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Unfall mit Fahrrad

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Unfall mit Fahrrad

Hallo zusammen, folgendes ereignete sich am 24.2.2011; 18:10Uhr.

Ich fuhr mit einem Auto gleich auf. Da der Verkehr etwas stockte hatte ich und der Autofahrer für mehrere Meter die gleiche Geschwindigkeit. Ich befand mich also im toten Winkel.

Alles fand auf einer Straße mit 2 Spuren je Richtung statt. Ich fuhr auf der fahrbahnäußere Spur. Diese war von parkenden Autos belegt, und konnte nur links von Fahradfahrern benutzt werden.

Als eine Parklücke kam, parkte das neben mir fahrende Auto ein, es zum Unfall.

Es stellte sich heraus, dass dieses Auto vom LKA war. Diese wollen nun - ca. 15 Monate später - Geld für die Reperatur. Da ich ohne Licht gefahren bin, soll ich 2/3 der Summe begleichen.

Meiner Meinung nach hatte der Fahrer keinen Schulterblick gemacht und hätte mich auch mit Licht nicht besser sehen können. Zudem war es keinesfalls dunkel. Es begann gerade erst leicht zu dämmern. Lesen im freien wäre noch ohne Anstrengung möglich gewesen. Straßenlampen waren noch aus.

Ist die 2/3 Verteilung gerechtfertigt? Zahlt hier meine Haftpflicht?


von martinbey am 29.05.2012 10:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Unfall mit Fahrrad
quote:
von martinbey am 29.05.2012 10:42

folgendes ereignete sich am 24.2.2011; 18:10Uhr. (...) Meiner Meinung nach hatte der Fahrer keinen Schulterblick gemacht und hätte mich auch mit Licht nicht besser sehen können. Zudem war es keinesfalls dunkel. Es begann gerade erst leicht zu dämmern.

Das ist das schöne an Meinungen jeder hat eine. Meine Meinung zum Licht ist folgende: Tagfahrlicht auch am Rad... Ich habe es!

Ob er dich hätte sehen können ist imho reine Spekulation!
Gem. http://www.kalender-365.eu/kalender/2011/Februar.html
war der Sonnenuntergang gegen 17:35Uhr Da war es also nach 17:35Uhr also schon dämmerig und die StVO sagt zu Beleuchtung in der Dämmerung:
quote:
§17,1 StVO

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


quote:
von martinbey am 29.05.2012 10:42

Ist die 2/3 Verteilung gerechtfertigt?

Kann ich dir nicht sagen, aber ich sehe eine erhebliche Mitschuld bei dir.

quote:
von martinbey am 29.05.2012 10:42

Zahlt hier meine Haftpflicht?

Frag sie doch...

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 29.05.2012 10:53
Status: Unsterblich (2089 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 41 User(n) bewertet)

>Unfall mit Fahrrad
quote:
Zahlt hier meine Haftpflicht?

Das ist der wichtigste Satz in Ihrer Frage. Sie haben eine Haftpflichtversicherung - also lassen Sie diese die Haftung prüfen.

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""


von Rechtsanwalt Carsten Meinecke am 29.05.2012 13:30
Status: Legende (390 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 16 User(n) bewertet)


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