Uneheliches Kind Erbrecht

26. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dannyzoe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 32x hilfreich)
Uneheliches Kind Erbrecht

Hallo!
Meine Mutter ist eine uneheliches Kind. Sie kennt ihren Vater nicht und weiß auch nicht ob er jetzt überhaupt noch lebt!
Kann sie an ihn, oder seine Erben Ansprüche stellen? Oder kann ich als Enkel das? Ihr wurde mal gesagt, das sie keine Ansprüche hätte und irgendeine Frist verstrichen sei...
Vielen Dank für Eure Antworten... Dannyzoe

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Unehehliche Kinder sind erbberechtigt, aber auch erst dann, wenn der Vater gestorben ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist deine Mutter in der ehemaligen DDR geboren? Dann könnte die Auskunft - je nach Geburtsjahr - durchaus korrekt gewesen sein. Meine so etwas im Ohr zu haben wie "uneheliche Kinder vor ´49 geboren", bin aber als Laie nicht so sicher.
Wurde die Vaterschaft denn damals anerkannt?

-----------------
"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dannyzoe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!
Nein, es wurde damals nichts anerkannt. Sie wurde in Bennigsen bei Hannover geboren, also nicht ehem. DDR. Habt Ihr sonst noch eine Idee?

Danke, Dannyzoe!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt oder festgestellt wurde,hat deine Mutter keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Erbrecht für uneheliche Kinder wurde in den letzten Jahrzenten mehrfach angepasst. Seit dem 01.04.1998 sind uneheliche Kinder den ehelichen Kinder gleichgestellt.

Da nicht jeder, der eine Aussage zu diesem Thema macht, diese Änderungen mitverfolgt hat, kann es sein, dass die Aussagen auf alten Rechtslagen beruhen.

Vor dem 01.07.1970 waren uneheliche Kinder gar nicht erbberechtigt. Zwischen dem 01.07.1970 und dem 01.04.1998 gab es ein spezielles Erbrecht für uneheliche Kinder und uneheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden, waren in diesem Zeitraum immer noch nicht erbberechtigt.

Mit der Gleichstellung der unehelichen und ehelichen Kinder im Erbrecht wurde der Stichtag 01.07.1949 ebenfalls abgeschafft, so dass auch davor geborene uneheliche Kinder seit dem 01.04.1998 erbberechtigt sind.

Sollte der leibliche Vater noch leben oder nach dem 01.04.1998 verstorben sein, dann ist Deine Mutter voll erbberechtigt. Ich gehe dabei davon aus, dass sie zu keinem Zeitpunkt einen Erbverzicht o.ä. gegenüber ihrem Vater unterschrieben hat. Sollte der Vater zwischen dem 01.07.1970 und dem 01.04.1998 verstorben sein, dann hat Deine Mutter einen speziellen Anspruch nach dem damals geltenden Erbrecht für uneheliche Kinder.

Da ein Erbanspruch gegen den Vater dessen Tod voraussetzt, können keine Ansprüche gegen ihn direkt gerichtet werden. Die Ansprüche richten sich dann also gegen die Erben des Vaters.

Der Erbanspruch setzt daneben aber voraus, dass der leibliche Vater auch gesetzlicher Vater ist. Wenn die Vaterschaft nie anerkannt oder offiziell festgestellt wurde, dann kann der Erbanspruch auch daran scheitern. Wer steht denn in der Geburtsurkunde Deiner Mutter als Vater?

@sika0304
In der DDR waren uneheliche Kinder schon vor der Wiedervereinigung gleichgestellt. Solche Aussagen, wie sie von Dannyzoe wiedergegeben werden, stammen daher gerade nicht aus der DDR, sondern beziehen sich auf das alte Erbrecht im Westen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen