Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?
Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?
(Mein Schaden: ca. 1.000 EUR, Fremdschaden beim Unfallgegener n.n.b.)
2. Muss die Bremsklotz-Reparatur kostenfrei ausgeführt werden?
3. Was muss ich jetzt tun?
von marcway am 01.09.2005 15:45
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>Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?
Guten Tag,sofern die Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde, haben Sie die jeweiligen Gewährleistungsrechte. Es muss somit vorher geklärt werden, ob der Werkstatt diesbezüglich ein Verschulden vorgeworfen werden kann (zB durch Gutachten). Wenn ja, haben Sie Schadensersatzansprüche bezüglich der Mangelfolgeschäden (Auffahrunfallkosten) und einen Anspruch auf kostenfreie, fehlerfreie Reparatur in Form der Nacherfüllung.Mit freundlichen Grüßen,- Roenner -
von JuR am 02.09.2005 15:17
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