Unfall nach Spurwechsel - Schuldfrage ungeklärt

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
heiko2468
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall nach Spurwechsel - Schuldfrage ungeklärt

Hallo,

folgender Sachverhalt ist mir vor ein paar Tagen zugestoßen:

Ich war mit meinem Fahrzeug auf der linken Spur einer 2 spurigen Straße unterwegs. Hinter mir fuhr auch ein Fahrzeug. Ich wollte die Spur wechseln, habe rechts geblinkt und bin langsam rübergezogen. Als der Spurwechsel zu 90 % vollzogen war, bremsten die Autos auf der rechten Spur vor mir, so dass ich auch bremsen musste. Ich blieb auch rechtzeitig stehen, doch da mein Heck noch auf der linken Spur war hat mich das hinter mir (auf der linken Spur) fahrende Auto gestriffen.

Zu meinem Entsetzen behauptete der Fahrer vor der Polizei ich sei nach links gezogen und zu allem Übel hatte er einen Beifahrer der das bezeugen konnte (wollte).

Die herbeigerufenen Beamten wollten erst mit die Schuld geben. Als Indiz für meine Unschuld haben wir aber meine Bremsspur entdeckt, die eindeutig nach rechts zeigt und mich so entlassten müsste.

Damit wurde der Unfall dann von der Polizei ohne Schuldzuweisung aufgenommen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Gab es schon mal einen ähnlichen Fall? Sind harte Fakten wie die Bremsspur gewichtiger zu bewerten als die Zeugenaussage eines 80 jährigen Beifahrers?

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heiko2468
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Na ganz bestimmt!


Das hilft mir nicht grade weiter.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Polizei stelle die Schuldfrage nur für Ihre Maßnahmen fest.
Für die Zivilrechtlichen Ansprüche ist diese Nebensache.
So kannst der Unfallverursacher für die Polizei sein und in der Zivilsache nur eine kleine Schuld zugewiesen werden.
Oder du bist für die Polizei nicht der Unfallverursacher und in der Zivilrechtlichen Auseinandersetzung bekommst du die meiste Schuld.
Man muß also trennen, zwischen ordnungswidrigkeit und dem Zivilrechtliche Aspekt.
Deine und die Kfz- Versicherung des Unfallgegners werden das aushandeln.
Wenn du damit nicht einverstanden bis, bleibt nur das ein Gericht entscheiden muß.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Sind harte Fakten wie die Bremsspur gewichtiger zu bewerten als die Zeugenaussage eines 80 jährigen Beifahrers?


Klar. Sofern keine Zweifel bestehen, daß die Bremsspur auch von dir erzeugt wurde. Dann könnte der Beifahrer auch der 25-jährige Papstenkel gewesen sein, das würde dann auch nichts mehr helfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heiko2468
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Man muß also trennen, zwischen ordnungswidrigkeit und dem Zivilrechtliche Aspekt.

Ich habe gehört, wenn die Polizei einen Verursacher feststellt, dann kann man das natürlich anfechten, aber die Aussicht auf Erfolg ist sehr gering. Oder irre ich mich?

quote:
Deine und die Kfz- Versicherung des Unfallgegners werden das aushandeln.

Das ist ja erstmal Prima, weil ich keine Rechtsschutz habe und mich dann selbst um anwaltliche Vertretung kümmern müsste.
Aber wenn die verhandeln wird die wahrscheinlichkeit groß sein, dass beide Unfallbeteiligten auf ihren Kosten sitzen bleiben und das wäre natürlich schlecht für mich, weil ich den Unfall nicht verursacht habe.

Heißt das jetzt für mich, ich muß seiner Versicherung den Schaden melden, Ansprüche geltend machen und dann abwarten & Tee trinken?


quote:
Klar. Sofern keine Zweifel bestehen, daß die Bremsspur auch von dir erzeugt wurde. Dann könnte der Beifahrer auch der 25-jährige Papstenkel gewesen sein, das würde dann auch nichts mehr helfen.
Die Polizei hat die Bremsspur markiert und Fotos gemacht, aber keine Gummieprobe genommen. Ob das jetzt ein zweifelsfreier Beweis ist weiß ich nicht. Im Unfallbericht steht sie natürlich auch.

