Unfall EU Ausland - schlechtes Gutachten (Erstattung?) / Fahrerflucht (=Übernahme der Anwaltskosten?

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall EU Ausland - schlechtes Gutachten (Erstattung?) / Fahrerflucht (=Übernahme der Anwaltskosten?

Meinem Vater ist letztes Jahr in Slowenien jemand auf einer Tankstelle vorne links reingefahren. Der Unfallverursacher stammt auch aus Deutschland, ein anderer Fahrer aus Deutschland hat die Tat auch gesehen. Der Verursacher meinte es wäre nichts und wenn doch soll es doch die Versicherung zahlen und ist davongefahren. Ohne Daten zu hinterlassen. Da die Polizei innerhalb einer Stunde immer noch nicht eingetroffen ist, ist mein Vater wegen der noch langen vor sich liegenden Strecke weitergefahren.

In Deutschland ist er dann auf eigene Faust zu einem Gutachter. Der hat einen Schaden von 1300 Euro festgestellt. Ebenfalls meinte er, dass er einen Anwalt einschalten sollte, was mein Vater sowieso vorhatte.

Nach einem Brief vom Anwalt, hat er seine Schuld zugegeben. Die gegnerische Versicherung hat dann aber nochmals die Dekra beauftragt, die lediglich einen Schaden von 250€ festgestellt hat. Und sie übernimmt nicht die Kosten des Gutachtens, weil das Gutachten keine Verwendung finden konnte. Die Gutachtenkosten betragen beinahe 500€. Und auch die Anwaltskosten bezahlen sie nicht. Muss der Gutachter rechtlich gesehen, einen Teil der Kosten zurückerstatten, da der Befund falsch war?

Da der Unfall im Ausland geschehen ist, kam mein Vater nicht auf die Idee zur Polizei zu gehen, sondern zum Anwalt. Hätte der Verursacher wegen der Flucht nicht für die Anwaltskosten belangt werden, oder seine Versicherung?



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Wurde der Anwalt nur beauftragt das ein Schreiben aufzusetzen?

Wenn man einen Anwalt beauftragt, dann aber für die Abwicklung der ganzen Geschichte, sonst passiert das, was deinem Vater passiert ist.

Dein Vater hätte der Besichtigung durch den Versicherungsgutachter gar nicht zustimmen müssen.

Die Versicherung muss wohl auch den Anwalt zahlen.


Gruß

Uwe

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#2
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Wurde der Anwalt nur beauftragt das ein Schreiben aufzusetzen?

Wenn man einen Anwalt beauftragt, dann aber für die Abwicklung der ganzen Geschichte, sonst passiert das, was deinem Vater passiert ist.

Dein Vater hätte der Besichtigung durch den Versicherungsgutachter gar nicht zustimmen müssen.

Die Versicherung muss wohl auch den Anwalt zahlen.


Gruß

Uwe


Für die ganze Geschichte. Und ich denke, dass durch die zu hohen Kostenvoranschlag durch unseren Gutachter, auch dementsprechend die Anwaltskosten gestiegen sind. Dass man die Besichtigung des Dekra hätte ablehnen können, hat der Anwalt soweit ich weiß, nicht erwähnt.

Mein Vater hatte mich zu spät miteinbezogen. Der Anwalt soll unserem Gutachter geschrieben haben, Stellung zu dieser ganzen Sache zu beziehen. Das war allerdings vor einem halben Jahr und der Anwalt hat dazu nichts mehr geschrieben.

Letzenendlich ist die Geschichte ein dickes Minus in der Bilanz. Hätte man den Fahrer in Deutschland wegen Fahrerflucht anzeigen können, auch wenns im EU-Ausland geschehen ist?

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#3
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

--löschen bitte

-- Editiert von dns123 am 11.07.2017 20:25

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#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von dns123):
Dass man die Besichtigung des Dekra hätte ablehnen können, hat der Anwalt soweit ich weiß, nicht erwähnt.

Wie ist das möglich, lief denn nicht sämtliche Korrespondenz und Kommunikation über den Anwalt Wenn die Versicherung direkt an euch herangetreten ist, warum habt ihr nicht beim Anwalt nachgefragt, wie ihr euch verhalten sollt.

