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Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?

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Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?

Vor wenigen Monaten bemerkte ich, dass meine Bremsen nicht mehr richtig funktionieren-der Bremsweg verlängerte sich und ich spürte etwas "Schleifendes". Die Vertragswerkstatt inspizierte den Wagen und meinte, ein Bremsklotz hätte sich verhakt und müsse ausgetauscht werden. Danach lief wieder alles normal.

Anfang dieser Woche musste ich scharf abbremsen und der gleiche Fehler trat erneut auf: Irgendetwas "schleifte" und ich kam diesmal leider nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und fuhr auf einen anderen OKW auf (mit ca. 8 km/h).Bei einer Inspektion, die zufällig gerade wieder fällig ist, stellte man heute den gleichen Fehler wieder fest: Ein Bremsklotz hätte sich wieder verhakt und müsse getauscht werden.

3 Fragen:

1. Kann ich die Werkstatt an den Unfallkosten beteiligen?
(Mein Schaden: ca. 1.000 EUR, Fremdschaden beim Unfallgegener n.n.b.)
2. Muss die Bremsklotz-Reparatur kostenfrei ausgeführt werden?
3. Was muss ich jetzt tun?


von marcway am 01.09.2005 15:45
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 353 weitere Beiträge zum Thema "Unfall".


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>Unfall nach offenbar fehlerhafter Reparatur-haftet die Werkstatt?
Guten Tag,

sofern die Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde, haben Sie die jeweiligen Gewährleistungsrechte. Es muss somit vorher geklärt werden, ob der Werkstatt diesbezüglich ein Verschulden vorgeworfen werden kann (zB durch Gutachten). Wenn ja, haben Sie Schadensersatzansprüche bezüglich der Mangelfolgeschäden (Auffahrunfallkosten) und einen Anspruch auf kostenfreie, fehlerfreie Reparatur in Form der Nacherfüllung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von JuR am 02.09.2005 15:17
Status: Tao (9968 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 56 User(n) bewertet)


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