Hallo Community,
mich würde eure Einschätzung zu folgendem "fiktiven" Fall interessieren:
Die Bilder 1 und 2 sind zum Verständnis hilfreich.
Ein Radfahrer fährt entlang der blauen Linie in einer für Radfahrer und Fußgänger durchlässigen Sackgasse. Beim Überqueren der Straße wird er von einer Autofahrerin (gelbe Linie) frontal erfasst. Die Autofahrerin verließ den Kreisverkehr ohne zu Blinken. Hierfür hat der Radfahrer jedoch keine Zeugen.
Glücklicherweise ist kein Personenschaden entstanden aber am Fahrrad müssen einige sicherheitsrelevante Bauteile (u.a. Carbongabel) getauscht werden, sodass ein nicht unerheblicher Sachschaden entstand. Das Auto blieb unversehrt.
Die Polizei welche auf Bestehen, des Radfahrers gerufen wurde, hat den Unfall vorerst mit einem Wachbucheintrag vermerkt und folgende Vergehen notiert:
-Autofahrerin hat den Kreisverkehr ohne Blinken verlassen
-Radfahrer hat Querungshilfe rollend und damit verkehrswidrig befahren.
Die Aussage des Polizisten, dass diese Querungshilfe ausschließlich für Fußgänger gedacht ist und der Radfahrer sie schiebend hätte überqueren müssen ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da sich der Radfahrer ja auf einem Radweg befand. Hierzu konnte ich trotz längere Recherche leider keinen Gesetzestext finden. Man muss noch hinzufügen, dass bei der Straßenüberquerung keinerlei Markierung auf dem Boden oder Beschilderung an der Seite angebracht sind. Eine einfache Verkehrsinsel in der Mitte der Fahrbahn (Bild 2).
Selbst ein Zebrastreifen, welcher der einfachen Querungshilfe deutlich höher gestellt ist, darf ja von Radfahrern rollend befahren werden. Sie verlieren dadurch jedoch Ihren Vorfahrts- und Schutzanspruch. Quelle: ADFC
Eine weitere wichtige Frage wäre: Wer Vorfahrt hatte?
Der Radfahrer, weil das Auto rechts abbiegt oder das Auto, weil der Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein gefahren ist?
Ein ähnlicher Fall im Forum, kam zu dem Ergebnis, dass der Autofahrer Vorfahrt hätte. Jedoch ist dieser Fall ein bisschen anders.
Viele Grüße
Niels W.
Unfall Fahrrad mit Auto nach Kreisel
14. Mai 2017
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Frage vom 14. Mai 2017 | 22:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Fahrrad mit Auto nach Kreisel
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2017 | 00:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Die Aussage des Polizisten, dass diese Querungshilfe ausschließlich für Fußgänger gedacht ist und der Radfahrer sie schiebend hätte überqueren müssen ist für mich nicht ganz nachvollziehbar
Für mich ist auch nicht klar, warum der Radfahrer hätte schieben sollen, ist aber auch egal.
Zitat:Eine weitere wichtige Frage wäre: Wer Vorfahrt hatte?
Das Auto
Zitat:Der Radfahrer, weil das Auto rechts abbiegt
Das Auto ist an der Querungshilfe geradeaus gefahren. Es ist vorher rechts abgebogen. Die Querungshilfe ist hier aber nicht Teil des Kreisverkehrs.
Zitat:das Auto, weil der Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein gefahren ist?
Genau (§ 10 StVO )
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