Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag
23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 89603 Aufrufe Mehr zum Thema:Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA
Bei der unechten Geschäftsführung ohne Auftrag muss man die vermeintliche Geschäftsführung von der angemaßten Geschäftsführung unterscheiden. Auch dies soll hier anhand von zwei Beispielen erläutert werden.
vermeintliche Geschäftsführung:
Hier besorgt jemand ein Geschäft in der Meinung, dass es sein eigenes sei. Dem Geschäftsführer fehlt somit das Bewusstsein, ein fremdes Geschäft zu tätigen. Bei der vermeintlichen Geschäftsführung ist also der Fremdgeschäftsführungswille nicht gegeben.
Beispiel:Der Hund von Paul ist weggelaufen. Der blinde Peter meint, es handelt sich um seinen Hund, so dass er ihn aufnimmt und verpflegt. Später meldet sich der wahre Eigentümer.
Die echte oder unechte Geschäftsführung ohne Auftrag scheiden als Anspruchgrundlagen aus, da der Peter keinen Fremdgeschäftsführungswillen gehabt hat. Peter war nämlich irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um seinen Hund handelt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne AuftragSeite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne AuftragSeite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne AuftragSeite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte GeschäftsführungSeite 5: Exkurs zum FremdgeschäftsführungswillenSeite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffenSeite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 11: Unechte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 12: Angemaßte Geschäftsführung



