Unfähiges Inkasso soll nun noch die Zinsen und Auslagen der Forderung bekommen?

13. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Unfähiges Inkasso soll nun noch die Zinsen und Auslagen der Forderung bekommen?

Hallo zusammen,

ich möchte Euch folgenden Sachverhalt vorstellen und um Eure Meinung bitten.

Gläubiger hat eine titulierte Forderung gegen Schuldner. (Handelsgeschäft, Vollstreckungsbescheid vom 15.12.2004)
Laut Bescheid: Hauptforderung 2161,37 €, Nebenforderung 398,14 €, Verfahrenskosten 221,50 €
Hinzu kommt die Gebühr für Prozessbevollmächtigte 80,50 €

Der Gläubiger hatte vorher ein Inkassobüro und deren Anwalt mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.

Der Gerichtsvollzieher meldete, dass der Schuldner verzogen sei, an der neuen Adresse traf man nur den Vater der nicht zur Auskunft bereit war.

Der Anwalt teilt dem Gläubiger daraufhin mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei und die Akte geschlossen wird. Die Kosten in Höhe von 182,12 Euro musste der Gläubiger tragen.

Im April 2014 versuchte der Gläubiger nun, einmal selber, die Adresse des Schuldners herauszufinden. Mit wenigem Aufwand bekam er tatsächlich die aktuelle Adresse heraus. Der Schuldner hat inzwischen einen anderen Nachnamen.

Nun möchte der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung beauftragen.

- Ist es tatsächlich wahr, dass dem IB für so eine unmotivierte Leistung neben deren Auslagen auch die gesamten Verzugszinsen zustehen?! (das müssten ja mittlerweile ca. 2000 Euro sein )
- Wenn der Schuldner einen Teil zahlt, ist es dann richtig, dass das IB erst mal seine Ansprüche bezahlt bekommt?
- Wie gefährlich ist es, wenn man bei einem Vollstreckungsauftrag unkorrekte Zahlen einträgt, weil man es nicht richtig gerechnet hat?
- Würdet Ihr das alleine durchziehen oder einen Anwalt damit beauftragen?
- Wie hoch schätzt Ihr die Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt ca. ein?

Danke schon mal für Eure Meinungen.



-- Editier von Dopavin am 13.04.2015 20:54

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
- Ist es tatsächlich wahr, dass dem IB für so eine unmotivierte Leistung neben deren Auslagen auch die gesamten Verzugszinsen zustehen?! (das müssten ja mittlerweile ca. 2000 Euro sein )

Nein, aber dem Gläubiger - fals die Zinsen entsprechend tituliert sind.



Zitat:
- Wenn der Schuldner einen Teil zahlt, ist es dann richtig, dass das IB erst mal seine Ansprüche bezahlt bekommt?

Der Schuldner zahlt auf den Titel, wie Gläubiger und Inkasso das dann verrechnen richtet sich nach deren vertraglicher Vereinbarung. Der Schuldner kann da keine Vorschriften machen.



Zitat:
- Wie gefährlich ist es, wenn man bei einem Vollstreckungsauftrag unkorrekte Zahlen einträgt, weil man es nicht richtig gerechnet hat?

Das könnte den Gläubiger unter Umständen ein hübsches Sümmchen kosten, straf- wie zivilrechtlich.



Zitat:
- Würdet Ihr das alleine durchziehen oder einen Anwalt damit beauftragen?

Als erstes sollte man mal Tietelkopie und Forderungsaufstellung anfordern, per Einschreiben.
Dann schaut man was da alles gefordert wird. Da ist oftmal viel Unfug drin.

Da wäre nach so langer Zeit der Untätigkeit des Gläubigers auch mal an Verwirkung denken. Wenn das Gericht dem statt gibt ist der Titel ein Fall fürs Altpapier. Gleiches würde wohl auch gelten wenn Du seit 2005 eine Insolvenz erfolgreich durchgezogen hättest.



Zitat:
- Wie hoch schätzt Ihr die Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt ca. ein?

Das richtet sich nach dem Streitwert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Danke für Deine Antworten. Ich hätte evtl. darauf hinweisen sollen, dass ich aus Sicht des Gläubigers schreibe. ;-) Die Antworten sind dennoch durchaus hilfreich.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Schuldner ist Privatperson oder ein Unternehmen? Dein "Handelsgeschäft" irritiert mich etwas.

