Unfall - Aussage gegen Aussage

30. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
nogga123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall - Aussage gegen Aussage

Guten Tag,

vor circa einem Monat hatte ich einen kleinen Unfall,bei dem ich einem anderen Auto in die Seite fuhr (kein Personenschaden, lediglich das andere beteiligte Auto hat leicht etwas abbekommen). Da die Situation an der "Unfallstelle" sehr skurill wurde, schaltete ich damals die Polizei ein. Kurz darauf kam dann auch der übliche Brief,mir wurde zur Last gelegt,dass ich (nach Aussagen des anderen Fahrers) von der Seite anfuhr und ihm dadurch hineinfuhr. Er sowie ich haben beide Zeugen im Auto gehabt.
Meine Zeugen und ich haben natürlich davon Gebrauch gemacht uns dazu zu äußern wie es aus unserer Sicht ablief,erstellten eine Skizze etc. Das ist nun auch schon wieder 2-3 Wochen her,der Unfallgegner hat derweil einige Male versucht mich anzurufen (habe die Anrufe jedes Mal verpasst,auf Rückrufe reagiert er nicht) und wir stellen uns mittlerweile einige Fragen,da wir bislang noch nie in einer solchen Situation steckten.

Zum einen,was passiert nun,wenn weiterhin Aussage gegen Aussage steht?Das Ganze,wie es abgelaufen ist,ist meiner Meinung nach alles schon sehr mysteriös.Geht es (vielleicht auch durch die Polizei,da ich annehme,dass auch Unfallgegner inklusive Zeuge sich noch einmal schriftlich geäußert haben) irgendwann vor Gericht und wenn ja,wird man (in dem Fall ich) darüber vorher irgendwie in Kenntniss gesetzt?Ich denke da vor allem an mögliche entstehende Kosten,auf die ich als Student sehr gerne verzichten würde bzw. überhaupt nicht instande wäre diese zu tragen.
Da ich den Unfallgegner in meiner Aussage mehr oder weniger beschuldigte,dass er sich nicht korrekt im Straßenverkehr verhielt (wodurch es erst zu diesem Unfall kam),frage ich mich,in welcher Form er davon erfährt.Bekommt er Einsicht in das was ich schrieb und zeichnete?Ich vermute nämlich,dass daher die Anrufe führen und da diese Person mir als eine sehr aufbrausende und aggressive begegnete,kann ich mir schon vorstellen wie es ablaufen könnte.

Entschuldigt bitte diese blöden Fragen,ich bin absoluter "Unfall-Neuling" und würde einfach gerne wissen was womöglich noch auf mich zukommt.

Viele Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Da ja laut deinem Eingangsbeitrag nur ein Schaden am anderen Auto ist und du somit keinen Schaden hast, entfallen natürlich jegliche Schadensansprüche an den Unfallgegner.

Damit bleibt der Schaden am anderen Fahrzeug. Den zu begleichen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren ist die Aufgabe deiner Versicherung. Du brauchst also nur den Unfall deiner Versicherung melden (was du hoffentlich gemacht hast), deren Fragebogen ausfüllen und das Thema ist erstmal für dich erledigt, denn um den Rest kümmert sich deine Versicherung. Wenn sich der Unfallgegner bei dir meldet, verweise ihn auf die Versicherung als Ansprechpartner.

Der einzige Schaden, der dir entstehen kann, ist die Hochstufung deiner Versicherungsprämie.

Wenn der Schaden am anderen Fahrzeug sehr gering ist, so dass du den Schaden übernehmen möchtest, damit die Prämie nicht steigt, so kannst du das im Nachhinein immer noch machen (Rückkauf). Also lasse die Versicherung erst mal machen und falls sie an den Unfallgegner etwas zahlt, kannst du nachträglich der Versicherung das Geld überweisen und deine Prämie wird nicht hochgestuft.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
nogga123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Uwe
Vielen Dank für die Antwort!

Natürlich habe ich das Ganze meiner Versicherung gemeldet. Mir geht es, wie gesagt, bloß darum, dass es ja über die Polizei läuft/lief und ich unsicher bin,was dort noch auf mich zukommen kann,da ich mich zu dem Vorwurf ja dahingehend ausführlich schriftlich geäußert habe,dass ich diesen nicht zugebe.

@Goldgräber
Okay, dann mag es keine Aussage gegen Aussage geben,ich denke aber dennoch,dass man versteht was ich damit meine ;-)

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
nogga123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@Goldgräber

Meiner Meinung nach ist das eigentlich vollkommen irrelevant das jetzt erläutern zu müssen bzw. spielt keine Rolle,da es ein (ganz kleiner) Teil dessen war,was in meiner Anfangsfrage stand,aber man lernt ja gerne dazu ;-)
Der "Unfallgegner" sagt ich wäre ihm hineingefahren weil ich von der Seite anfuhr.Ich sage das stimmt nicht und habe (wie oben beschrieben) zusammen mit meinem Zeugen unsere Sicht der Sache zunächst gegenüber der Polizei ausgesagt und hinterher auch noch einmal schriftlich auf dem Anhörungsbogen festgehalten. Für mich als Nicht-Jurist und absoluter Laie auf diesem Gebiet steht für mich da die Aussage des Gegners gegenüber meiner.
Mein Fehler,dass ich davon ausging,dass verständlich ist was ich meine ;-)
Ein schönes Wochenende!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da ich den Unfallgegner in meiner Aussage mehr oder weniger beschuldigte,dass er sich nicht korrekt im Straßenverkehr verhielt (wodurch es erst zu diesem Unfall kam),frage ich mich,in welcher Form er davon erfährt.
Du hast diese Aussage doch sicherlich auch gegenüber der Versicherung gemacht, und die darf natürlich ihren Kunden fragen, ob er der Schilderung zustimmt, sprich: Geheim ist da nichts.

Zitat:
Es gibt keine Aussage gegen Aussage.
Doch natürlich gibt es das.
Wenn der Richter feststellen muss, dass die Aussagen beider Seiten gleichermaßen glaubwürdig sind, dann ist das nun mal so. Und das nennt man Aussage gegen Aussage.
Es ist aber natürlich nicht so wie oft angenommen, also dass man nur sagen muss es war so und so, und dem wird dann einfach geglaubt.

Leider wissen wir hier fast gar nichts Konkretes über den Unfall, daher können wir auch kaum abschätzen, ob es möglich sein könnte, die gegnerische Aussage (oder die eigene) zu erschüttern.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen