlich nicht festgestellt werden, wer nun schuld hat. Logisch!!
Der Herr sagte auch der Polizei dass er jede Schuld von sich weist.
Ich habe nun meine Versicherung und auch seine Versicherung angerufen. Meinen Schaden bei seiner Versicherung angesprochen und eingereicht.
Ich würde morgen direkt zu BMW fahren, einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen bei seiner Versicherung einreichen.
Meint ihr, es wäre besser direkt einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sache annimmt? Meine versicherung sagte, ich sollte mich vorerst mit seiner Versicherung Unterhalten, einen Kostenvoranschlag einreichen und dann abwarten.
Nur wenn der Gegner von vornherein abstreitet dass er Schuld hat, dann wird seine Versicherung, logischerweise, direkt quer stellen?!
Ich bin über jede Hilfe und Rat sehr dankbar.
Lieben Gruss
Jason
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Unfallverursacher Streitet Schuld ab
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
von CravenPD am 10.02.2014 00:52
Meint ihr, es wäre besser direkt einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sache annimmt?
Wenn du Geld übrig hast, dann gerne. Ansonsten, würde ich noch warten.
quote:
von CravenPD am 10.02.2014 00:52
Meine versicherung sagte, ich sollte mich vorerst mit seiner Versicherung Unterhalten, einen Kostenvoranschlag einreichen und dann abwarten.
Dann mach das doch
quote:
von CravenPD am 10.02.2014 00:52
Nur wenn der Gegner von vornherein abstreitet dass er Schuld hat, dann wird seine Versicherung, logischerweise, direkt quer stellen?!
Kann sein, muss nicht. Wir hatten mal den Fall wo sich der Unfallgegner voll zu seiner Schuld bekannt hatte, die Versicherung aber gezickt hat.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
1) Polizei stellt nie die Schuld/Unschuld fest, sondern nimmt nur Unfälle auf
2) lass ihn abstreiten und melde es deiner Versicherung. Einen Rechtsanwalt würde ich schon einschalten, den die gegnerische Versicherung auch zahlen muss.
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quote:
2) lass ihn abstreiten und melde es deiner Versicherung. Einen Rechtsanwalt würde ich schon einschalten, den die gegnerische Versicherung auch zahlen muss.
Blödsinn. Erst wenn sich die gegnerische Versicherung quer stellt, kannst Du die Kosten geltend machen. Also abwarten auf deren Reaktion.
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Warum sollte man sich mit der Versischerung ärgern? Einmal zum RA und nichts mehr tun müssen.
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Okey, also gibt es eigentlich zwei Optionen:
a/ Kostenvoranschlag bei der Gegnerischen Versicherung einreichen, warten ob gezahlt wird, falls nicht Anwalt beauftragen
b/ Direkt einen Anwalt beauftragen und abwarten was alles benötigt wird
Am Anfang dachte ich dass Option A/ ausreichen sollte, aber wenn ich Eure Ratschläge so lese, tendiert das ganze ja schon eher zu B/ ?
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Wenn du den Anwalt beauftragst, und die gegnerische Versicherung den Schaden anerkennt, musst du den Anwalt selber zahlen.
Daher A)
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Zusammengefasst:
Version A = keine Kosten für dich
Version B = Du musst auf jeden Fall deinen Anwalt selbst zahlen
Version C: Du wählst Version A und falls die gegnerische Versicherung sich weigert, gehst du zum Anwalt.
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Alles klar! Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Vielen Dank an Euch alle!
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quote:
Wenn du den Anwalt beauftragst, und die gegnerische Versicherung den Schaden anerkennt, musst du den Anwalt selber zahlen.
Daher A)
Unsinn, ich musste noch nie die Kosten für den RA selber tragen. Der Anwalt wickelt ja nur den Schaden für mich ab und macht alle Kosten geltend.
-- Editiert Hibofranz am 10.02.2014 16:34
Na, was ist denn hier los?
Ich gebe hibofranz ja selten recht, aber das hier
quote:<hr size=1 noshade>Wenn du den Anwalt beauftragst, und die gegnerische Versicherung den Schaden anerkennt, musst du den Anwalt selber zahlen. <hr size=1 noshade>
ist doch - mit Verlaub - völliger Blödsinn.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/RAKErsatz.php
Die gegnerische Versicherung muss Anwaltskosten in Höhe der Haftungsquote als Schadensersatz zahlen. Man kann nicht verlangen dass ein Geschädigter sich auch noch selbst um den Schaden kümmern muss.
D.h. wenn der Gegner 100% der Schuld trägt, müssen auch 100% der Anwaltskosten erstattet werden.
Allerdings müssen bei einer 50:50-Verteilung auch nur 50% der Anwaltskosten erstattet werden.
quote:<hr size=1 noshade>Nur wenn der Gegner von vornherein abstreitet dass er Schuld hat, dann wird seine Versicherung, logischerweise, direkt quer stellen?! <hr size=1 noshade>
Nein. Die gegnerische Versicherung wird sich die Schadensmeldungen und evtl. die Unterlagen der Polizei ansehen. Versicherungen lassen sich im Regelfall nicht vorschreiben wie sie was zu tun und zu lassen haben, noch nicht mal vom eigenen Kunden.
quote:<hr size=1 noshade>Version C: Du wählst Version A und falls die gegnerische Versicherung sich weigert, gehst du zum Anwalt. <hr size=1 noshade>
Schlechte Lösung. Denn wenn man einen Unfall erst selbst "anreguliert" und dann doch noch einen Anwalt beauftragen möchte, kann es gut sein, dass man keinen Anwalt findet. Denn an "anregulierten" Fällen verdient ein Anwalt weniger (weil wahrscheinlich ein Teil des Schadens schon beglichen ist) und er hat mehr Arbeit (weil der das gerade biegen muss, was der Geschädigte verbockt hat). Außerdem ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben überproportional hoch, wenn der Anwalt nur noch den Teil erledigen soll, den man selbst nicht geschafft hat.
Wenn man mit dem Gedanken spielt, einen Anwalt zu beauftragen, sollte man es gleich am Anfang tun.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
-- Editiert drkabo am 10.02.2014 20:34
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