Guten Tag,
wenn eine Person (über 21 jahren, keine Probezeit, keine Punkte) nachts von der Straße abkommt, sich überschlägt und im Graben landet, nur ein Sachschaden am eigenen Fahrzeug entstanden ist, niemand sonst beteiligt war und auch keine städtischen Gegenstände (Baum oder Verkehrsschilder) beschädigt wurden und sich dann vom Unfallort entfernt. Ist das Tatbestand der Fahrerflucht?
Vielen Dank
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Unfallflucht ja oder nein?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
§ 142 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Da kein Anderer beteiligt war oder geschädigt wurde: Nein, keine Unfallflucht.
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-- Editiert micbu am 06.01.2015 14:19
Vielen Dank für die Antwort.
Die Frage stellt sich natürlich warum der Unfallort verlassen wurde. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn im o.g. Fall der Unfallort verlassen wurde und ein Anderer angibt den Unfall verursacht zu haben?
(Der "Andere" in diesem Fall wäre es sagen wir mal der Ehemann wäre dann mit einem Alkoholgehalt von ca. 0,6 promille im Blut gefahren, nimmt aber die Schuld auf sich. Sprich: Zu Zweit im Auto, Person A) (nicht getrunken) verursacht den Unfall und entfernt sich vom Unfallort, Person B) (getrunken 0,6 promille) gibt an den Unfall verursacht zu haben. Was passiert wenn nun Person B die Aussage widerruft und o.G. angibt und Person A zustimmt?
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Klar, Person B wollte ganz unbedingt ein Verfahren wegen Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit und behauptete deshalb wahrheitswidrig, gefahren zu sein - Sie wollen uns hier wohl verklapsen? Hier gibt es keine Tipps zur Strafvereitelung - zu!
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-- Editiert Moderator9 am 06.01.2015 15:02
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