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Unfall beim Rückwärtsfahren

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Unfall beim Rückwärtsfahren

Hallo,

ich hab da mal eine Frage und zwar geht es um folgendes:
Ich bin gestern an parkenden Auto's rückwärts vorbei gefahren, aufeinmal kommt aus einem Parkplatz einfach einer rückwärts rausgefahren und kracht mir seitlich vom Heck rein.
Wir haben natürlich die Polizei gerufen, die sind der Meinung das wir beide Schuld hätten. Ich soll jetzt 100€ Strafe bezahlen, während der andere nur 30€ zahlen muss. Hinzu kommt, es handelte sich nicht um mein Auto sondern um das meiner Freundin! Das Auto ist Vollkasko versichert, ich bin auch drauf versichert.

Meine Fragen:
- Da ich mich noch in der Probezeit befinde, nehme ich an muss ich an einer Nachschulung teilnehmen? (Allerdings hab ich angegeben, mich noch mal zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich dazu zu äußern.
- Wird meine Versicherung hochgestuft oder ihre?




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von 2607 am 02.02.2010 17:06
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Wenn es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall kommt, dann hat der rückwärts Fahrende wohl gegen § 9 Abs. 5 StVO verstoßen, denn offensichtlich wurde die Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen.

Für so einen Verstoß wird nach dem Bußgeldkatalog (BKat Nr. 44) ein Bußgeld von 80€ verhängt. Hinzu kommen noch Gebühren in Höhe von 23,50€. Nach meiner Kenntnis ist das ein A-Verstoß, führt also zu einer Nachschulung.

Wenn der Unfallgegner vorwärts gefahren ist, dann kann nicht der gleiche Verstoß vorliegen wie bei Dir. Das Bußgeld von 30€ könnte nach BKat Nr. 1.5 verhängt worden sein (Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt) .

Hochgestuft wird die Versicherung des Fahrzeuges, nicht die des Fahrers.

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-- Editiert am 02.02.2010 17:53


von hh am 02.02.2010 17:51
Status: Tao (23496 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren
Ich verstehe Ihren Beitrag so, dass Sie sich auf der Fahrbahn befanden und rückwärts fuhren und der Gegner aus einem Parkplatz auf die Fahrbahn fuhr (ebenfalls rückwärts)?

Bitte stellen Sie den Sachverhalt noch einmal klar.

Bis jetzt kann ich zumindest Ihr Bußgeld nicht nachvollziehen.

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung (für letzteres spricht, dass sie sich noch äußern wollen) bekommen?

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von Stefan 5 am 04.02.2010 09:34
Status: Unsterblich (3963 Beiträge)
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