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Unfall beim Rückwärtsfahren - Schuldfrage?

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Unfall beim Rückwärtsfahren - Schuldfrage?

Hallo - stand vorgestern an einer Ampel und merkte das ich mich in die falsche Spur eingeordnet hatte. Also schaute ich über die Schulter zurück und bemerkte das die Straße hinter mir leer war. Nur neben mir stand ein PKW. So legte ich den Rückwärtsgang ein und ließ den Wagen langsam (!) zurückrollen. Nach ca. 2 m - ich schaute leider genau in dem Moment zur Seite um zu sehen, wie weit ich schon hinter dem neben mir stehend PKW war - gab es einen kräftigen "Rums".
Ok, ich weiß als "Zurückfahrende" habe ich eine besondere Sorgfaltspflicht und somit eigentlich schon generel schuld. Im ersten Moment war ich auch sehr aufgeregt und dachte nur "oje, wie habe ich das Fahrzeug nur übersehen können".
Auf den zweiten Blick began ich mich heftig zu wundern:

1. Es war def. kein Fahrzeug hinter mir als ich anfing den Wagen zurückrollen zu lassen, denn es wäre ein absolutes Ding der Unmöglichkeit bei meinem Wagen ein hinter mir stehendes Auto nicht zu sehen, selbst wenn ich "nur" in den Rückspiegel gesehen hätte. Ich habe mich aber sogar rumgedreht - das mach ich beim Rückwärtsfahren immer! (OK, ich weiß das mir die Aussage rechtlich gesehen nicht hilft… aber mir persönlich schon).

2. Der Schaden beim Unfallgegener ist sehr hoch, die komplette Front ist "im Eimer" - das Fahrzeug ist also def. gefahren denn ich war sehr langsam und könnte so niemals solch einen Schaden verursachen. An meinem Wagen ist übrigens lediglich die Stoßstange etwas eingedöllt.

3. Komischerweise haben es die Insassen des gegnerischen Wagens nicht für nötig gehalten auch nur einmal zu Hupen - das würde doch jeder normale Mensch machen wenn er sieht das ein Auto auf einen zurollt oder?

4. Im gegnerischen Wagen saßen 3 Männer (Ostblock) und verhielten sich nach dem Unfall seelenruhig! Es kam keine Frage (warum sind Sie denn zurückgefahren, haben sie uns nicht gesehen), kein Unmut nichts!!! Jeder würde sich doch normalerweise irgendwie aufregen, oder nicht? Ich wurde nur angegrinst. Später meinte einer grinsend: "Wir jetzt neues Auto kaufen" ...
Das Auto (recht alt) war hinten übrigens auch schon recht stark beschädigt. Wer weiß wie es vorher Vorne ausgesehen hat.

5. Als die Polizei kam und fragte wer denn gefahren sei, wurde erst mal geschwiegen. Beim mehrmaligen nachfragen gab es dann ein wenig Disskusion zwischen den Männern und schließlich "einigte" man sich auf jemanden. Ich war blöderweise in der Situation noch zu konfus um den Mund aufzumachen und jetzt ärger ich mich halbschwarz: ich bin nämlich zu 90% sicher das der Typ gar nicht gefahren ist!!! Der Alkoholtest ergab beim angeblichen Fahrer nix… man hätte ich bloss mal was gesagt :-(

Jetzt weiß ich gerade nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hab die Polizei gefragt, aber die sagten das sei alles Sache der Versicherung und das ich ein Verwarngeld wegen Spurwechsel" bezahlt hätte, hat auch nichts mit der Schuldfrage zu tun.
Mir drängt sich mittlerweile der Verdacht auf das mein Unfallgegner mit Absicht auf mich drauf gefahren ist, bzw. eben einfach mal nicht gebremst hat… und das kann doch nicht sein, oder? Prinzipiel heißt das ja dann für mich, "prima, wenn ich ein neues Auto brauche, warte ich einfach mal bis jemand irgendwo rückwärts fährt und da fahre ich dann mal rein und gut ist. Schließlich hat der andere ja seine "besondere Sorgfaltspflicht" mißachtet." Unglaublich!!!

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben wie ich mich jetzt am besten verhalte? Irgendwie habe ich ehrlich gesagt auch ein wenig Angst, einen Rechtsstreit anzuzetteln, zum einen weil ich überhaupt nicht weiß ob das was bringt und ich die Sache schnell vergessen möchte, zum anderen haben die Typen ja meine Adresse und wenn die wirklich mit Absicht drauf gefahren sind… naja…
Aber andererseits darf sowas doch nicht sein, oder?

Vielen Dank schonmal fürs Antworten. Herzliche Grüße Lenalein



von lenalein77 am 14.07.2006 12:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Unfall beim Rückwärtsfahren - Schuldfrage?
Grundsätzlich wirst Du hier mal - wie Du ja selber schon erkannt hast - schlechte Karten haben. Es könnte vielleicht Sinn machen, die Versicherung auf Deinen Verdacht aufmerksam zu machen, damit die ggf. einen Sachverständigen damit beauftragen können (Auchtung: der Unfallgegner muss einen Sachverständigen der Versicherung nicht akzeptieren), den Schaden auch darauf hin zu untersuchen, ob dieser überhaupt in voller Höhe bei dem jetzigen Unfall entstanden sein kann. Ansonsten dürfte es sehr schwierig sein, dem Unfallgegner Absicht nachzuweisen. Wie gesagt, es ist zunächst einmal Sache Deiner Versicherung, zu prüfen, ob die Ansprüche, die Dein Unfallgegner geltend macht, dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Gibt es Augenzeugen? Ob es Sinn macht, dass Du selber einen Anwalt einschaltest, hängt auch davon ab, ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."


von AxelK am 14.07.2006 14:28
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