Unfall auf Supermarkt-Parkplatz

11. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)
Unfall auf Supermarkt-Parkplatz

Hallo,

Meine Schwester hat heute einen Autounfall auf einem Supermarkt-Parkplatz gehabt. An der einen Kreuzung hat sie eingeschränkte Sicht gehabt und ist deswegen ganz langsam vorgefahren. Von der linken Seite ist eine 80-jährige Oma mit 40-50 km/h gerast und in meine Schwester reingefahren. Dadurch wurde das Auto meiner Schwester komplett beschädigt (Totalschaden) und ein paar Meter geschleppt, so dass weitere zwei Autos beschädigt wurden. Zum Glück keine Personenschäden. Es gibt Augenzeugen, die das Ganze gesehen haben und die Geschwindigkeit von der Oma für viel zu schnell gehalten haben. Die Polizei ist gekommen und hat gemeint, beide hätten Schuld an dem Unfall. Na ja, der Polizist war eher dafür die Schuld komplett der Oma zuzuordnen, die Polizistin hat darauf bestanden, die Schuld beiden zu geben. Die hohe Geschwindigkeit der Oma und dass meine Schwester rechts-vor-links stand wurden nicht in Betracht gezogen, die Geschwindigkeit der Oma wäre nicht nachweisbar. Ich bin einer anderen Meinung.
Meine Schwester hat weder Kasko- noch Rechtsschutzversicherung. Dadurch bekommt sie keinen Cent für den Totalschaden. Jetzt wissen wir nicht, wie wir am besten vorgehen und nachweisen, dass meine Schwester keine Schuld an dem Unfall hat. Das Einschalten eines Gutachters / Anwalts wird die Kosten relativ in die Höhe treiben. Ich wäre für jeden Rat dankbar.

Vielen Dank im Voraus

Ich halte es für schrecklich, so schnell auf dem Parkplaz zu fahren, die Oma hätte auch ein Kind treffen und umbringen können!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und dass meine Schwester rechts-vor-links stand wurden nicht in Betracht gezogen
Kleiner Tipp, rechts vor Links ist auf solchen Parkplätzen nicht, da gilt gegenseitige Rücksichtsnahme, nicht Rechts vor Links!

Zitat:
An der einen Kreuzung hat sie eingeschränkte Sicht gehabt und ist deswegen ganz langsam vorgefahren.
Grober Fehler deiner Schwester!

Zitat:
Von der linken Seite ist eine 80-jährige Oma mit 40-50 km/h gerast
Diese geschwindigkeit müsste man erstmal nachweisen, die zwei Zeugen sind da eher nicht all zu hilfreich, da sie allerhöchstens sagen können, sie fanden es schnell, aber wie schnell, dass wird keiner sagen können.

Zitat:
Na ja, der Polizist war eher dafür die Schuld komplett der Oma zuzuordnen, die Polizistin hat darauf bestanden, die Schuld beiden zu geben.
Und selbst wenn die Polizisten dem heiligen geist die volle Schuld zugesprochen hätten, wäre da egal, weil diie Polizei shlichtweg keinen Schuldigen bestimmen kann in so einem fall, dass wird zur Not ein Richter machen, aber nicht die Polizei!

Deine Schwester sollte sich auf eine 50/50 regelung einstellen, eher sogar noch schlechter für sie würde ich sagen...


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#2
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Das kann ich alles so nicht nachvollziehen.
Der Parkplatz ist mit dem Schild "hier gilt die StVO " und Schrittgeschwindigkeit ausgeschildert.
Wenn an einer Kreuzung ein Fahrzeug die Sicht des von rechts kommendem Fahrzeug etwas einschränkt, so dass man nicht sehen kann, ob von links ein Fahrzeug kommt, so sperrt es auch die Sicht des von links kommenden Fahrzeugs, so dass es nicht sehen kann, ob von rechts ein Fahrzeug kommt. Und dann fährt das Fahrzeug von links sehr schnell ohne Rücksicht und dann soll das langsam von rechts kommende Fahrzeug die größere Schuld haben? Geschwindigkeit kann ein Gutachter bestimmt einigermaßen ausrechnen / nachweisen, da das angefahrene Fahrzeug (das größere und schwerere von beiden) um 3-4 m durch den Aufprall verschoben wurde. Mit Schrittgeschwindigkeit passiert so etwas nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
An der einen Kreuzung hat sie eingeschränkte Sicht gehabt und ist deswegen ganz langsam vorgefahren.

Und erzeugt somit eine Haftung von 80-100%.

Warum hat man es denn nicht gemacht wie in der StVO vorgeschrieben?



Zitat (von Jimie):
Mit Schrittgeschwindigkeit passiert so etwas nicht.

