Unser parkendes Fahrzeug wurde durch einen jugendlichen Fahrer, der weder im Besitz eines Führerscheins noch einer Kfz-Haftpflicht ist stark beschädigt. Obwohl wir vollkaskoversichert sind, interessiert uns natürlich, wie der Tatsache, dass wir gänzlich unschuldig an dem enstandenen Schaden sind, Rechnung getragen werden kann. Auf gut deutsch: was müssen wir tun, um ohne Kosten, Aufstufungen in der Versicherung etc. aus der Geschichte zu kommen ?
Vielen Dank im Voraus !
Unfall durch jugendliche Fahrer ohne Führerschein und Haftpflicht
16. April 2002
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Frage vom 16. April 2002 | 21:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall durch jugendliche Fahrer ohne Führerschein und Haftpflicht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. April 2002 | 03:00
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Meinicke,
Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. reguliert nach den §§ 12f
f Pflichtversicherungsgesetz u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden oder pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt werden.
Wie es sich allerdings bei Vorhandensein einer Vollkaskoversicherung verhält, ist mir nicht abschließend bekannt.
Weitere Infos: www.verkehrsopferhilfe.de
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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