Hallo!
Meine Mutter ist eine uneheliches Kind. Sie kennt ihren Vater nicht und weiß auch nicht ob er jetzt überhaupt noch lebt!
Kann sie an ihn, oder seine Erben Ansprüche stellen? Oder kann ich als Enkel das? Ihr wurde mal gesagt, das sie keine Ansprüche hätte und irgendeine Frist verstrichen sei...
Vielen Dank für Eure Antworten... Dannyzoe
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Uneheliches Kind Erbrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Unehehliche Kinder sind erbberechtigt, aber auch erst dann, wenn der Vater gestorben ist.
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Ist deine Mutter in der ehemaligen DDR geboren? Dann könnte die Auskunft - je nach Geburtsjahr - durchaus korrekt gewesen sein. Meine so etwas im Ohr zu haben wie "uneheliche Kinder vor ´49 geboren", bin aber als Laie nicht so sicher.
Wurde die Vaterschaft denn damals anerkannt?
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"sika0304"
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Hallo!
Nein, es wurde damals nichts anerkannt. Sie wurde in Bennigsen bei Hannover geboren, also nicht ehem. DDR. Habt Ihr sonst noch eine Idee?
Danke, Dannyzoe!
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Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt oder festgestellt wurde,hat deine Mutter keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche.
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Das Erbrecht für uneheliche Kinder wurde in den letzten Jahrzenten mehrfach angepasst. Seit dem 01.04.1998 sind uneheliche Kinder den ehelichen Kinder gleichgestellt.
Da nicht jeder, der eine Aussage zu diesem Thema macht, diese Änderungen mitverfolgt hat, kann es sein, dass die Aussagen auf alten Rechtslagen beruhen.
Vor dem 01.07.1970 waren uneheliche Kinder gar nicht erbberechtigt. Zwischen dem 01.07.1970 und dem 01.04.1998 gab es ein spezielles Erbrecht für uneheliche Kinder und uneheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren wurden, waren in diesem Zeitraum immer noch nicht erbberechtigt.
Mit der Gleichstellung der unehelichen und ehelichen Kinder im Erbrecht wurde der Stichtag 01.07.1949 ebenfalls abgeschafft, so dass auch davor geborene uneheliche Kinder seit dem 01.04.1998 erbberechtigt sind.
Sollte der leibliche Vater noch leben oder nach dem 01.04.1998 verstorben sein, dann ist Deine Mutter voll erbberechtigt. Ich gehe dabei davon aus, dass sie zu keinem Zeitpunkt einen Erbverzicht o.ä. gegenüber ihrem Vater unterschrieben hat. Sollte der Vater zwischen dem 01.07.1970 und dem 01.04.1998 verstorben sein, dann hat Deine Mutter einen speziellen Anspruch nach dem damals geltenden Erbrecht für uneheliche Kinder.
Da ein Erbanspruch gegen den Vater dessen Tod voraussetzt, können keine Ansprüche gegen ihn direkt gerichtet werden. Die Ansprüche richten sich dann also gegen die Erben des Vaters.
Der Erbanspruch setzt daneben aber voraus, dass der leibliche Vater auch gesetzlicher Vater ist. Wenn die Vaterschaft nie anerkannt oder offiziell festgestellt wurde, dann kann der Erbanspruch auch daran scheitern. Wer steht denn in der Geburtsurkunde Deiner Mutter als Vater?
@sika0304
In der DDR waren uneheliche Kinder schon vor der Wiedervereinigung gleichgestellt. Solche Aussagen, wie sie von Dannyzoe wiedergegeben werden, stammen daher gerade nicht aus der DDR, sondern beziehen sich auf das alte Erbrecht im Westen.
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