Davon abgesehen vielleicht noch eine Ergänzung: Ein Großteil der Zinsen ist verjährt. Wenn der Schuldner Einrede der Verjährung erhebt, sollte man sich als Gläubiger nicht wehren. Eventuell sollte bei der Beauftragung des GV auch ein entsprechender Hinweis erfolgen, dass bei Einrede der Verjährung der Betrag anzupassen ist vom GV.

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#4
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Ja, das stimmt tatsächlich. Aber wenn das IB die Zinsen bekommt (ich verstehe immer noch nicht, wieso das IB die Zinsen einer Forderung bekommt), spielt das wohl weniger eine Rolle, der Hinweis an den GV erfolgt aber natürlich. Danke für den Hinweis.

Ich hatte es Handelsgeschäft genannt, da sich auf dem Vollstreckungsauftrag diese Bezeichnung fand und Gläubiger wie auch Schuldner Unternehmer sind.

Ich denke, ich werde mir gut überlegen müssen, ob ich den GV selber beauftrage (hierfür ist ja nun das Ausfüllen eines Formulars vorgeschrieben) und die Gefahr eines Fehlers in Kauf nehme oder ob ich ca. 150 Euro zusätzlich zum GV für einen Anwalt zahle.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ich verstehe immer noch nicht, wieso das IB die Zinsen einer Forderung bekommt

Diese Frage ist ernst gemeint? Du hast freiwillig einen Vertrag abgeschlossen mit diesem unfähigen IB. Du wolltest es so. Du hättest es sein lassen können. Dann würden die auch keine Zinsen kassieren.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ich verstehe immer noch nicht, wieso das IB die Zinsen einer Forderung bekommt

Diese Frage ist ernst gemeint? Du hast freiwillig einen Vertrag abgeschlossen mit diesem unfähigen IB. Du wolltest es so. Du hättest es sein lassen können. Dann würden die auch keine Zinsen kassieren.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Ja die Frage ist ernst gemeint.

Wenn ich eine Forderung habe und jemand mir diese schuldet, schuldet er mir auch die Zinsen dieser Forderung. Wenn ich ein Inkasso beauftrage, dann finde ich es richtig, dass sie natürlich ihre Kosten bezahlt bekommen inkl. der Zinsen ihrer Kosten, aber die Zinsen meiner Forderung?! Warum bekommt dann der Anwalt nicht auch einen Teil der Zinsen?! Ich finde, ein simples "du hast sie ja beauftragt" beantwortet nicht, warum ihnen die Zinsen der Hauptforderung zustehen sollten. Oder sind hier die Zinsen der IB-Kosten gemeint? Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung, nach der ich das verstehen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich finde, ein simples "du hast sie ja beauftragt" beantwortet nicht, warum ihnen die Zinsen der Hauptforderung zustehen sollten.

Doch. Schau dir mal den Vertrag genauer an, den du da unterzeichnet hast. Da hast du normalerweise dem Inkasso die Zinsen als Provision abgetreten.
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Niemand hat dich gezwungen, ein Inkassobüro einzuschalten und dem die Zinsen abzutreten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung, nach der ich das verstehen kann.

Da wäre es zielführend einfach mal die vertraglichen Vereinbraungen zu lesen oder das Inkasso nach der Rechtsgrundlage zu fragen.
Dann hat man Fakten über deren Gültigkeit man diskutieren kann und keine nebulösen Vermutungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat:
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Niemand hat dich gezwungen, ein Inkassobüro einzuschalten und dem die Zinsen abzutreten.


Gibt es einen Grund für deine Höflichkeit, die Du von Anfang an an den Tag gelegt hast? Dass ein Unwissender etwas hinterfragt muss und sollte jederzeit möglich sein, ohne dass er förmlich "angemault" wird.

Zitat:
Schau dir mal den Vertrag genauer an, den du da unterzeichnet hast. Da hast du normalerweise dem Inkasso die Zinsen als Provision abgetreten.


Das ist eine Antwort für jemanden, der es eben nicht weiß. Ich dachte, es wäre evtl. eine grundsätzliche Regel, ein Gesetz oder dergleichen. Und ja, es gibt Menschen, die sich keine 10 Seiten durchlesen und damals noch nicht wussten, wie Inkassobüros arbeiten. Danke für die Antwort.

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