Unfall mit Firmenwagen ->AG verlangt vollen Ersatz

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
KBS880
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Firmenwagen ->AG verlangt vollen Ersatz

[color=black]Hallo zusammen,

ich bin zwar noch neu hier, möchte aber dennoch gleich meine Frage stellen...

Gestern bin ich dem Firmenwagen auf einer dienstlichen Fahrt unterwegs gewesen.
Es war das zweite mal das ich mit diesem Firmenwagen unterwegs war.

Beim Vorwärtseinparken in die enge Parklücke, bin ich hinten links auf der Fahrerseite an einem Betonpfosten hängen geblieben. Ich habe vorsichtig und langsam eingeparkt. Trotzdem ist mir dieser Fehler unterlaufen.
Insgesamt waren das Ergebnis mehrere Schrammen und eine etwas größere Delle unten.

Heute kam ein Kostenvoranschlag über ca. 1500€ netto. Die ganze Tür muss getauscht werden. Mein Ausbilder meinte, dass die Vollkaskoversicherung das nicht zahlen würde, da es fahrlässig war. Außerdem wäre es auch für alle günstiger wenn wir es nicht über die Versicherung laufen lassen würden. (Hochstufung etc. ) Dagegen habe ich nichts, dass man es nicht über die Versicherung reguliert.

Mein Ausbilder meinte desweiteren, dass ich die Schadenssumme dann in Zukunft ratenmäßig abbezahlen müsse. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich nicht komplett für einen Schaden aufkommen möchte, der mit einem Firmenfahrzeug auf einer dienstlich Angeordneten Fahrt passiert ist.

Ich bin Auszubildender im zweiten Lehrjahr und verdiene ca. 600€ brutto.

Ist mein AG hier im Recht mir die komplette Schadenssumme in Rechnung zu stellen?
Gibt es nicht so etwas wie ein Arbeitgeberrisiko oder einen Maximalbetrag der für so einen (meiner Meinung noch nicht grobfahrlässigen) Schaden gedeckelt ist?

Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!

Viele Grüße
KBS880[/color]

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariameme
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallole,

Fahrlässigkeit ist nicht gleich Fahrlässigkeit.

ich würde hier erstmal von einer "mittleren Fahrlässigkeit" ausgehen. Bei einer leichten zahlen Sie gar nichts, bei einer mittleren anteilig, je nach Fahrlässigkeit (ca die Hälfte) Grobe Fahrlässigkeit schliesse ich aus (die gilt nur bei so etwas wie Trunkenheit, Fahren ohne Führerschein oder mit Handy am Ohr) In diesem Falle sieht das ganze so aus: http://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/dienstwagen/

Zudem könnte hier ein Missverhältnis zwischen Schadensrisiko und Einkommen des Mitarbeiters vorliegen.
Evtl. kann das jemand andres nochmal prüfen :)


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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Man sollte vielleicht einmal das BAG, 8 AZR 276/88 beachten, dazu auch der Umstand das sich der TE in Ausbildung befindet, würde man sagen können, wenn keine Vorsätzlichkeit, und keine grobe Fahrlässigkeit im Raum steht, brauch er gar nichts bezahlen.
Es war eine dienstlich veranlasste Fahrt, ganz klar der Sache widersprechen und auch notfalls das Arbeitsgericht einschalten.

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