Guten Tag,
ich war an Silvester in Holland unterwegs. Auf einer einspurigen Fahrbahn in der Stadt wollte ich wenden. Ich blinkte links, wurde gleichmäßig langsamer und wendete dann. In dem Moment fuhr mir jemand rein. Er traf mich zwar von hinten, aber da ich schon am wenden war, wurde ich links hinten bzw. an der Seite getroffen. Seiner Meinung nach bin ich Schuld, da ich vor dem Wenden nach rechts ausgeholt habe zum Wenden.
Wie muss ich in diesem Fall vorgehen und sollte ich einen Anwalt einschalten.
Ich bedanke mich für Antworten im Voraus.
Unfall beim Wenden in Holland
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 11:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Wenden in Holland
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 12:03
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
Du musst nach Holländischem Recht vorgehen, hier wirst du kaum was an Ergebnissen bekommen.Zitat:Wie muss ich in diesem Fall vorgehen und sollte ich einen Anwalt einschalten.
Einen Anwalt für Holländisches Recht einzuschalten kann sicher kein Fehler sein...
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 12:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doch die Verkehrsregeln sind in der Hinsicht identisch oder etwa nicht?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 14:41
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Keine Ahnung. Ich zumindest habe mich noch nie mit den holländischen Verkehrsregeln auseinandergesetzt so wie wahrscheinlich die wenigsten derer die hier schreiben. Noch weniger wissen die Leute hier, wie Richter in Holland üblicherweise solche Sachlagen einschätzen und wer was beweisen muss. Ich würde vermuten, dass die Verkehrsregeln ähnlich sind. Ob sie identisch sind ist mir unbekannt.
-- Editiert von micbu am 03.01.2017 14:42
#4
Antwort vom 3. Januar 2017 | 15:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotzdem danke.
#5
Antwort vom 3. Januar 2017 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Doch die Verkehrsregeln sind in der Hinsicht identisch oder etwa nicht?
Und wenn sie identisch wären hättest Du ein Problem. Oder wie kommst Du darauf, dass Du bei gleicher Situation in Deutschland keine Schuld hättest?
Du hättest sogar Glück, wenn die Regeln nicht identisch sind, denn höhere gesetzliche Anforderungen als in Deutschland über den § 9 Abs. 5 StVO kann man an einen Autofahrer, der wendet kaum stellen.
#6
Antwort vom 4. Januar 2017 | 09:57
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Absolut. Hier in D hätte der Fragesteller die weitaus größte Schuld am Unfall.
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