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Unfall beim Rückwärtsfahren

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Unfall beim Rückwärtsfahren

Hallo,

hatte eben einen kleinen Unfall und wollte mal Fragen wie die Sachlage ist. Also der Unfall war wie folgt
Ich bin hinter einen Auto auf den Ikea Parkplatz gefahren, als das Auto in der Parklücke war (sie hatte komplette Sicht freiheit da neben ihr die ganzen Parkplätze leer wahren min 4-5 Stück) bin ich langsam weiter gefahren und hinter ihr fast zu stehen gekommen da ich auf der gegenüber liegenden Seite einparken wollte, in diesem Moment fährt sie rückwärts (und das nicht gerade langsam meine Fahrertür ist zerbeult und die hintere Tür ist total verzogen und schliesst nicht mehr richtig). Jetzt ist natürlich die Frage wer hat Schuld. Sie ist der Meinung das ich die Schuld trage weil ich angeblich zu schnell in den Gang reingefahren bin und nicht gewartet habe bis sie richtig (gerade) in der Parklücke ist. (Nur zu Info der Unfall ist in der Hälfte des Ganges passiert sprich ca 10-15 meter weiter drinne) Haben zwar die Polizei angerufen aber die kommen bei so Sachen nicht. Ich hoffe das mir jemand helfen kann.
Danke schonmal im voraus


von pfvec am 16.06.2006 12:54
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Nach deiner Schilderung würde ich sagen, die Schuld (bzw. der überwiegende Teil) liegt auf Seiten der Unfallgegnerin. Abhängig ist das Ganze von der Gesamtsituation (stand sie? Parkvorgang aus Sicht eines Dritten abgeschlossen? Ausreichend platz um langsam an ihr vorbei fahren zu können?). Dennoch hätte Sie in den Rückspiegel schauen müssen (Fußgänger hätten ja auch queren können) und hätte dich da eindeutig gesehen (bei diesem kapitalen plattschuss;))


von babu am 16.06.2006 13:33
Status: Legende (431 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Also mir wurde als ich rückwärts auf einen "geparktes bzw. stehendes Fahrzeug" drauf gefahren bin die alleinige Verantwortung für den Schaden gegeben.


von Bingoboss am 17.06.2006 17:55
Status: Senior (163 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
erst mal danke für die schnelle Antwort. Hier nochmal ein paar Fakten. Das Auto war schon komplett in der Parklücke, sie stand schon habe ja die Bremslichter gesehen und der Komplette Gang war frei. Als sie mir drauf gefahren ist stand ich mit meinem Auto hinter ihr (bin nicht mehr gefahren und es wahren ca. 2 Meter Platz von ihren zu meinem Auto das da locker noch ein Auto hinein gepasst hätte). Wenn sie langsam Rückwärts gefahren währe hätte nicht viel passieren dürfen aber sie war ja richtig schnell. War gestern nochmal in der Werkstatt und wollte einen Kostenvoranschlag machen lassen der Schaden beläuft sich auf 4000-5000 € wenn ich ein Fussgänger gewesen währe hätte ich nicht mehr viel zu lachen gehabt.


von pfvec am 17.06.2006 19:53
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Laut § 9 Abs. 5 StVO muss man sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass ein Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Daher sehe ich die Alleinschuld bei Deiner Unfallgegnerin.


von hh am 19.06.2006 10:58
Status: Tao (23496 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Ich sehe auch die Alleinschuld der Fahrerin, und zwar egal ob du noch in Bewegung warst oder nicht und ob sie komplett in der Lücke war oder nicht.
Aber bei Gesetzen kann man schnell eine böse Überraschung erleben, ist meine Erfahrung.


von crypto am 21.06.2006 16:25
Status: Stift (46 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Bei Parkplatzunfällen gelten eben Besonderheiten. Die Verkehrsteilnehmer haben gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Der Verkehsverstoß nach § 9 Abs. 5 StVO wiegt zwar schwer, begründet aber mE nicht unbedingt eine alleinige Haftung.


von thosim am 21.06.2006 19:13
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Ist da der Vertrauensgrundsatz bei Fehlen von Anzeichen der Unverläßlichkeit etwa außer Kraft gesetzt?
Das würde ja heißen, dass jedesmal wenn man in der Parkgarage fährt und jemand einem rückwärts aus dem Parkplatz in die Seite fährt, die Haftung geteilt würde. Ist das gerecht?


von crypto am 22.06.2006 01:53
Status: Stift (46 Beiträge)
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