Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Unfall auf öffentlichem Parkplatz
von hollister am 30.03.2005 14:49
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Auf einem Parkplatz gibt es keine Straßen mit Vorfahrtberechtigung, sondern nur die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (siehe § 1 StVO). Bei unklaren Situationen muß man sich verständigen. Von daher erscheint die Verhängung eines Verwarnungsgeldes zweifelhaft.Es hat auch nicht unbedingt Einfluß auf die Festlegung der Schuldfrage. Nach der Schilderung dürfte die Versicherung wohl recht haben.
von fix am 30.03.2005 15:16
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Daher gilt bezüglich der Vorfahrtsregeln nur der § 1 StVO (Gegenseitige Rücksichtnahme). So gesehen hat der Polizeibeamte geirrt. Daher wird bei den meisten Parkplatzunfällen der Schaden geteilt. Das Schild ändert an der Rechtslage übrigens nichts, da die StVO auch dann auf solchen Parkplätzen gilt, wenn dort kein solches Schild steht.
In deinem Fall könnte es aber so sein, dass der Unfall für Dich unvermeidbar war. Ich habe allerdings noch nicht ganz vestanden, wie die Unfallsituation tatsächlich war.
Daneben kannst Du Dich auch noch auf den § 9 Abs. 5 StVO berufen, der besagt, dass man beim Rückwärtsfahren sich so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass Du selbst auch rückwärts gefahren bist.
von hh am 30.03.2005 15:21
Status: Tao (24186 Beiträge)
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
hmm, nach Schilderung würde ich auch von einer Teilschuld ausgehen.Da jedoch der andere in Dich hineingefahren ist, beim Ausparken, schließe ich mich diesbezüglich hh an.
Nur, die praktische Frage ist, ob sich ein Rechtsstreit lohnt mit der Aussicht, von 50 % Beteiligung auf vielleicht 20 % abgestuft zu werden.
Wenn ich mir das aber nochmal überlege, der andere hat ausgeparkt, da ist nach StVO besondere Vorsicht walten zu lassen, die eventuell für ein alleiniges Verschulden des anderen spricht.
*grübel*
von realeasy am 31.03.2005 17:01
Status: Legende (310 Beiträge)
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Ich denke, so eindeutig ist die Sache nicht. Ob auf einem Parkplatz die Vorfahrtsregeln gelten, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Einige Gerichte stellen darauf ab, ob auf dem Parkplatz markierte Fahrspuren mit eindeutigem "Straßencharakter" existieren. Ist dies der Fall, so hat der Ausparkende dem restlichen Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Daher stehen die Chancen nicht schlecht, je nach dem, welches Gericht entscheidet. von Wurster am 05.04.2005 15:32
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Bin Engländer daher schlechtes Gramatik. Ich hatte gestern einen Unfall auf einen parkplatz. Bin ruckwärts in linke richtung aus einen parklücke raus gefahren. Als Ich raus führ kamm einen outo von hinten, quer uber das parkplatz und die hinter stehende park lücken, zwischen andere parkende autos um fast neben mein parkplatz zu parken. Hich habe Ihn also mit meinen hinterteil auf seine seit getroffen. Die Polizei meinen Ich habe nicht aufmerksam gefahren. Wie kann dass sein das jemanden so gefahrlich quer uber einen parkplatz fahren kann (Auch uber gekenzeichnete fahr wege)und keinen schuld hat? Kann jemanden helfen? von Mac1 am 08.12.2007 20:12
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Unfall auf öffentlichem Parkplatz
Bitte nicht an andere Threads dranhängen.Ansonsten hilft hier wohl nur ein Anwalt, es wird wohl auch bei Ihnen auf eine Teilschuld hinauslaufen. Parkplatzangelegenheiten sind oft kniffelig und selten eindeutig, zumindest wenn sich beide Fahrzeuge bewegen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
von Jotrocken am 08.12.2007 22:19
Status: Tao (5671 Beiträge)
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