Aber sicher. Wenn man z.B. nicht richtig oder schnell genug bremst ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man wird aus der Sache mit sehr hoher wahrscheinlich nicht mit einer Quote von 0/100 zu Gunsten der Schwester herauskommen.
An der Stelle muss man jetzt schlichtweg rechnen: Um die Höherstufung der Versicherung wird man also nicht herum kommen. Jetzt ist die Frage wie hoch der eigene Schaden zu beziffern ist. Ein Anwalt, Gutachten und ein eventuelles Verfahren muss man anteilig zahlen, wie am Ende die Quote festgelegt wird. Wir sprechen hier dann schnell von Kosten, welche durchaus gut vierstellig sind. Dieses müsste man dann erstmal wieder raus bekommen, durch eine bessere Quote zu gunsten der Schwester.
Von welchem PKW-Wert der Schwester reden wir denn?

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Auch ich sehe hier keine Chance schuldlos aus der Sache rauszukommen.
Wie oben schon mehrfach geschrieben gilt auf Parkplätzen kein "Rechts vor Links". Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier oberstes Gebot. Es kommt im Streitfall praktisch immer zur Schuldteilung, wenn man sich mal die Mühe macht und die nahezu unzähligen Entscheidungen dazu ansieht.
Nur wenn eines der beteiligten Fahrzeuge stillstand bestünde vielleicht eine kleine Chance. Das war hier aber nicht der Fall.

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders:
Zunächst mal könnte es sein, dass auf dem Parkplatz tatsächlich "rechts vor links" gilt - nämlich dann, wenn es auf dem Parkplatz straßenähnliche, markierte Fahrspuren gibt.
Dann gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme natürlich auch für die Oma. Diese hat mit der überhöhten Geschwindigkeit ebenso dagegen verstoßen, darüber hinaus ist sie genauso in eine nicht einsehbare Kreuzung eingefahren. Wenn sich beide mit Schrittgeschwindigkeit vorgetastet hätten, dann wäre auch eine 50:50-Verteilung gerechtfertigt. Hier tendiere ich aber mindestens zu 80:20 zu Ungunsten der Oma, evtl., wenn Punkt 1 erfüllt ist, auch zu 100%

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Vorweg: eine 50/50 Regelung halte ich für abwegig.
Re-vo-li greift nicht, es mangelt schlicht an Straßen.
Sehr wohl gibt es Parkplätze, die eine Art "Hauptfahrbahn" haben und dort wird oftmals eine Art Vorfahrt gesehen.


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Grober Fehler deiner Schwester!


klar am besten gar nicht losfahren... völlig realitätsfremd

Was ich nun sehe: deutlich überhöhte Geschwindigkeit, durch 2 Zeugen und geschildertem Beschädigungsbild (man müsste auch mal den Anstoßpunkt betrachten) völlig diskussionsfrei vorhanden
vs
die Schwester hat es tatsächlich gewagt auf einem Parkplatz vorsichtig vorwärts zu fahren

folgt: 80/20 bis 100/0 für die Schwester
Eindeutig Gutachter und Anwalt einschalten - im Zweifel Gutachter der V akzeptieren, dann zahlen die den meist unabhängig der Schuldfrage (vorher klären)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jimie):
An der einen Kreuzung hat sie eingeschränkte Sicht gehabt und ist deswegen ganz langsam vorgefahren.

Und erzeugt somit eine Haftung von 80-100%.

Warum hat man es denn nicht gemacht wie in der StVO vorgeschrieben?



Zitat (von Jimie):
Mit Schrittgeschwindigkeit passiert so etwas nicht.

Aber sicher. Wenn man z.B. nicht richtig oder schnell genug bremst ...


Sorry, aber die Aussage ist völlig weg von der Realität! Wie schreibt es die StVO bitte schön? Langsam und vorsichtig vorfahren. Die Oma hat auch eingeschränkte Sicht von rechts gehabt und ist trodzdem völlig unvorsichtig und rücksichtslos mit überhohter Geschwindigkeit gefahren. Also ist sie Ihrer Meinung nach völlig unschuldig!?

Mit Kreuzung meine ich so zwei "Fahrspuren" auf dem Parkplatz, die durch die gepfasterten Parkbuchten und Bordsteine getrennt sind.
Und falls es missverstanden wurde, behaupte ich nicht, dass rechts-vor-links gilt.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht, warum mehrere User der Auffassung sind, dass die Schwester hier die überwiegende Schuld tragen sollte. Die Schwester hat sich völlig korrekt verhalten, indem sie sich langsam und vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineingetastet hat. Die Unfallgegnerin ist dagegen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren und hat damit eben keine Rücksicht genommen. Dazu passt auch das Schadensbild.

Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass es bei Unfällen auf Supermarktparkplätzen regelmäßig zu einer Teilung der Schuld kommt, häufig 50/50. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel.

Bezüglich der Schwester ist eine Haftung aus Betriebsgefahr denkbar, so dass sie dann eine Schuld von 25% bekommen würde. Die Unfallgegnerin haftet nur dann alleine, wenn der Unfall für Deine Schwester unvermeidbar war. Ob sich eine Unvermeidbarkeit trotz der überhöhten Geschwindigkeit der Unfallgegnerin beweisen lässt, mag ich nicht vorhersagen. Das hängt sehr von den Zeugenaussagen ab.

Die Polizei ist übrigens nicht dafür zuständig, zivilrechtliche Haftungsquoten festzulegen.

Trotz fehlender RSV würde ich die Einschaltung eines Anwaltes empfehlen, gerade weil es sich nicht um einen typischen Parkplatzunfall handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Meine Schwester wird es mit einem Anwalt klären, was anderes bleibt ja nicht übrig.
Wir beide haben zum Glück keine Erfahrungen mit Autounfällen und jetzt ausgerechnet auf Parkplatz, wo andere Regeln gelten, ist natürlich am Anfang schon etwas schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Wie schreibt es die StVO bitte schön? Langsam und vorsichtig vorfahren.

Nö, da steht was ganz anderes:
Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

Und was unter "vortasten" zu verstehenist,wurd höchstrichterlich definiert:
Vortasten bedeutet zentimeterweise Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten (BGH NJW 1985, 2757)

Wenn man dann also langsam fährt statt sich vorzutasten ...



Zitat (von Jimie):
Also ist sie Ihrer Meinung nach völlig unschuldig!?

Wer hier schuld ist, können wir mangels Fakten gar nicht beurteilen

Die Zeugenaussagen wie "die war aber schnell" sind nicht wirklich brauchbar. Die Aufprallgeschwindigkeit lässt sich z.B. duch den Grad der Verformung am Aufprallpunkt näherungsweise ermittlen. Da wird in der Regel dann auch ermittlelt wie die Sichtbehinderung für den jeweiligen Fahrer war und daraus ergibt sich dann welche Maßnahmen erforderlich gewesen wären..



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.


Das Zitat ist zwar richtig, für diesen Fall aber nicht zutreffend, da die Unfallgegnerin keine Vorfahrt hatte.

Auf dem Supermarktparkplatz gilt eigentlich nur § 1 StVO , ansonsten keine Vorfahrtsregeln. Letztlich darf man daher an unübersichtlichen Stellen nur sehr langsam, max. mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wenn das Fahrzeug der Schwester durch den Aufprall um mehrere Meter versetzt wurde und noch zwei weitere Fahrzeuge beschädigt wurden, dann ist die Unfallgegnerin ganz offensichtlich deutlich zu schnell gefahren. Dass man nur mit großer Vorsicht in einen unübersichtlichen Kreuzungsbereich einfahren darf, galt für beide Fahrzeuge. Dabei musste die Schwester nicht damit rechnen, dass die Unfallgegnerin mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt.

Ob das nun 40-50km/h wie in der Fragestellung angegeben oder "nur" 30km/h waren, ist dabei nicht entscheidend.

Zitat:
Wer hier schuld ist, können wir mangels Fakten gar nicht beurteilen


Sollten die Angaben in der Fragestellung nicht gerade frei erfunden sein, so reichen sie schon für eine Beurteilung. Außerdem hast Du Dich selbst dazu hinreißen lassen, der Schwester eine Schuldquote von 80-100% zu geben, obwohl es für eine derartige Schuldverteilung keinen Anhaltspunkt in der Sachverhaltsdarstellung gibt.

Lediglich die Frage, ob die Unfallgegnerin die Alleinschuld erhält oder ob die Schwester doch eine geringe Teilschuld bekommt, ist aus der Darstellung des Sachverhaltes nicht klar zu entnehmen. Bei einer Haftung aus Betriebsgefahr ist man schließlich sehr schnell.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Nochmals die Frage: Von was für einem Fahrzeugwert reden wir hier?
Wenn der Totalschaden ein Golf III ist, prophezeie ich, dass man trotz ggf. geringerer Schuldquote mehr zahlt, als würde man in den sauren Apfel beißen und die Höhe Schadensquote akzeptieren, dafür keinen Anwalt/Gutachter zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Meine Schwester hat weder Kasko- noch Rechtsschutzversicherung. Dadurch bekommt sie keinen Cent für den Totalschaden.


Warum sollte sie nichts bekommen? Natürlich bekommt sie was.


Zitat (von Jimie):
Geschwindigkeit kann ein Gutachter bestimmt einigermaßen ausrechnen / nachweisen,



Und wer soll das unfallanalytische Gutachten bitte zahlen?


Zitat (von Jimie):
ist deswegen ganz langsam vorgefahren.



Beide Fahrzeuge in Bewegung, gibt dem Grundsatz nach erst mal 50/50.


gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

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