Unfall auf Baggerhöhe auf Landesstraße - für schuldig erklärt

1. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
larisa123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall auf Baggerhöhe auf Landesstraße - für schuldig erklärt

ich fuhr im Feierabendverkehr (Kollonenverkehr) ohne Fahrbahnmarkierung innerorts auf eine Landesstraße. Wir wurden immer wieder durch parkende Autos behindert. So kämpften wir uns von Parklücke zu Parklücke. In Höhe eine Baggers fuhr mein Vordermann vorneweg, ich hinterher.
Die Straße war meines Erachtens in dieser Höhe breit genug.
Dann rammten wir uns am Spiegel, so daß beim Gegner das Spiegelglas auf die Straße fiel und der Spiegel einklappte.
Es kam zur Polizeiaufnahme (Fahrbahnmarkierung gibt es nicht) .
Die Polizei stellte mich als Schuldigen fest, da ich eine Fahrbahnverengung (Bagger) hatte. Sie sah einen parkenden Bagger wie jedes andere Fahrzeug. Ich hatte bei Polizeiaufnahme keine andere Wahl als den Unfall einzugestehen.
Als Schaden wurde lediglich der Spiegel festgehalten. Der Gegner hatte auch keine Papiere bei sich, so daß er nochmals zur Polizei mußte.
Am nächsten Tag informierte mich der Geschädigte daß auch die Fensterscheibe zerkratzt wäre. Auf gemachten Fotos konnte ich Schrammen am Fenster erkennen. So wurde der Unfallschaden aufs 20 fache angehoben.
Wir bekamen das Fahrzeug nicht zu Gesicht um uns dies anzuschauen.,Stattdessen wurden wir klein gemacht, daß der Geschädigte Anspruch auf einen Anwalt hat, wir für den Hergang einen Gutachter bestellen müssten um nachzuwiesen woher der Schaden kam. Das wäre teurer als ein Spiegel und eine Scheibe zu zahlen.

Ich erzählte meinen Bekannten den Sachverhalt und die sagten nur, daß ich mit dem Bagger in der Fahrbahnverengung war und er eigentlich hätte warten müssen. Nach der Aussage des Gegners hat er ja schon meinen Vordermann die Lichthupte gegeben.
Meines Erachtens hätte der Unfallschaden reduziert werden können, wenn die Geschwindigkeit reduziert worden wäre und er nicht auf sein Recht bestanden hätte. Im übrigen waren ca. 30 cm noch rechts von ihm frei, der Gehweg war abgeflacht.
Der Polizei fiel auf, daß auf Unfallhöhe 2 weitere Spiegel beschädigt waren.
Izwischen fiel mir auf, daß auf der Fahrbahnverengungsseite Warnschilder für die Bauarbeiten aufgestellt wurden die vorher nicht existierten. Gibt es in idesem Fall ein Regressanspruch an den Bauherrn, der seinen Bagger auf der Straße abstellte?
Eigentlich war die Fahrbahn an dieser Stelle auch noch für 2 breit genug, doch wenn man "mittig" fährt eben nicht mehr.
Sollte ich meine Versicherung noch auf die nachträglich aufgestellten Schilder mit Fahrbahnverengung informieren?





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von larisa123):
Die Polizei stellte mich als Schuldigen fest, da ich eine Fahrbahnverengung (Bagger) hatte. Sie sah einen parkenden Bagger wie jedes andere Fahrzeug.

Was sollte der Bagger sonst sein?
Zitat (von larisa123):
Ich erzählte meinen Bekannten den Sachverhalt und die sagten nur, daß ich mit dem Bagger in der Fahrbahnverengung war und er eigentlich hätte warten müssen.

Na dann sollte der Bekannte wohl noch mal in die Fahrschule gehen, oder bei der Einstellung gleich den Schein abgeben.
Zitat (von larisa123):
Izwischen fiel mir auf, daß auf der Fahrbahnverengungsseite Warnschilder für die Bauarbeiten aufgestellt wurden die vorher nicht existierten. Gibt es in idesem Fall ein Regressanspruch an den Bauherrn, der seinen Bagger auf der Straße abstellte?

Man ist als Fahrzeugführer verantwortlich entsprechend der Verkehrsregeln zu fahren. Wenn es ein Schneehaufen wäre gibt es auch aus einer Spur mal eine Verengung, es gibt kein Recht, das man einfach über die Fahrbahnmitte trotz Gegenverkehr rüber zieht. Ein Bagger ist erst recht von weitem Sichtbar, da braucht es nicht wenn er erst vor kurzem stand ein Hinweis.

Im wesentlichen gibt es bei allen Fahrzeugen eine Einrichtung wo solche Unfälle vermeiden sollte, das Pedal in der Mitte neben dem Gaspedal darf man auch betätigen.

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Melde den Schaden deiner Versicherung und gut ist. Alles andere ist nur Zeit- und Geldverschwendung.
Die Schuld am Unfall liegt sehr eindeutig bei dir

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