Jetzt ist das Ganze doch recht verfahren. Es gibt zwei Gutachten und wenn die der Anwalt nicht alles für euch abgewickelt hat, nimmt die Versicherung, dass ihr privat in die Tasche greifen müsst um das Ganze weiter am Laufen zu halten. Die Versicherung ist in einer bequemen Situation, und kann warten. Ohne, dass ihr klagt, werden ihr wohl kein weiteres Geld sehen. :(

Frage an alle hier. Gibt es Schiedsstellen, die man in solchen Fällen einschalten kann?

Zitat (von dns123):
Hätte man den Fahrer in Deutschland wegen Fahrerflucht anzeigen können, auch wenns im EU-Ausland geschehen ist?

In dem privaten Verfahren, könnte das zwar von Vorteil gewesen sein, muss aber nicht.


Gruß

Uwe

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#5
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Wie ist das möglich, lief denn nicht sämtliche Korrespondenz und Kommunikation über den Anwalt Wenn die Versicherung direkt an euch herangetreten ist, warum habt ihr nicht beim Anwalt nachgefragt, wie ihr euch verhalten sollt.


Wir haben auch angenommen, dass das von uns in Auftrag gegebene Gutachten rechtmäßig sei und die Dekra den Sachverhalt ebenso sehen wird. Ja die Kommunikation lief über den Anwalt. Ob die uns direkt kontaktiert haben, beim Dekra Fall, weiß ich jetzt nicht.

Da die Dekra die größte Prüfgesellschaft in Deutschland ist, ist deren Wort ja quasi wie ein Gesetz. Die gegnerische Versicherung hat deren Kostenvoranschlag bezahlt und betrachtet die Sache als erledigt.

Weiter wirds da auch nicht gehen, da wir auch nicht vor Gericht ziehen möchten. Hätte uns allerdings unser Sachverständigenbüro ein "richtiges" Gutachten erstellt, hätten wir nicht deren Kosten von knapp 500€ zahlen müssen und auch die Anwaltskosten wären weitaus geringer ausgefallen. Könnte man die nicht zur Rechenschaft ziehen?

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Habt ihr beide Gutachten nicht einmal verglichen, denn es muss doch sofort erkennbar sein, woher der deutliche Unterschied der Reparaturkosten herkommt?

Vielleicht geht euer Gutachter vom Austausch von Teilen (z.B. Kotflügel) aus, während der Dekra-Gutachter nur eine Smart-Reparatur angenommen hat. Der Anwalt kann euch sagen, welche Reparaturart euch zusteht (vermutlich Kotflügeltausch).

Auch die herangezogenen Stundensätze können unterschiedlich sein. Wenn der Wagen immer in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, dann habt ihr wahrscheinlich auch das Rech,t in so einer die Reparatur durchführen zu lassen und entsprechend müssen auch die Stundensätze herangezogen werden.


Gruß

Uwe

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von dns123):
Unfall EU Ausland - schlechtes Gutachten



Bei einem Unfall im EU Ausland gilt Landesrecht.

Kosten für Gutachten, RA und z.B. Nutzungsausfall werden meistens nicht erstattet.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Uwe Mettmann):
Vielleicht geht euer Gutachter vom Austausch von Teilen (z.B. Kotflügel) aus, während der Dekra-Gutachter nur eine Smart-Reparatur angenommen hat. Der Anwalt kann euch sagen, welche Reparaturart euch zusteht (vermutlich Kotflügeltausch).


Ja, der Dekra Gutachter hat nur eine Smart-Reparatur angenommen. Des Weiteren sagte er, dass diverse Altschäden auf der Stoßstange waren, die nichts mit dem Unfall zu tun hatten. Die aber unser Gutachter dem Unfall zugerechnet hat. Unser Gutachter sollte aber explizit nur den durch den Unfall verursachten Schaden dokumentieren, was auch so im Gutachten steht.


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#9
 Von 
dns123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von dns123):
Unfall EU Ausland - schlechtes Gutachten



Bei einem Unfall im EU Ausland gilt Landesrecht.

Kosten für Gutachten, RA und z.B. Nutzungsausfall werden meistens nicht erstattet.

gruß charly


Nun gut, wie hätte man bestenfalls reagieren sollen? Ich hätte auch nicht als erstes ein Gutachten gemacht oder den RA eingeschaltet, aber mich hat ja niemand gefragt. Ausgehend davon, dass im Ausland die Polizei nach langer Zeit nicht eingetroffen ist und man weiterreisen muss, hätte man die Person in Deutschland wegen Fahrerflucht anzeigen können? Eben weil diese auch in Deutschland wohnhaft ist? Oder würde die Polizei da nichts machen?

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