Unetrhaltszahlungen volljährige Kinder

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)
Unetrhaltszahlungen volljährige Kinder

Ich habe 2 Kinder im Alter von 18 Jahren und 22 Jahren. Für meinen 18-jährigen Sohn (Schule bis 2007) stehen z.Z. wieder Unterhaltsverhandlungen an. Das wird wohl auch klappen. Meine Tochter hat vor 2 Jahren Abitur gemacht, danach ein freiwilliges soziales Jahr, ein halbes Jahr Praktikum (brauchte sie, um Studieren zu können, hat nur Fachabi) und jetzt macht sie seit einem halben Jahr ein Praktikum. Sie will Sozialpädagogik studieren, habt aber für dieses Jahr keinen Studienplazu bekommen. Neu bewerben kann sie sich wieder für das Wintersemester. Das Praktikum endet zum 31.01.2006. Seit 3 Monaten bewirbt sie sich auf alle möglichen Stellen, hat aber nur Absagen bekommen - wen wundert es, bei 5 Mio. Arbeitslosen will ja wohl auch keiner jemanden, der nichts gelernt hat. Jetzt teilt der Anwalt des Vaters uns mit, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen sei, sie soll gefälligst arbeiten gehen. Bloß - wie?? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt alleine für meine Tochter aufzukommen habe? Sie muß ja schliesslich auch von irgendetwas leben. Kindergeld bekommt sie wohl nicht mehr, sie wird sich jetzt beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend registrieren lassen, aber damit ist es ja auch nicht getan. Sie erhält ja kein Arbeitslosengeld, weil sie im Praktikum lediglich € 100,-- netto erhalten hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie etwas vom Sozialamt bekommt, die werden erstmal an die Eltern herantreten. Wielange kann ich von KV Unterhalt verlangen und wenn er nichts mehr zahlen muß - wer ernährt dann meine Tochter?
Vielen Dank im voraus.
Angelika

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Der Vater ist im Recht. Er ist nicht verpflichtet, ihr Wartezeiten auf die Wunschausbildung zu finanzieren. Erst wenn die Tochter tatsächlich ihre 'Erstausbildung' beginnt, kann eventuell wieder Unterhalt vom Vater verlangt werden.

Da hilft dann nur das Sozialamt oder jobben (vielleicht auch in einer anderen Stadt). Mit 22 kann man wohl entsprechende Initiativen erwarten.

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