Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Kosten steuerlich geltend machen.

18. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)
Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Kosten steuerlich geltend machen.

Hallo,

kurz zum Sachverhalt. Ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf dem Weg zum Stadtbus bin ich als Fussgänger in ein Auto gelaufen. Es geschah auf dem Weg in die Arbeit.

Da ich keine Haftpflichtversicherung und keinen Rechtschutz hatte, musste ich die Kosten komplett selbst Tragen.

Sachschaden: ca. 1200€
Rechstanwaltskosten: ca. 600€

Werden diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung anerkannt?
Wenn ja, wo muss ich die Beträge eintragen?

Besten Dank.



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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sehe ich anders - z. B. hier sind Schadensersatzzahlungen an den Unfallgegner ausdrücklich mit aufgeführt: https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cr7z
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für den Link.
Der Seite konnte ich entnehmen, dass ich sowohl den Sachschden als auch die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten absetzten kann.

Ich trage die Kosten bei Werbungskosten (Sonstige) Zeile 47 ein. Hoffe das passt dann.

1x Hilfreiche Antwort

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