Hallo, gestern passierte meinem Mann folgendes auf dem Weg zur Arbeit.
Er bog in die Einfahrt des Parkplatzes ein, auf dem er immer parkt. Der vor ihm fahrende Fahrer hatte ihn offenbar nicht bemerkt und wollte die Einfahrt nutzen, um zu wenden und setzte zurück. Mein Mann setzte auch zurück, um einen Unfall zu vermeiden, übersah aber in der Hektik ebenfalls, dass hinter ihm ein Auto war und fuhr diesem vorne drauf. Es ist ein Blechschaden an beiden Autos.
Wer hat denn nun Schuld? Alleine mein Mann oder auch der andere, der quasi das Ausweichen erzwungen hat?
Vielen Dank schonmal!
Unfall durch Ausweichen verursacht
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatWer hat denn nun Schuld? :
Mal abgesehen, dass das das falsche Forum ist, hat dein Mann die alleinige Schuld...
Gerade beim Rückwärtsfahren gilt absolute Sorgfaltspflicht...
Und von der Hektik würde ich vor Versicherung / Polizei nichts erwähnen.
Sonst könnte man noch drauf kommen, dass man für den Straßenverkehr nicht geeignet ist und eine MPU ablegen darf.
Ich empfehle mich.
Danke für die Antwort. Ich habe kein Verkehrsunfallforum gefunden,deshalb bin ich hier gelandet...
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Das sehe ich völlig anders! Es ist richtig, beim Rückwärtsfahren besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Meiner Meinung nach greift das hier aber nicht, da es hier um die überraschende Abwendung eines Unfalles ging. Der Rückwärtsfahrer war in einer besonderen, nicht selbst prüvozierten Stressituation. Ich würde hier durchaus einen hohen Schuldanteil beim wendenden Fahrzeug sehen. Da bei dem geschilderten Wendemanöver wohl keine Gefahr für Leib oder Leben bestanden hat und somit selbst nur ein Blechschaden entstanden wäre wenn man selbst nicht zurückgesetzt hätte, würde ich die Schuld des Wendenden bei ca. 40% und die eigene bei ca. 60% sehen. Man hätte den Blechschaden Kauf nehmen müssen. Stressbedingt reagiert man aber eben nicht immer rational und daher 40% für den Stressverursacher.
Meine Frau ist vor einigen Jahren frontal mit einem Fahrzeug auf der Gegenspur zusammengeknallt. Sie ist selbst einem Fahrzeug ausgewichen das ihr auf ihrer Seite entgegenkam. Der "Geisterfahrer" hat 100% der Schuld bekommen, sie 0%.
vom Schreibtisch aus betrachtet hätte ich wohl eher die Hupe genutzt, anstatt selbst zurückzusetzen.
Wie man sich in solch einer Situation dann aber tatsächlich verhält, ist oft anders.
Obwohl micbus Denkansatz auch nicht von der Hand zu weisen ist, sehe ich nur wenig Spielraum, um den wendenden Fahrer mit ins Schuldboot zu holen. Er hat keinen Verstoß begangen, sein tatsächliches Verhalten (hat er zurückgesetzt oder nur den R-Gang eingelegt) wird kaum zu beweisen sein.
Berry
ZitatIch habe kein Verkehrsunfallforum gefunden,deshalb bin ich hier gelandet... :
Weiter unten ist das Forum für Verkehrsrecht...
Aber nicht weiter tragisch jetzt...
ZitatMeine Frau ist vor einigen Jahren frontal mit einem Fahrzeug auf der Gegenspur zusammengeknallt. Sie ist selbst einem Fahrzeug ausgewichen das ihr auf ihrer Seite entgegenkam. Der "Geisterfahrer" hat 100% der Schuld bekommen, sie 0%. :
Micbu, ich schätze deine Beiträge und teile deine Ansichten in vielen Fällen...
Aber einen Geisterfahrer mit einem wendenden Fahrzeug zu vergleichen stockt ein wenig...
ZitatMan hätte den Blechschaden Kauf nehmen müssen. :
Absolut richtig. Und somit wäre die Schuld zu 100% an den Fahrer gegangen, der sich im Wendevorgang befand.
Ich empfehle mich.
ZitatMicbu, ich schätze deine Beiträge und teile deine Ansichten in vielen Fällen... :
Aber einen Geisterfahrer mit einem wendenden Fahrzeug zu vergleichen stockt ein wenig...
Das habe ich nicht getan, nirgendwo! Es war lediglich ein Beispiel dafür, dass auch der nicht direkt am Zusammenstoß beteiligte Schuld haben kann.
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