>Unfall - anderes Auto parkte ein
Hallo freddy,
da hat sich die Nachfrage ja mal gelohnt, denn darüber dass es sich
nicht in Deutschland abgespielt hat, hast du bisher noch kein Wort verloren. Wir sind hier schließlich in einem deutschen Rechtsforum und gehen daher auch von den deutschen Gesetzen aus.
Imho sind die österreichischen Regeln im Starßenverkehr aber sehr verwandt mit den deutschen, daher könen wir diesen einfachen Fall wohl auch hier besprechen.
Verstehe ich es denn richtig, dass der Wagen vor dir links geblinkt hat und dann stehengeblieben ist. Dann bist du rechts an ihm vorbei gefahren und er hat im selben Augeblick begonnen, rückwärts einzuparken, wobei ja die Front ein wenig ausschert, -> Kollision ?
Folgende Fehler wurden dabei gemacht:
Der Rückwärtsfahrende hat wahrscheinlich in erster Linie nach hinten und nach links (auf seine Parklücke) geschaut, er hätte aber insbesondere auch seine recht Front im Blick haben müssen. Und um es nochmal ausdrücklich zu erwähnen, er ist
rückwärts gefahren, dabei ist immer besondere Aufmerksamkeit gefordert.
Jetzt zu dir: Du bist an ihm vorbeigefahren, ohne die eindeutigen Erkennungszeichen für seine Absichten zu beachten (Blinker, wahrscheinlich schon leuchtende Rückfahrscheinwerfer). Zudem hast du den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten (zweifelsohne, denn es kam ja zum Unfall).
Ich habe mir die Straße auch mal angesehen, und meines Erachtens kann man dort nicht an einem haltenden Auto vorbeifahren; unter sehr breit - wie du schreibst - verstehe ich etwas anderes.
Ich würde von einer klassischen Schuldteilung 50:50 ausgehen.
MfG Stefan
von reckoner am 08.04.2011 14:38
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