>Unfall beim Rückwärtsfahren
Wenn es beim Rückwärtsfahren zu einem
Unfall kommt, dann hat der rückwärts Fahrende wohl gegen
§ 9 Abs. 5 StVO verstoßen, denn offensichtlich wurde die Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen.
Für so einen Verstoß wird nach dem Bußgeldkatalog (BKat Nr. 44) ein Bußgeld von 80€ verhängt. Hinzu kommen noch Gebühren in Höhe von 23,50€. Nach meiner Kenntnis ist das ein A-Verstoß, führt also zu einer Nachschulung.
Wenn der Unfallgegner vorwärts gefahren ist, dann kann nicht der gleiche Verstoß vorliegen wie bei Dir. Das Bußgeld von 30€ könnte nach BKat Nr. 1.5 verhängt worden sein (Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt) .
Hochgestuft wird die Versicherung des Fahrzeuges, nicht die des Fahrers.
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-- Editiert am 02.02.2010 17:53
von hh am 02.02.2010 17:51
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