Unfall mit Fahrrad unter Alkoholeinfluss

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall mit Fahrrad unter Alkoholeinfluss

Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss. Ich bin mit einem entgegenkommenden Radfahrer (ebenfalls alkoholisiert) kolidiert und gestürzt. Durch eine Kopfverletzung war es notwendig einen Krankenwagen zu rufen. Mit dem Krankenwagen kam natürlich auch die Polizei.
Der Unfall wurde aufgenommen und eine Blutprobe genommen: 1,5 Promille.

Jetzt bekam ich von der Staatsanwalt ein Schreiben bezüglich eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, mit dem Tatvorwurf "Gefährdung des Strassenverkehrs durch Alkoholeinfluss". In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen, wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens 600EUR zahlen würde.

- Ist die Höhe einer solche "Geldstrafe" für den geschilderten Unfall ok?
- Was würde im schlimmsten Fall passieren wenn ich den Geldbetrag nicht bezahle?

Danke für eure Hilfe
Muki

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wie alt bist Du bzw. könnte bei Dir Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen?
Wer wurde verletzt, Du oder der andere Radfahrer?

Ohne die Antworten auf oben genannte Fragen lässt sich das Strafmass kaum realistisch einschätzen. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts würde in jedem Fall eine Geldstrafe nicht unter 20TS auf Dich zukommen. Aufgrund des Unfalls und in Abhängigkeit von den Unfallfolgen dürfte die Geldstrafe eher höher ausfallen. Ein TS entspricht dabei 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens.

Weiterhin würdest Du im Falle eines Strafbefehls / Verurteilung 7 Punkte in Flensburg bekommen, und die Trunkenheitsfahrt wäre 10 Jahre verwertbar. Das würde bedeuten, dass Du bei einer neuerlichen Trunkenheitsfahrt innerhalb der nächsten 15 Jahre zur MPU müsstest um eine Fahrerlaubnis zu erhalten oder zu erwerben. Dies gilt auch für Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad.


-- Editiert von Freudenfeuer am 13.11.2008 15:49

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#2
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,
da ich schon über 40 bin wird das Jugendrecht wohl nicht zur Anwendung kommen;-)
Der andere Radfahrer wurde nicht verletzt. Ich kenne ihn auch und weiss, dass er keine Ansprüche gegen mich stellt.

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, wäre die Zahlung der 600EUR und die Einstellung der weiteren Verfolgung des Vergehens eher positiv zu sehen, da sonst noch mehr auf mich zu kommen würde (7 Punkte, 10 Jahre verwertbar, Geldstrafe nicht unter 20TS).

Stmmt das so?
Muki

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Geldstrafe würde wohl zwischen 20 und 30 TS liegen. 30 TS halte ich für wahrscheinlich. Das wäre also ein komplettes Monatsgehalt (netto).

Insbesondere aber auch wegen der sonstigen Folgen würde ich das Angebot auf jeden Fall annehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

ich glaube, das meinte er. Das Angebot einer Verfahrenseinstellung ist eine Art Friedensangebot der Staatsanwaltschaft. Insofern ist es unwahrscheinlich, daß eine Verurteilung billiger als 600 Euro wird, auch wenn das Urteil letztlich von einem Richter verhängt wird und nicht von der StA.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Eine Option blieb aber noch unerwähnt:

Wenn Du nachweislich den Unfall nicht verschuldet hast und auch nüchtern nicht hättest vermeiden können müsste das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Ein solcher Nachweis ist aber bei 1,4‰ kaum zu führen. Wenn dann nur mit einem Gutachter was ohne Reschtsschutzversicherung ein erhebliches Prozeßkostenrisiko bedeuten würde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
danke für die Hinweise.
Werde dann wohl die 600EUR zahen und es als Friedensangebot der Staatsanwalt sehen.

Danke
Muki

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