Hallo,
kurz zum Sachverhalt. Ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf dem Weg zum Stadtbus bin ich als Fussgänger in ein Auto gelaufen. Es geschah auf dem Weg in die Arbeit.
Da ich keine Haftpflichtversicherung und keinen Rechtschutz hatte, musste ich die Kosten komplett selbst Tragen.
Sachschaden: ca. 1200€
Rechstanwaltskosten: ca. 600€
Werden diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung anerkannt?
Wenn ja, wo muss ich die Beträge eintragen?
Besten Dank.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Kosten steuerlich geltend machen.
18. April 2016
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Frage vom 18. April 2016 | 11:30
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 11x hilfreich)
Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Kosten steuerlich geltend machen.
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. April 2016 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Sehe ich anders - z. B. hier sind Schadensersatzzahlungen an den Unfallgegner ausdrücklich mit aufgeführt: https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. April 2016 | 12:25
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 11x hilfreich)
Danke für den Link.
Der Seite konnte ich entnehmen, dass ich sowohl den Sachschden als auch die Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten absetzten kann.
Ich trage die Kosten bei Werbungskosten (Sonstige) Zeile 47 ein. Hoffe das passt dann.
Und jetzt?
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