Unfallversicherung / Altersdiskriminierung

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fliegenpups
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallversicherung / Altersdiskriminierung

Hallo an alle...

Ich hätte eine kleine Frage...

Meine Oma hat sich den 2. Oberarm gebrochen, ist nun auch zu 51% Behindert.
In der Unfallversicherung würde ihr die 300% Progression vertraglich zustehen.
Diese weigert sich aber und sagt da meine Oma über 65 ist fällt die Progression weg und eine Einmalzahlung kommt auch nicht in Frage.
Dies steht leider auch so im Vertrag.

Gibt es hierzu schon mal ein Urteil ?
Ich wäre sehr sehr Dankbar wenn ich hierzu hier Informationen bekommen könnte, da ich schon das halbe Internet erfolglos durch habe.

Vielen vielen Dank schon mal

Lg
Markus

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich verstehe den TE durchaus.

Das Problem ist hierbei aber, dass einfach die Bedingungen nicht gelesen wurden. Und somit der Nachteil nach Schadenfall rausgekommen ist. Daher ist es eben empfehlenswert solche Punkte auch mit einem seriösen Versicherungsagenten abzusprechen, der auch die Punkte entsprechend bestätigen muss (schriftlich).

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Fliegenpups
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo..
Danke erstmal für eure Antworten...

Es ist richtig das meine Oma damals vor 55 Jahren wo sie den Vertrag gemacht hat vielleicht das kleingedruckte nicht gelesen hat... Aber das ist nun halt so.

Aber es kann doch nicht sein damit sie immer noch für die gleichen Leistungen bezahlt aber weniger bekommt nur weil sie über 65 Jahre alt ist...
Das ist der Punkt mit dem ich mich nicht anfreuden kann...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Fliegenpups):
Aber es kann doch nicht sein damit sie immer noch für die gleichen Leistungen bezahlt aber weniger bekommt nur weil sie über 65 Jahre alt ist...

Da es ein Formularvertrag ist, kommt natürlich durchaus eine einseitige Benachteilung in Frage, die zur Unwirksamkeit des Vertragspassus führen kann (Inhaltskontrolle §307ff BGB ).

Das muss dann aber ein Richter entscheiden.

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