Schon mal danke an alle für die rege Beteiligung.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Ich habe gehört, wenn die Polizei einen Verursacher feststellt
Nein. Die Polizei ermittelt, soweit möglich, den Sachverhalt und bringt Straftaten und / oder Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige. Die Verfolgung dieser Zuwiderhandlungen übernehmen dann Staatsanwalt und Richter bei Straftaten, und die Bußgeldstelle bei Ordnungswidrigkeiten.

Für die zivilrechtliche Regulierung können diese Anzeigen ein Indiz darstellen. Die Schadensregulierung ist aber nicht davon abhängig.

quote:
Aber wenn die verhandeln wird die wahrscheinlichkeit groß sein, dass beide Unfallbeteiligten auf ihren Kosten sitzen bleiben
Nein. Wenn es einen Alleinschuldigen gibt zahlt er bzw. seine Versicherung den Schaden des anderen. Haben beide Schuld erstatten sie, entsprechend ihres Verschuldensanteil, einen Teil des Fremdschadens.

Deine Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung ebenfalls dem Verschuldensanteil Deines Unfallgegners übernehmen.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Dem ersten Anschein nach, trifft meines Erachtens das nachfolgende Fahrzeug die Schuld. Das auffahrende Fahrzeug hat sich doch auf der Spur befunden, von welcher der TE wechseln wollte. Es handelt sich dann um einen Auffahrunfall, nur mit der Besonderheit, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug nicht zu 100% sondern eben nur noch zum Teil auf der Fahrbahn befand. Trotzdem muss das nachfolgende Fahrzeug einen genügenden Abstand lassen, weil das vorausfahrende Fahrzeug, dass die Spur wechselt – wie hier – ja plötzlich bremsen könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Heißt das jetzt für mich, ich muß seiner Versicherung den Schaden melden, Ansprüche geltend machen und dann abwarten & Tee trinken?

Ja, du musst den Schaden bei seiner Kfz- Haftpflichtversicherung melden, da dein Unfallgegner das wahrscheinlich genauso macht, wird die Schuldfrage unter den Versicherungen geklärt.
Kommt dabei garaus, das du Schuld bist, so bekommst du den ganzen Schaden bezahlt, das gilt für die Kosten Rechtsvertretung ebenso.
Sollte eine Quote ermittelt werden, so zahlt jeder anhand der Quote den Schaden des jeweils andren, auf dem Rest bleibt man dann sitzen.


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
quote:
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Kommt dabei garaus, das du Schuld bist, so bekommst du den ganzen Schaden bezahlt
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Das ist ja nun kompletter Unsinn.
Wem soll hier übrigens der Garaus gemacht werden?

Hier fehlt natürlich das Wort ´nicht´.

Richtig heißt es so:
Kommt dabei garaus, das du nicht Schuld bist, so bekommst du den ganzen Schaden bezahlt

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.09.2010 10:50:29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Dem ersten Anschein nach, trifft meines Erachtens das nachfolgende Fahrzeug die Schuld.


Klar, das Problem des TE ist doch gerade, daß der Unfallgegner das Gegenteil behauptet, nämlich daß der TE beim Spurwechsel auf die Spur des Unfallgegners war und der Unfall deswegen passiert ist.

Einen "ersten Anschein" kann es nur in sofern geben, daß zunächst mal das Auffahren für ein Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes spricht. Ob andere Indizien und Beweise diesen ersten Anschein angreifen können, wird man dann sehen müssen.

quote:
Die Polizei hat die Bremsspur markiert und Fotos gemacht, aber keine Gummieprobe genommen. Ob das jetzt ein zweifelsfreier Beweis ist weiß ich nicht. Im Unfallbericht steht sie natürlich auch.


