>Unfall mit Fahrerflucht und unter Alkohol
Mit dieser Geschichte werden sie auf keinen Fall durchkommen. Einen derartigen Filmriß, wie Sie ihn beschreiben, halte ich bei 1,74 %o für unwahrscheinlich, außer, Sie haben vielleicht zum allerersten Mal in ihrem Leben Alkohol getrunken. Juristisch gesehen liegt die alkoholbedingte Schuldunfähigkeit zwischen 2,6 und 3,0 %o, also noch weit entfernt.
Das heißt, Sie sind voll verantwortlich.
Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c) und Unfallflucht (§ 142).
Bezüglich der Unfallflucht müßte Ihnen Vorsatz nachgewiesen werden, das heißt, man muß Ihnen nachweisen, daß Sie den Unfall bemerkt haben müssen.
Was das Strafmaß betrifft, ist eine Einschätzung schwierig... wie siehts mit Vorstrafen aus?
von justice005 am 11.04.2006 19:49
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