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Unerlaubte Abbuchung strafbar?

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Unerlaubte Abbuchung strafbar?

Hallo zusammen,

mal angenommen man entzieht einem Unternehmen oder wem auch immer die Einzugsermächtigung für das eigene Konto. Die ignorieren dies aber und buchen kontinuierlich weiter ab. Kann man die dann strafrechtlich belangen? Denn man kann doch nicht unbehelligt und unerlaubt Geld von anderer Leute Konten abbuchen, oder?

Ich habe die bisher bestehende Einzugsermächtigung per Einwurfeinschreiben gekündigt. Daher sollte die Kündigung wohl nachvollziehbar sein. Trotzdem wird weiter abgebucht und ich will denen jetzt mit Anzeige drohen. Aber welcher Strafbestand wird erfüllt?

Vorab schonmal vielen Dank!


von Van Lent am 18.07.2004 20:52
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Gar keiner. Weil Du ja jederzeit durch eine einfache Mitteilung bei der Bank Dein Geld am gleichen Tag wieder gutgeschrieben bekommst.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 18.07.2004 21:24
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Wozu dann noch Einzugsermächtigungen? *Grübel*


von Van Lent am 18.07.2004 21:33
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Ganz einfach, um jemandem zu erlauben, von einem Konto, das ihm nicht gehört, abzubuchen.

Bei manchen Firmen dauert es etwas, bis die kapieren, dass eine Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde.
Einfach die Lastschriften "zurückgeben".


von epoeri am 18.07.2004 22:02
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
WolfgangL macht es sich wieder sehr einfach.
Es kann mir sehr wohl ein Schaden entstehen, wenn gerade jemand unberechtigt mein Konto geplündert hat und meine vorgesehenen Zahlungen nicht erfolgten.
Wenn dann gerade auch noch ein Scheck unterwegs war, der deswegen nicht eingelöst wurde, hat man schnell ein Mahnverfahren und ein Strafverfahren wegen Scheckbetrug am Hals.
Ungesetzlich und somit strafbar ist dieser Tatbestand auf jeden Fall, manche Banken erledigen das auch für den Kunden.

Zum speziellen Fall wäre wichtig zu wissen, ob es wirklich Einzugsermächtigung war oder eine Abbuchungserlaubnis.





von alida am 18.07.2004 22:03
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Selbst wenn Dir Unannehmlichkeiten oder sogar ein Schaden entsteht, hat das noch nichts mit Strafbarkeit zu tun. Gegebenenfalls mit zivilrechtlichen Ansprüchen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "


von guest123-57 am 19.07.2004 00:41
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Warum sollte hier eigentl. kein versuchter Betrug vorliegen, wenn jemand ohne Ermächtigung Geld von einem Konto einzieht? (Vollendet würde er ja nicht, wg. Rückbuchung).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 19.07.2004 12:14
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Hallo Bob,

der versuchte Betrug wird in solchen Fällen am fehlenden subjektiven Tatbestand scheitern.


Grüße,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 19.07.2004 14:05
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Im vorliegenden Fall wird das sicher so sein, aber prinzipiell ist die Verwirklichung des TB doch möglich, oder? z.B. wenn ich ohne Anspruchsgrundlage und Ermächtigung (und dem Wissen darum) Geld von einem fremden Konto einziehe, und die Bank trotz fehlender Ermächtigung die Buchung ausführt! Oder sehe ich das falsch?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 19.07.2004 15:48
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Sicher ist das möglich. Je nach Vorgehensweise Betrug/Computerbetrug oder Urkundenfälschung. Aber Alidas Aussage: "Ungesetzlich und somit strafbar ist dieser Tatbestand auf jeden Fall, ..." ist so nicht richtig, denn nicht alles was man nicht darf ist strafbewehrt. Es mögen ja, worauf auch schon hingewiesen wurde, zivilrechtliche Ansprüche entstehen.


von wastl am 20.07.2004 16:35
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>Unerlaubte Abbuchung strafbar?
Ein Straftatbestand setzt fast immer Vorsatz voraus. Den wird man in so einem Fall kaum nachweisen können.

Für Schadenersatzansprüche reicht aber Fahrlässigkeit. Das ist sicher gegeben. Es entsteht nur selten ein Schaden, wenn das Geld von Dir einfach zurück gebucht wird.




von hh am 20.07.2004 18:25
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