Guten Abend,
ich studiere Wirtschaftsrecht und ich habe eine Aufgabe zu dem oben genannten Thema zu lösen. Dazu habe ich folgende Fragen:
Laut BGH, Urteil vom 22.1.2013 - II ZR 80/10
ist die unentgeltliche Rückübertragung der Aktien unwirksam. Ist durch die unwirksame Klausel der gesamte schuldrechtliche Vertrag (hier: Partnerschaftsvertrag) unwirksam? Wie könnte die Klausel zur Rückübertragung von Aktien (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) stattdessen wirksam gestaltet sein? Kennt sich hier jemand aus?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Alisha
Unentgeltliche Rückübertragung von vinkulierten Namensaktien
18. Februar 2017
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Frage vom 18. Februar 2017 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltliche Rückübertragung von vinkulierten Namensaktien
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