Dann dürfte die Polizei ja ziemlich eindeutig davon ausgegangen sein, daß diese Bremsspur auch zu deinem Fahrzeug gehört hat. Wenn der Unfallgegner das bestreiten will, müßte er wohl schon etwas mehr aufbieten als einen Zeugen.

quote:
Ich habe gehört, wenn die Polizei einen Verursacher feststellt, dann kann man das natürlich anfechten, aber die Aussicht auf Erfolg ist sehr gering.


Ach watt, die Polizei geht immer nur nach dem ersten Eindruck. Eine rechtliche Bewertung, wer nun "schuld" war, obliegt ihr nicht, sodaß sich dafür auch niemand interessiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
heiko2468
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nochmal Danke, für eure Tipps und zahlreichen antworten.

Hier mal ein update:

Ich habe den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet und meine eigene informiert.
Seine Versicherung wollte sich noch bei mir melden, was sie bis heute nicht getan hat. Ich habe sie nochmals angeschrieben und meine Ansprüche nochmals schriftlich geltend gemacht.

Aber hier der Hammer: Meine Versicherung hat den Zeugen angeschrieben und der hat ihr schriftlich bestätigt, dass ich ohne zu blinken die Spur von rechts nach links gewechselt hätte, worauf es zu diesem Unfall gekommen sei.

Und meine Versicherung sagt deshalb müssten sie den Schaden regulieren, sofern ich keine Beweise dagegen liefern kann. Das bedeutet natürlich eine Hochstufung.

Aber was ist mit der Bremsspur die die Polizei aufgenommen hat und die eindeutig einen Spurwechsel von links nach rechts zeigt (also umgekehrt wie es der Zeuge behauptet)?

Was zählt hier mehr? Die Aussage eines befangenen Zeugen oder die Bremsspur?

Was soll ich jetzt machen? Heißt, dass das sich die Versicherungen untereinander geeinigt haben das ich Schuld bin?

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Ob du von rechts nach links oder umgekehrt die Spur gewechselt hast, lässt sich nicht nur an der Bremsspur sondern auch am Schadenbild der Fahrzeuge erkennen. Wenn du von links nach rechts gewechselt hast, stand ja beim Unfall die linke Ecke deines Hecks mehr vor, so dass auch dort vorzugsweise der meiste Schaden ist. Ist es umgekehrt, so wie du sagst, ist die rechte Ecke des Hecks deines Autos mehr beschädigt. Aus dieser Tatsache und den Bremsspuren ist eindeutig zu erkennen, wie der Unfall abgelaufen ist. Weise deine Versicherung darauf hin.


Gruß

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
heiko2468
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nee, ich bin von links nach rechts und der Schaden ist an meinem Heck auf der linken Seite. Ich habe mal ein Bild angefügt.

Ich bin das weiße Auto!!!
Der andere fuhr im gelben Taxi.



Uploaded with ImageShack.us

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-- Editiert am 01.11.2010 21:15

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Dennoch ist am Schadensbild der beiden Fahrzeuge wahrscheinlich eindeutig zu erkennen, ob du von links nach rechts oder umgekehrt gefahren bist.

In deinem Bild z.B. ist bei deinem Fahrzeug die linke Heckecke beschädigt und beim anderen Fahrzeug seitlich der rechte Kotflügel. Wenn du von links nach rechts gefahren wärst, wäre dieses Schadensbild nicht möglich.

Hast du Fotos von den Schäden an deinem und dem anderen Fahrzeug? Wenn ja, so schaue dir die Bilder genau an.

Eigentlich aber egal, denn der Versicherung müssen Fotos oder Gutachten vorliegen oder sie sich besorgen können. Weise die Versicherung darauf hin, dass sowohl die Bremsspuren und auch das Schadenbild an beiden Fahrzeugen zeigen, dass du nicht von rechts nach links gewechselt haben kannst und bitte die Versicherung die Gutachten bzw. die Fotos diesbezüglich anzuschauen.

Entsprechend solltest du auch gegenüber der gegnerischen Versicherung argumentieren.


Gruß

Uwe


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